Foto: Collage

Habeck entscheidet: Wird es jetzt nicht nur kalt sondern auch dunkel im Schlafzimmer?

Fast unbemerkt ist der Paragraph 30 im Energiesicherungsgesetz durchgewinkt worden. Nicht nur Handwerk und Industrie befinden sich nun in der Hand der Regierenden.  Auch für Bürger hat der Paragraph ungeahnte Folgen, denn die Regierung hat sich ermächtigt, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, wenn Strom, Gas oder Öl knapp werden und die könnten bis ins Schlafzimmer reichen. Staatsrechtler schlagen Alarm.

Am 5. Juli 2022 winkten die Ausschussmitglieder von SPD, Grünen, FDP und Linker den „Änderungsantrag zum Energiesicherungsgesetz“ durch und mit ihm den Paragraphen 30. Der neue Paragraf 30 erlaubt der Bundesregierung per Verordnung Zwangsmaßnahmen “zur Vermeidung einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung, insbesondere im Fall einer drohenden Knappheit von Kohle, Erdgas oder Erdöl“.  Auch Privathaushalte können jetzt zum Sparen bei “festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern, von elektrischer Energie und sonstigen Energien” gezwungen werden.

Die sommerliche Ankündigung von Grüne-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, daß wenn die Speichermengen nicht ausreichten, weitere Maßnahmen zur Einsparung nötig seien, “zur Not auch gesetzlich”, ist Realität geworden. Nun kann er schalten und walten, wie er´s für richtig hält und z.B. kalte Schlafzimmer, nächtliche Verdunkelungverbote oder das Aus für die Weihnachtsbeleuchung beschließen. Seinen ursprünglicher Plan, Verordnungen nach Paragraf 30 im Alleingang zu erlassen, konnte er dank FDP nicht umsetzen. Sie sorgte dafür, daß darüber das ganze Kabinett entscheiden muss. Doch die gängige Praxis, zum Ende hin noch schnell einen Änderungsantrag einzuschieben, der in der Kürze der Zeit nicht mehr geprüft werden kann, hat sich auch in diesem Fall bewährt: “Die kurzfristige Einreichung von umfangreichen Änderungsanträgen ist eine parlamentarische Unsitte. Es bleibt keine Zeit für eine sorgfältige Prüfung“, beschwert sich Steffen Kotré, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion.

Größtes Energiesparpotential verheißen private Haushalte, denn sie waren nach Angaben der Bundesnetzagentur im Oktober für rund 33 Prozent des Gasverbrauchs verantwortlich. Die Verlockung zu weiteren verpflichtenden Energiesparmaßnahmen ist hier groß und der Phantasie keine Grenzen gesetzt, Schlafzimmer könnten nicht mehr beheizt werden, ab 23 Uhr herrscht Verdunkelungsgebot, die Weihnachtsbeleuchtung fällt flach.

Hinzu kommt, daß das beschlossene Energiesicherungsgesetz nicht erst für eine akute Notlage gilt. Für die Durchsetzung reicht es schon, wenn die Bundesregierung eine “drohende Knappheit von Kohle, Erdgas oder Erdöl“ auf sich zukommen sieht. Amtlich ist das bereits der Fall: Seit 30. März gilt in Deutschland die Frühwarnstufe im “Notfallplan Gas”, seit 23.Juni sogar die Alarmstufe. Dadurch konnte die Bundesregierung Ende August, als die Gasspeicher einen Füllstand von immerhin 82 Prozent aufwiesen, auf die Verordnungsermächtigung in Paragraf 30 zurück- und durchgreifen. Seither ist es verboten, Privatpools und Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden zu beheizen, öffentliche Gebäude sowie Werbeanlagen nachts zu beleuchten, Ladentüren offen zu halten, in Arbeitsräumen darf abhängig von der Tätigkeit nur noch bis zu einer festgelegten Höchsttemperatur geheizt werden, das Wasser zum Händewaschen in “öffentlichen Nichtwohngebäuden” muss kalt bleiben. Darüber hinaus sind Gebäudeeigentümer zur energetischen Optimierung der Heizungsanlagen und Unternehmen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet. Noch werden Verstöße offensichtlich nicht kontrolliert oder mit Bußgeldern belegt, doch betroffene Verbände sind verunsichert.

Immerhin juristisch hochumstritten ist der Ermächtigungsparagraph. Staatsrechtler halten ihn gar für verfassungswidrig, denn er erlaubt es der Bundesregierung, in jeden energierelevanten Bereich einzugreifen, erklärt der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg gegenüber der Welt. So könnte die Glasindustrie vor einem Produktionsstopp stehen oder Großbäckereien nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten dürfen. Sein Kollege Josef Franz Lindner, Professor an der Universität Augsburg, hält auch Heiz- oder Beleuchtungsverbote, Betriebsverbote für Saunen oder Temperaturvorgaben für Räume für denkbar. Für die Juristen ist das Vorgehen verfassungswidrig: Der Bundestag müsse, wie im Infektiosschutzrecht, schon selbst entscheiden, welche Grundrechtseingriffe er den Bürgern zumuten will, meint Professor Lindner. Genau wie bei Corona müsste er einen „sobezeichneten Instrumentenkasten, in dieser Form überlasse der Paragraph 30 der Regierung zu viel Spielraum. Wie bereits bei Corona versucht, will die Regierung offenbar auch hier das Parlament entmachten und verweist auf eine Krise, die schnelles Handeln nötig macht.

Es bahnt sich ein harter Winter an.  Die täglichen Meldungen über den Füllstand der Gasspeicher lassen erahnen, daß die Bundesnetzagentur in den kommenden Monaten die links-grüne Politik vor sich hertreiben könnte – entsprechende Diagramme gibt es auf ihrer Website schon. Wie weit Habeck gehen wird und ob es tatsächlich in deutschen Schlafzimmern kalt und dunkel wird, bleibt abzuwarten. (MS)

 

68cec8a026ef44ad87ed603489ef2c0b

Themen