Heul und Flenn (Symbolbild: shutterstock.com/Giulio_Fornasar)

Hätte sie nur ihr Klima-Kleber-Mündchen gehalten: Einspruch ging nach hinten los!

Das war dann mal nichts. Zumindest nicht für die Klima-Hysterikerin Carla Hinrichs, hochgejubelt zur Sprecherin der Klima-Terrorgruppierung „Letzten Generation“.  Die stand nämlich am Donnerstag wegen einer “Klima-Klebe-Aktion “aus dem letzten Jahr vor Gericht und verteidigt sich bei ihrem Einspruch selbst.

Da hat sie nun davon, von ihrer Klima-Untergangshysterie. Die 26-jährige, ach so mutige Klima-Kleber-Vortänzerin, Carla Hinrichs, hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl aus dem Jahr 2022 eingelegt.  Da hatte sich das Klima-Kleber-Mädchen Mitte April zusammen mit anderen Klima-Kleber-Terroristen auf einer stark befahrenen Straße im Frankfurter Bankenviertel auf der Straße festgeklebt. Durch den gemeingefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr entstand Mitten im Berufsverkehr ein langer Stau. Hinrichs wurde –  nicht ohne vorher über Twitter ein vor Dummheit, Arroganz, Selbstgefälligkeit und Weinerlichkeit triefendes Statement auf Twittere abzusondern:

Trotzdem kassierte Hindrichs wegen Nötigung 60 Tagessätzen á 30 Euro – was lächerliche 1.800 Euro ausmacht. Das wollte die ehemalige Jurastudentin nicht hinnehmen und legte Einspruch ein.

Am gestrigen Mittwoch dann nahm die Klima-Kleber-Sprecherin Hinrichs, die vier Jahre Jura studierte bevor sie sich entschloss, das vom Steuerzahler finanzierte Studium ruhen zu lassen und sich dem Klimaterror anzuschließen, ihre Verteidigung selbst in die Hand. Laut der Bild habe Hinrichs einen “geordneten und professionellen Eindruck” gemacht und wirkte “gut auf die Verhandlung vorbereitet”. Zu dem gegen sie vorgebrachten Vorwurf konterte die Klima-Kleber-Lady: „Ich bin überzeugt, dass das, was ich am 12. 4. getan habe, richtig war.“ Und forderte natürlich für sich Freispruch.

Dann jedoch musste Hindrichs erfahren, dass es doch noch Gerichtsäle gibt, in welchen Recht gesprochen wird. Richter Dr. Michael Demel hörte den Ausführungen Hindrichs aufmerksam zu, stellte Rückfragen und “outete sich sogar als Bahn- und E-Auto-Fahrer”, so die Bild. Bei ihrer juristischen Bewertung der gemeingefährlichen Straßenblockade verurteilte er Hinrichs jedoch zu zwei Monaten Haft auf Bewährung und 60 Arbeitsstunden. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre, was für die Klima-Kleberin bedeutet: Sollte sie sich in diesem Zeitraum irgendetwas zu Schulden kommen lassen, wandert sie in den Knast.

Die Urteilsbegründung von Richter Demel lässt hoffen: „ Mit einer Geldstrafe kann ich Sie nicht beeindrucken, damit kann ich nicht auf Sie einwirken”. Die Geldstrafe würde jemand anders treffen, die treffe Hindrichs nicht persönlich, womit Demel darauf anspielte, dass Geldstrafen von Klima-Klebern meist mit Spenden beglichen werden.

Nachdem die Klima-Vortänzerin in ihren Ausführungen zudem geäußert habe, dass sie große Angst vor dem Gefängnis hat, halte Demel die Bewährungsstrafe für ein wirksames Mittel, um einer Wiederholung durch die „Überzeugungstäterin“ vorzubeugen. Wohltuend betonte der Richter zudem, dass es sich nicht um ein Werturteil, sondern ein juristisches Urteil handele: „Die Motive sind komplett egal, überhaupt nicht relevant. Weil wir als Staat überhaupt nicht entscheiden dürfen, was moralisch vertretbar ist.“ Und: „Ich darf nicht im Sinne der Meinungsfreiheit sortieren. Wir dürfen dieses Sortieren nach Moral nicht vornehmen.“ Als Beispiele führte Demel an, dass man bei einer Straßenblockade durch Rechtsextreme oder Abtreibungsgegner auch nicht anfangen würde abzuwägen, ob diese Art des Protests vielleicht doch ein angemessenes Mittel sei.

Zurück blieb eine über die neue Strafe schockierte und mit den Tränen kämpfende Klima-Kleber-Terroristin. Gegen das Urteil kann Hinrichs innerhalb einer Woche in Berufung oder am Oberlandesgericht in Revision gehen. (SB)

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