Gedenkstein (Bild: Freie Sachsen)

3. Abrissversuch gescheitert: Oberverwaltungsgericht stoppt für Freitag geplanten Abriss des Corona-Mahnmals

Das Oberverwaltungsgericht in Dresen hat am Donnerstagnachmittag der Polizei untersagt, den Gedenkstein – wie von der Behörde geplant – am Freitag (26. Mai) abzureißen. Bis 16 Uhr kann die Polizei dies freiwillig zusichern, andernfalls ergeht eine entsprechende Anordnung.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Anordnung der Polizei, einen, am 29. April auf einem Privatgrundstück  in Zinnwald errichteten Gedenkstein für die Corona-Impfopfere abzureißen, am Dienstag bestätigt. Die Freien Sachsen, die das Mahnmal errichtet haben, legten dagegen Beschwerde ein. Am Donnerstag untersagte das Oberverwaltungsgericht in Dresden nun der Polizei, den Gedenkstein wie von Kretschmers Behörde geplant – am morgigen Freitag abzureißen. Sollte die Polizei  bis 16 Uhr nicht zugesichert haben, vom Abriss abzusehen, ergeht eine entsprechende Anordnung. Damit ist nun auch der dritte, terminierte Abrissversuch der Polizei gescheitert.

photo 2023 05 25 14 02 40
Bild: Freie Sachsen

Wie die Freien Sachsen auf Telegram mitteilen, ist damit jedoch die Gefahr noch nicht gebannt, da das Gericht in den nächsten Wochen über die Beschwerde gegen den Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichtes entscheiden wird. “Und wir werden uns weiter wehren, juristisch wie politisch”, so das Versprechen der Initiatoren.

Das Dresdner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag in ihrem Beschluss mitgeteilt, es besteht wegen der eingravierten Aufschrift des Steins “eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit”. Die Inschrift darauf lautet: “Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes”.

Aufgrund dieser “Gefahr für die öffentliche Sicherheit” sei die Anweisung durch die Polizei, den öffentlich sichtbaren Stein zu verhüllen und zeitnah komplett zu entfernen, rechtmäßig. Weiter heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts, dass die Aufschrift auf dem Stein durch die Verwendung des Begriffs “Impfexperiment” eine “Assoziation zu Impfexperimenten der Nationalsozialisten wecke, insbesondere im KZ Buchenwald zur Fleckfieberinfektion.” Dadurch werde der Freistaat Sachsen mit dem NS-Staat gleichgesetzt. Darüber hinaus werde durch das Wort “Kretschmer-Regime” die sächsische Staatsregierung als eine “diktatorische Regierung und illegitime Herrschaft dargestellt”, so das Gericht.

Durch diese und ähnliche deutlich abwertenden Begrifflichkeiten sind nach Ansicht des Gerichts die Grenzen der Meinungsfreiheit und der Machtkritik überschritten und – Achtung! – die öffentliche Sicherheit gefährdet.  Außerdem würde das Gedenken anhand eines solchen Grabsteins im Zusammenhang mit “angeblichen Opfern eines Impfexperiments” auch die tatsächlichen Opfer der Impfexperimente des NS-Staates sowie der Corona-Pandemie verhöhnen, so die nur noch als irre zu bezeichnende Begründung des Gericht.

Die Kretschmer-Polizei in Sachsen hatte nach der Errichtung des Mahnmals geltend gemacht, dass das Mahnmal als “böswillige Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder” gewertet und als “Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens” stehe.

Mittlerweile ist der Gedenkstein für die Impftoten eines der bekanntesten Mahnmale Sachsens geworden. Seit Mittwoch  informiert nun auch ein Hinweisschild über die Versuche der Behörden, den Stein zu entfernen und das Andenken der Opfer der staatlichen Coronamaßnahmen zu verunglimpfen.

(SB)

823eda9b009240c38c990388c58e6804

Themen