Uwe Kranz, ehemaliger Leiter des Landeskriminalamts Thürningen, Ltd. Ministerialrat a.D., hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die WHO-Verträge eingebracht. Die Neue Verträge greifen in die Souveränität der Staaten ein, verletzen massiv die Menschenrechte und etablieren ein Zensursystem.
Gemeinsam mit Marianne Grimmenstein von der Gemeinwohl-Lobby GWL hat der ehemalige Leiter des Landeskriminalamts Thüringen, Ltd. Ministerialrat a.D. Uwe Kranz, beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verträge der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingebracht (https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/06/Verfassungsbeschwerde-WHO.pdf)
Es geht insbesondere um das “Global Health Certificate System (GHCS) der WHO, das auf dem EU COVID certificate aufbaut, und die generell drohenden Grundrechtseinschränkungen nach Unterzeichnung der derzeit verhandelten Verschärfung der Internationale Health Regulations (IHR) und dem WHO-Convention Agreement (CA+).”
In der Presseaussendung von Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein heißt es unter anderem:
“Gegenstand der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf einstweilige Anordnung ist die grundgesetz- und völkerrechtswidrige Fassung der beiden o.a. vorgelegten Vertragsentwürfe, namentlich die zahlreichen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte aus dem Grundgesetz, dem EU-Vertrages (EUV), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivil-Pakt, IBPR), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, IPwskR), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der EU-Grundrechtscharta.”
Die Führer der Verfassungsbeschwerde machen geltend, dass die in den Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte weit über den bisherigen Empfehlungscharakter hinausgehen. Sie seien quasi eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO. Damit würden sie die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger verletzen. Außerdem wird massive Zensur befürchtet.
Uwe Kranz hatte bereits im vergangenen Monat einen Offenen Brief, den Jouwatch veröffentlichte unter der Überschrift: “Kein Pandemievertrag mit der WHO!” an den Bundestag versandt. Am Dienstag, 20.06.2023 endet zudem die Zeichnungsfrist Petition 150793 “Keine Zustimmung zum Pandemievertrag mit der WHO vom 12.05.2023” auf der Petitonsplattform des Deutschen Bundestages, die mit 71.567 Mitzeichnern das Quorum von 50.000 bereits erreicht hat. Wer noch nicht gezeichnet hat, kann das hier noch tun. Hier geht es zur Petition >>>
Helfen Sie mit und reichen eine Verfassungsbeschwerde ein:
Des Weiteren rufen Marianne Grimmenstein von der Gemeinwohl-Lobby GWL und Uwe Kranz dazu auf, dass die Bürger ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde einreichen sollen. Der vorliegende Text einer Verfassungsbeschwerde gegen die Machenschaften der WHO ist für jeden freigegeben. Jeder kann unter seinem Namen die Verfassungsbeschwerde einreichen. Eine Verfassungsbeschwerde kostet nichts, da es bei der Bundesverfassungsgericht keine Gerichtsgebühren gibt.
Wenn Sie die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, bitte informieren Sie mit einer kurzen E-Mail an kontakt@gemeinwohl-lobby.de, wie es im Mustertext steht (Mustertext: ich habe die Verfassungsbeschwerde am (Datum) eingereicht.).
Wenn Sie an dem Text nichts ändern wollen, benutzen Sie die PDF-Version. Wenn Sie den Text noch ergänzen möchten, nur dann benutzen Sie die DOC-Version.
1. PDF-Version
Ergänzen Sie die Datei auf der ersten Seite mit Datum und an zwei Stellen mit Ihren Namen und Ihrer Adresse. Die Datei bitte ausdrucken, die letzte Seite unterschreiben und dann nach Karlsruhe per Post schicken.
>> Verfassungsbeschwerde als PDF-Formular zum Ausfüllen <<
2. DOC-Version
Wer die Verfassungsbeschwerde noch ergänzen möchte, sollte das DOC-Format nutzen. Da die Seiten im DOC-Format immer wieder verrutschen, muss man die Gliederung auf der dritten Seite immer wieder kontrollieren. Die Seitenzahlen müssen stimmen. Das DOC-Format sollte nur dann benutzt werden, wenn man Ergänzungen machen möchte. Bei der DOC-Version muss man auch zwei Stellen auf der ersten Seite mit seinen Angaben und Datum ergänzen. Dann können Sie es erst ausdrucken. Die letzte Seite unterschreiben und dann per Post nach Karlsruhe schicken.
Erklärvideo zur Aktion Volksgesetzgebung/Volksabstimmung der Bürgerinitiative Gemeinwohl-Lobby:
(SB)