Der Wert des Lebens in Coronazeiten (Bild: shutterstock.com/Von Room 76)

Keine „Kuscheljustiz“ in Afghanistan

Geradezu paradiesische Zustände müssen es für den sein, der die strengen Scharia-Urteile in Afghanistan mit jenen in Deutschland vergleicht. „Mir kann in Deutschland ja nicht viel passieren“, diese Erfahrung „ermuntert“ zu Grenzüberschreitungen. Leidtragende Opfer reiben sich die Augen, wenn ein Täter, selbst nach einer eingestanden Vergewaltigung, als freier Mann den Gerichtssaal verlässt.

Gastbeitrag von Meinrad Müller

Der berüchtigte „Einmann“

Wenn die Presse es nicht verschweigen kann, dann hat dieser „Einmann“ eine Herkunft. Mitgebracht hat er Triebe, die ihn zum Vergewaltiger, Messerstecher und Mörder werden lassen. Besonders seit 2015 häufen sich die Presseberichte, der Großteil liegt vermutlich im Dunkeln.

  • Afghane zusammen mit mehreren anderen „Männern“ eine 14-Jährige
    Gefängnisstrafe 2 Jahren und 2 Monaten
  • Afghane vergewaltigt elfjähriges Mächen
    Täter muss nicht ins Gefängnis
    „Mohamed vergewaltigt 14-Jährige
    Täter darf den Gerichtssaal als freier Mann verlassen

Urteile nach Scharia-Gesetzen

Hätte Ali die Strafen in seinem Herkunftsland begangen, dann dürfte er sich darauf einstellen:

Amputation: In extremen Fällen von Raub kann die Amputation der Hand oder des Fußes angeordnet werden, oft durchgeführt im Krankenhaus unter medizinischer Aufsicht.

Auspeitschung: Ab dem Alter der religiösen Mündigkeit (meist ab 15 Jahren) können sowohl Männer als auch Frauen ausgepeitscht werden. Die Anzahl der Peitschenhiebe variiert.

Die Todesstrafe wird durch Erschießen oder Hängen vollstreckt.

Raub und gefährliche Körperverletzung: 5 bis 20 Jahre Gefängnis, Amputation Hand oder Fuß

Tötungsdelikte, Mord, Totschlag: Lebenslange Haft oder Todesstrafe

Körperverletzung: 1 bis 10 Jahre

Landfriedensbruch: Bis zu 5 Jahre

Vergewaltigung: 10 Jahre bis lebenslang oder Todesstrafe

Sexuelle Belästigung: 6 Monate bis 5 Jahre

Störung des öffentlichen Friedens: Bis zu 3 Jahre

Ankündigung einer Straftat: Bis zu 5 Jahre

Sexueller Missbrauch: 5 bis 15 Jahre

Üble Nachrede, Verleumdung: Bis zu 2 Jahre

Menschenraub, Kinderhandel: 10 Jahre bis lebenslang

Geiselnahme: 15 Jahre bis lebenslang oder Todesstrafe

Nötigung: Bis zu 5 Jahre

Betrug: 1 bis 10 Jahre

Urkundenfälschung: 2 bis 7 Jahre

Schwere Brandstiftung: 10 bis 20 Jahre

Bestechung: 1 bis 5 Jahre

Geldstrafen

Die Höhe der Geldstrafen wird oft als Vielfaches des durch die Straftat erlangten Betrags oder als festgelegter Betrag in der Landeswährung bemessen. Der Deutsche, der sich nun gar nicht freut, dass seine Welt zwangsweise „bunt“ gemacht wurde, wäre schon froh, wenn deutsche Gesetze entsprechend angewandt würden. Einen „Straf-Rabatt“ für Migranten wird nicht verstanden.

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