Importierte Messergewalt (Symbolbild: Shutterstock)

Weil es im Koran stand: Afghanischer Prostituierten-Schlächter von Wien wollte “Dschihad betreiben”

Am 23. Februar ermordete der 27-jährige afghanische Asylbewerber Ebadullah A. drei Prostituierte in einem Wiener Bordell auf bestialische Art und Weise. Den Polizisten bot sich ein grauenhafter Anblick. Wie nun bekannt wurde, stach er 96-mal auf die Frauen ein. Zwei der drei Opfer sollen beinahe geköpft worden sein. Die Tat hatte er im Voraus geplant und in einem Supermarkt drei Messer mit unterschiedlich langen Klingen gekauft. Im Verhör berief A. sich auf den Islam als Grund für das Massaker. „Prostituierte stehen unter dem Deckmantel des Satans”, erklärte er. Im Koran habe er gelesen, er solle „Dschihad betreiben”.

Zunächst hieß es noch, die Polizei schließe ein religiöses Motiv aus. Seine Aggressivität war so groß, dass er die Polizisten, die ihn unweit des Tatorts festnehmen konnten, sogar dann noch bedrohte, als sie die Stromschläge des Tasers, mit dem sie ihn überwältigten, zwischenzeitlich unterbrochen hatten. A. hatte 2022 einen Asylantrag im Bundesland Kärnten gestellt und in einer Asylunterkunft gelebt, die er gar nicht hätte verlassen dürfen.

Anwalt: “Zerbrochene Seele”

Sein Anwalt Philipp Springer bezeichnete ihn als „zerbrochene Seele“ und „bedauernswerten Kranken“. Sein Klient sei davon überzeugt, dass das Messer durch Magie und Zauberei geführt worden sei und lebe in einer „Fabelwelt”. Die barbarische Tat hatte derartiges Entsetzen ausgelöst, dass selbst die frühere österreichische Grünen-Vorsitzende Eva Glawischnig A. als „Monster“ tituliert hatte. Springer sieht damit eine „rote Linie“ überschritten. Er hält seinen Mandanten für „offenkundig geisteskrank“.

Auch noch so entsetzliches Leid der Opfer ändere nichts an der Menschenwürde von Verdächtigen”, empörte er sich. Offenbar stand A. zum Tatzeitpunkt weder unter Alkohol noch unter Drogen. Ein psychiatrisches Gutachten soll nun seine Zurechnungsfähigkeit klären. Nun darf man gespannt sein, ob die auch in Deutschland immer wieder erprobte Strategie angewandt wird, ihn kurzerhand für geisteskrank zu erklären oder ob sein Bekenntnis zum Islam als Tatmotiv endlich ernstgenommen wird. Vermutlich wird es nicht an Stimmen fehlen, die A. mit Blick auf die Religionsfreiheit „kultursensibel“ freisprechen wollen. Wenn der Koran als Mordaufruf anerkannt wird, den es aber zu tolerieren gilt, wäre zumindest in dieser Hinsicht endlich einmal der Hintergrund der Migrantenkriminalität offiziell festgestellt. (TPL)

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