Der von erheblichem medialem Interesse begleitete Prozess um den Einspruch der AfD gegen die Einstufung der Partei und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative als „rechtsextremer Verdachtsfall” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster kam, wie zu erwarten war, auch am zweiten und ursprünglich letzten angesetzten Verhandlungstag nicht zu einem Abschluss. Noch bis gestern vormittag hatte alles danach ausgesehen, als ob die exzellent vorbereitete Kammer alle Anträge der AfD parieren würde und die Gegenseite – in gewohnt enger Abstimmung zwischen Justiz und Staatsschutzbehörden – ihre Strategie wetterfest gemacht hätten. Die AfD-Anwälte waren allerdings auch nicht auf den Kopf gefallen und konnten durch geschickte Antragstellungen alle Volten parieren. Nun geht der Fall in die Verlängerung, ein Urteil lässt noch auf sich warten und wie es weitergeht, ist derzeit unklar. Ohnehin zielt die Strategie der Verteidigung darauf ab, sich schon einmal für eine spätere Revision zu wappnen.
Der zweite Prozesstag war von gegenseitigen Vorwürfen und Unterstellungen geprägt: Die Haldenwang-Behörde verfolgte offenbar eine Mauertaktik und versucht, sich den Forderungen der AfD, Details zu seinen Methoden der Informationsbeschaffung vorzulegen, zu verweigern. Doch für eine so erhellende wie skandalöse Offenbarung war der Verhandlungstag gut: Die Behörde musste erstmals einräumen, dass sie V-Leute in der AfD einsetzt, wenn im vorliegenden Fall deren Informationen auch vor 2023 entstanden seien und die Agenten innerhalb der Partei keine relevanten Positionen einnehmen würden. Eine „steuernde Einflussnahme“ durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wurde verneint und ausgeschlossen; die Belege zur AfD stammten hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Posts von Mandatsträgern und Funktionären. Dass Mitarbeiter oder Informanten des Bundesamtes oder der Landesbehörden für Verfassungsschutz diese provoziert haben könnten, sei ebenfalls auszuschließen.
Munition gegen die „Blauen“
Genau dies jedoch ist (zumal im Lichte der früheren Involvierung des Verfassungsschutzes in der NPD, die das damalige Verbotsverfahren zum Scheitern gebracht hatte und das zu einer Zeit, da diese Behörde noch bei weitem nicht so manisch-obsessiv einseitig „gegen Rechts“ gepolt war wie heute unter Thomas Haldenwang!) sehr wohl zu befürchten: Tatsächlich stellt sich inzwischen nämlich die Frage, ob die AfD wenn überhaupt, dann nicht ausschließlich dort tatsächlich „toxisch rechts“ oder signifikant verfassungswidrig in Erscheinung tritt, wo dies auf staatliche agents provocateurs zurückzuführen ist. Der Blogger Neverforgetnikki kommentierte diesen an sich unfassbaren Vorgang wie folgt: „Eine staatliche der Regierung untergeordnete Behörde bezahlt also dafür Agenten in eine demokratisch gewählte Oppositionspartei einzuschleußen, damit diese der Partei schaden. Was unterscheidet diese Zustände noch von denen in China?“
Das Ziel dieses gesamten Verfahrens liegt – wie die parallel laufende Großkampagne gegen die AfD – so offensichtlich in der bezweckten Kriminalisierung der AfD und Anbahnung eines Verbotsverfahrens gegen die einzige Realopposition, dass inzwischen keine noch so gewagte Unterstellung mehr gemieden wird, um Munition gegen die „Blauen“ zu beschaffen. Dass der wachsende Erfolg der Partei vor allem in dem Wunsch nach einem Politikwechsel und einem Ende des Zuwanderungsirrsinns in der Bevölkerung begründet liegt, wird gezielt umgeframed zu einem angeblichen Wunsch nach „ethnischen Säuberungen“. Auch wenn dies so nicht ausgesprochen wird, so dienst doch die raunende Unterstellung angeblicher Deportations- und Ausbürgerungsgelüste und „völkischer“ Identitätspolitik als Vorwand für eine maximale Verunsachlichung der Migrationsdebatte – und als Ablenkungsmanöver von den strikt grundgesetzkonformen bürgerlichen Inhalten, die die AfD in Wahrheit vertritt.
Rechtsstaatlich höchst fragwürdig
So warf im Münsteraner Prozess Wolfgang Roth, der Anwalt des BfV, der AfD pauschal vor, zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk und einem rechtlich definierten Staatsvolk zu unterscheiden. Darauf schlug Roman Reusch, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes, vor, AfD-Mitglieder mit Migrationshintergrund als Zeugen zu befragen. Als dann tatsächlich AfD-Mitglieder aus Hessen mit griechischem, nigerianischem und iranischem Migrationshintergrund ausgesagt hatte, erklärte Roth lediglich, deren Schilderungen würden „nichts an den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ändern”. Nach dem Motto: Meine Meinung steht fest, verwirren sie mich nicht mit Tatsachen! Außerdem beschuldigte Roth die AfD, den Prozess zu verschleppen und Anträge „ins Blaue hinein“ zu stellen. Die Anwälte der AfD, Michael Fengler und Christian Conrad von der Kanzlei Höcker, wiesen dies zurück.
Die rechtsstaatlich höchst fragwürdige, in jedem Fall unfaire Behandlung der Partei auch in diesem Verfahren deckt sich mit der im Prinzip ja ganz ungeheuerlichen Tatsache, dass die Einstufung der drei ostdeutschen AfD-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ durch die jeweiligen Landesverfassungsschutzämter just in den Bundesländern, in denen dieses Jahr Landtagswahlen anstehen (und wo die AfD mit Abstand stärkste Partei ist), gegenüber der AfD überhaupt nicht begründet wurde – angeblich aus Informanten- und Datenschutzgründen: Die Gutachten der Verfassungsschutzämter von Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie eine unveröffentlichte neue Einschätzung der gesamten AfD durch das BfV wurden noch nicht einmal deren Anwälten zur Verfügung gestellt. Im aktuellen Verwaltungsgerichtsverfahren in NRW wurden der Partei erst auf den letzten Drücker im Januar unfassbare 4.200 Seiten Dokumente und 116 Stunden Videomaterial zur Verfügung gestellt. Der AfD-Antrag der Partei, ihr doch bitte etwas mehr Zeit zur Sichtung und Auswertung dieser Unmengen Material zu geben, wurde dreist abgelehnt.
Einstufungsgrundlagen unbedingt unter Verschluss halten
Hintergrund der Aktion: Die gesamte Grundlage der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ steht so offensichtlich auf wackligen Füßen und stellt eine so einseitig politische Einschätzung dar, dass die angeblichen Begründungen dafür wohl um jeden Preis unter Verschluss gehalten werden müssen. Dass der Prozess sich überhaupt schon so lange hinzieht, deutet ebenfalls darauf hin, dass das BfV und damit der oppositionsfeindliche Linksstaat genau weiß, dass die Einstufung im Grunde rechtlich nicht haltbar ist. Wenn nämlich doch, dann hätte man dies wohl während der Zeit des größten AfD-Umfragehöhenflugs mit über 20 Prozent öffentlich mit Freuden dargelegt und die eigene Einschätzung somit nachvollziehbar untermauert. Da es dafür keine Grundlage gibt, will man die AfD augenscheinlich möglichst lange in den Negativschlagzeilen halten; ein äußerst fragwürdiges Vorgehen, das nach Zersetzung riecht – und sich nahtlos in die durchschaubare Gesamtstrategie des Linkstaates einreiht, die einzige relevante Partei in Deutschland, die für einen Politikwechsel steht, auf allen Ebenen anzugreifen und zu vernichten.
In diesem Kontext ist auch die weitere, diese Woche gezündete Brennstufe in der politmedialen Kampagne gegen die AfD zu sehen, als der „Bayerische Rundfunk“ schon in aller Frühe – und später dann die „Tagesschau“ zur Prime-Time – vermeldete, die AfD würde im Bundestag „mehr als 100 rechtsextreme Mitarbeiter“ beschäftigen. Sie geben. Das Timing war auch diesmal wieder perfekt: Die Veröffentlichung wurde ebenso treffsicher an dem Tag „platziert“, an dem die Verhandlung in Münster stieg, wie zuvor die „Correctiv“-Recherchen zwei Monate nach den eigentlichen Ereignissen von Potsdam just zu dem Zeitpunkt veröffentlicht wurden, da die Bauernproteste auf dem Höhepunkt standen.
Teil einer Großkampagne
Und wieder wird mit demselben Furor „berichtet“ wie damals, auch wenn am Ende von den Potsdam-Vorwürfen nichts als ein nackter Torso blieb: Die BR-Recherche, so die Staatsfunker, zeige erstmals, „in welchem Ausmaß die AfD Verfassungsfeinden Zugang zum Parlamentsbetrieb gewährt“. Nun weiß natürlich jedes Kind mittlerweile, dass allein der Verfassungsschutz selbst – und dies nach politischen Vorgaben – bestimmt, wer „Verfassungsfeind“ ist. Im vorliegenden Fall sind dies beispielsweise Mitarbeiter jener (abgeordnetenstarken) AfD-Landesverbände, in denen – siehe oben – die Partei als „gesichert rechtsextrem“ gilt. Dass diese nun als „rechtsextreme Mitarbeiter“ der Bundestagsfraktion skandalisiert werden, beruht also auf einem lupenreinen Zirkelschluss.
Die AfD-Fraktion selbst erklärte, aus „Gründen des Datenschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte“ werde man sich nicht äußern. Zudem sei die Einstufung eines Verfassungsschutzamtes grundsätzlich eine reine Maßnahme dieser jeweiligen Behörde, an die sich keine und „schon gar nicht ‚automatische‘ Rechtswirkungen“ – anknüpften. AfD-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla stellte klar: „Alle, die hier arbeiten, die einen Hausausweis besitzen, sind auch vom Bundestag geprüft. Das sind unbescholtene Bürger, gegen die nichts vorliegt.“ Die Co-Vorsitzende Alice Weidel kritisierte, die Verfassungsschutzbehörden seien nicht objektiv. Die Definition des Verfassungsschutzes interessiere sie überhaupt nicht, weil sie ein klares Werturteil sei. Die Einstufungen von Organisationen beruhten auf „Scheinkriterien“. Der BR-Bericht sei ein Versuch, „die AfD weiter zu diskreditieren“.
Politische Säuberungsmaßnahmen
Diese zwar redlichen, aber wirkungslosen Verzeidigungsversuche sind der Regierung und dem Parteienestablishment natürlich völlig gleichgültig – wissen diese doch die von ihnen selbst finanzierte „Zivilgesellschaft“ ebenso hinter sich wie die erdrückende Überzahl der Hofmedien. Bereits die absurde „Correctiv“-Lügengeschichte über ein angebliches rechtsradikales „Geheimtreffen“ in Potsdam ist nicht isoliert zu betrachten, sondern war, wie sich immer deutlicher zeigt, Teil eines umfassenden Plots; als dessen Fortsetzung werden nun die „Mitarbeiterlisten“ aufgetischt. Der Zweck des Ganzen: Mit Dreck werfen, von Inhalten ablenken und nach der Devise semper aliquid haeret, „irgendwas bleibt immer hängen“ mit dem Ziel, die AfD zu verbieten. Der BR-Bericht liefert nun den willkommenen Vorwand für die weitere Empörungsorgie. Nach „die wollen alle nicht rein Deutschen abschieben“ soll so die nächste linke Stammtisch-Plumpparole „Die beschäftigen hunderte Rechtsextreme und Nazis“ in die weichen Hirne getrieben werden. Dass beides Propagandalügen sind, hindert die perfiden Strippenzieher dieser gigantischen Psy-Op nicht daran, sie gezielt wieder und wieder zu verbreiten. So wie diese Woche erst wieder Bundeskanzler Olaf Scholz in der Bundestagsanhörung.
Der zweite Zweck dieser Lügen ist es, darauf konkrete politische Säuberungsmaßnahmen aufzubauen: Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der sogar die „New York Times“ gerade bescheinigte, unter ihrem Treiben werde Deutschland schrittweise undemokratischer, plädierte als Ergebnis der ÖRR-„Recherchen“ umgehend für eine Regelverschärfung für Mitarbeiter im Bundestag. „Die Einbindung der AfD in rechtsextremistische Netzwerke muss weiter genau geprüft werden. Immer stärkere Verbindungen treten offen zutage“, empörte sie sich künstlich. Und die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann stieß ins gleiche Horn: Es müsse „Schluss sein mit der Banalisierung und der Verharmlosung der AfD“. Der Bundestag müsse sich mit den Erkenntnissen aus der Recherche befassen. Es sei an der Zeit, „sich das sehr genau anzuschauen“. Wer Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken pflege, müsse geprüft werden – „auch mit allen Mitteln hier im Haus“. Katja Mast, die erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, hyperventilierte: „Dass die AfD waschechte Nazis und Rechtsextreme beschäftigt, überrascht mich nicht, das Ausmaß ist jedoch noch viel größer als ich befürchtet habe.“ Die AfD versuche „gezielt, die Demokratie zu unterwandern.“ Und damit auch wirklich überhaupt kein Zweifel zurückbleibt, schob sie noch die Verleumdung nach, in der AfD sitze „ein Haufen rechter Nazis“.
Letztlich nichts als Faschismus
Je künstlicher die Entrüstung und je lauter das Geheule, umso evidenter wird, dass auch diese neuerliche medial geschürte Hysterie ein weiterer Versuch ist, die AfD und letztlich die gesamte Opposition gegen ein zunehmend autoritäres ideologisches Machtkartell, das sich selbst als Monopolist „unserer Demokratie“ geriert, zu dem längst auch Union und FDP gehören (und sei es nur als nützliches Idioten), auszuradieren. Das geplante AfD-Verbot ist, wie schon die staatlich und medial orchestrierten Massendemonstrationen gegen „Rechts“, Mittel zum Zweck, um vom epochalen Totalversagen der Ampel-Regierung abzulenken und den verfetteten Parteienstaat vor einer Konkurrenz schützen, der er auf politischem Wege nicht mehr Herr wird, da sie den Finger immer wieder in die Wunden des eigenen Scheiterns legt. Je offenkundiger dies wird, desto brutaler wird die einzige wirkliche Oppositionspartei verfolgt. Letztlich ist dies anderes mehr als Faschismus.
Auch die Service-Opposition Union wollte natürlich nicht hintanstehen: Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei ließ verlauten, es wäre „ein Unding und absolut inakzeptabel“, wenn die AfD Rechtsextremisten beschäftige. Wenn sich der Pressebericht bewahrheite, müsse die Bundestagspräsidentin umgehend handeln. FDP-Fraktionschef Christian Dürr forderte eine öffentliche Diskussion darüber, „welche Leute dort mit Steuerzahlergeld finanziert werden von der AfD“. Das sei zu hinterfragen. Es sei wichtig, die „Dinge zu entlarven“. Man fragt sich: Wie tief muss die Angst in diesen etablierten System- und faktischen Blockparteien eigentlich sein, dass sie – inzwischen völlig enthemmt und entgrenzt – mit solchen Methoden und durchschaubaren Intrigen den politischen Gegner bekämpfen, statt sich ihm inhaltlich zu stellen oder die substanziellen Gründe für dessen Erfolg zu analysieren? (DM)