AfD-MdB Kay-Uwe Ziegler (Foto:ScreenshotYoutube)

Die “Musterdemokraten” schlagen zurück: Ordnungsgeld gegen AfD-Mann nach Protest im Gesundheitsausschuss

Für Aufsehen sorgte diese Woche eine Protestaktion der AfD im Gesundheitsausschuss: Da das Parteienkartell dieser seit ihrem Einzug in den Bundestag vor sieben Jahren die ihr eigentlich demokratisch zustehende Repräsentanz in den Ausschüssen verweigert, zog AfD-Obmann Kay-Uwe Ziegler bei der Sitzung am Mittwoch die Konsequenz, sich eigenmächtig auf den Platz der Vorsitzenden Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen zu setzen und deren Posten symbolisch für sich zu reklamieren. Daraufhin boykottierten die anderen Parteien die Sitzung, bis Ziegler den Platz geräumt hatte. Umgehend setzte das übliche hysterische Lamento ein.

Kappert-Gonther sagte, „die versuchte Selbstermächtigung über die Ausschussleitung ist ein Angriff gegen die Demokratie”. Mit der „amtsanmaßenden Besetzung des Ausschussvorsitzes” sei eine weitere Grenze überschritten worden. Die Haltung, die damit zum Ausdruck komme, unterstreiche die Gefährlichkeit der AfD und dass sie es mit umstürzlerischen Plänen ernst meine, faselte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic. Über Konsequenzen solle im Ältestenrat des Parlaments beraten werden. Ihr Kollege und Corona-Fanatiker Janosch Dahmen sekundierte: „Solche „Putsch”-Übungen zeigen, wie gefährlich diese Partei ist”. Der SPD-Abgeordnete Christos Pantazis meinte, dieses „skandalöse Verhalten” sei nicht hinzunehmen.

Ordnungsgeld für legitime und angebrachte Protestaktion

Ziegler und der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Sichert, erklärte, nach mehr als zwei Jahren habe sich die AfD-Fraktion entschlossen, „unseren Anspruch auf den Ausschussvorsitz zur heutigen Ausschusssitzung deutlicher als bisher zum Ausdruck zu bringen“. Nach Rechtsauffassung der AfD-Fraktion sei Ziegler der rechtmäßige Vorsitzende des Ausschusses. Den anderen Fraktionen warf Sichert eine „destruktive Haltung” vor. Durch deren Verhalten werde es verunmöglicht, „die uns gemäß Geschäftsordnung des Bundestags und Vereinbarungen im Ältestenrat zustehenden Ausschussvorsitze mit Leben zu erfüllen“, kritisierte er.

Am Donnerstag leitete der Ältestenrat des Bundestages dann ein Ordnungsgeldverfahren gegen Ziegler ein. Grund sei eine „nicht nur geringfügige Verletzung der Hausordnung des Bundestages“ durch Ziegler, hieß es in einer Pressemitteilung. Ihm drohe deswegen ein Ordnungsgeld von 1000 Euro. Es ist eine bizarre Situation: Die Parteien enthalten der AfD also systematisch und ganz offen ihr Recht vor, gleichberechtigt an parlamentarischen Prozess teilzunehmen, sprechen Bußgelder aus, wenn diese sich dagegen wehrt und bezeichnen dies auch noch als Angriff auf die Demokratie. Die einzigen, die hier gegen jedes demokratische Prinzip verstoßen, sind jedoch wieder einmal die Alt-Parteien. Mit dieser Aktion ist es der AfD gelungen, deren Verlogenheit wieder einmal zu demaskieren. (TPL)

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