Feuer frei auf die "Blauen"! (Foto: Collage)

Werden mögliche AfD-Regierungen im Osten per Bundeszwang abgesetzt?

Das politisch-mediale Kartell hat es in elf Jahren nicht nur nicht geschafft, die AfD mit ihren permanenten Diffamierungskampagnen zu vernichten, die Partei liegt in Umfragen bundesweit stabil bei rund 20 Prozent, in Sachsen, Thüringen und Brandenburg, wo im September Landtagswahlen stattfinden liegt sie überall weit vorne, teilweise bei über 30 Prozent. Deshalb spielt der Linksstaat nun alle nur denkbaren Szenarien durch, um zu verhindern, dass der demokratisch ausgedrückte Volkswille umgesetzt wird. Daran beteiligen sich sogar Juristen, die allen Ernstes suggerieren, man könne bei einer AfD-Regierung den Bundeszwang anwenden. Dieses in Artikel 37 Grundgesetz verankerte Instrument wurde noch kein einziges Mal angewandt und soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn in einem Bundesland gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung regiert würde.

Der Jurist Christian Rath schwadronierte nun, „angesichts der Wahlerfolge einer sich seit Jahren stetig weiter radikalisierenden AfD“ könne der Bundeszwang ein „mächtiges Mittel“ sein. Warum und wie genau die AfD sich „stetig weiter radikalisiert“ und warum sie dann nicht verboten ist, erklärte er mit keinem Wort. Die bloße Behauptung muss hier wieder einmal genügen. Beim Bundeszwang geht es darum, ein Land, dass verfassungsfeindlich regiert wird, unter die Verwaltung des Bundes zu stellen. Schon allein der Gedanke, dies bei einem Wahlsieg der AfD anzuwenden, ist geradezu irrsinnig. Rath gesteht großzügig zu, es gehe „natürlich nicht darum, jede politische Änderung nach einem AfD-Wahlsieg in einem Bundesland zu blockieren“.

“Beeindruckende Reservefunktion des Bundes”

Ein Wahlsieg sei aber „kein Freibrief, die freiheitlich-demokratische Grundordnung – also Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde – zu beeinträchtigen“. Auch hier verliert er kein Wort darüber, warum diese drei Grundrechte bei einer AfD-Regierung in Gefahr sein sollten. Als mögliche Vorbedingungen für die Anwendung des Bundeszwanges zählt er die Weigerung eines Bundeslandes auf, bestimmte Bundesgesetze umzusetzen, „z.B. die Unterbringung von Asyl-Antragsteller:innen, die im Asylgesetz geregelt ist“; das Ignorieren bindender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder die Verletzung der grundgesetzlichen Schutzpflichten, „indem es tatenlos zusieht, wenn Personen mit Migrationshintergrund durch rechtsextremistische Gruppen schikaniert und angegriffen werden, um diese zu vertreiben“.

Nur weil die AfD sich als einzige Partei vehement gegen die seit über acht Jahren anhaltende illegale millionenfache Masseneinwanderung stellt, die ihrerseits ein gigantischer und permanenter Rechtsbruch ist, zeichnet Rat hier in geradezu niederträchtiger Weise das Bild einer AfD, die bei einer Regierungsbeteiligung als Wiedergängerin der NSDAP auftreten und ein rechtsradikales Regime errichten würde, wo Ausländer schikaniert würden. Im Folgenden spielt er dann alle Möglichkeiten der Anwendung des Bundeszwanges durch und kommt zu dem Schluss, dieser sei „ein mächtiges Instrument, das mit seinen Checks and Balances aber auch kein Fremdkörper im Grundgesetz“ sei. Dass der Bund hiermit „eine beeindruckend starke Reservefunktion hat, sollte die Sorge vor möglichen AfD-Wahlsiegen auf Landesebene etwas reduzieren“, meint er.
Außer völlig aus der Luft gegriffenem Geraune und primitiven Unterstellungen hat er jedoch nichts zu bieten.

Putsch von oben?

Der Bundeszwang könnte in Wahrheit nur dann zur Anwendung kommen, wenn in einem Bundesland tatsächlich eine Art Putsch stattfände , der die Herauslösung aus der Bundesrepublik und die Errichtung einer völlig anderen Rechtsordnung zum Ziel hätte (nicht gemeint ist hier natürlich der Putsch von oben, den der Missbrauch dieses Verfassungsinstrument umgekehrt bedeuten würde. Doch mit keinem Wort hat die AfD jemals auch nur im Entferntesten angedeutet, dass sie an so etwas denken würde, zumal es auch völlig absurd wäre. Es ist typisch, dass Rath nichts an der stetigen Radikalisierung der Grünen und ihrer linksradikalen Zuarbeiter zu bemängeln hat, die auf Bundes- und Landesebene Regierungsverantwortung tragen und den Rechtsstaat immer weiter aushöhlen.

Die von Nancy Faeser und Lisa Paus angestrebte Errichtung eines ultralinken Gesinnungsstaates mit dem Verfassungsschutz als willigem Helfer bereitet ihm keine Sorgen, dafür aber mögliche Wahlsiege der AfD! Sollte wirklich zu diesem Mittel gegriffen werden, wäre der Putsch von oben endgültig vollzogen. Jeder Politikwechsel soll mit allen Mitteln verhindert werden – wenn „nötig“ auch gegen den erklärten Willen des Volkes. In Wahrheit sind es Juristen vom Schlage Raths und andere Wasserträger des Linksstaates, die die eigentliche Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind, die mittlerweile mit den Kartellparteien gleichgesetzt wird. (TPL)

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