Anzeigenhauptmeister (Bild: Screenshot)

Anzeigenhauptmeister, ein begnadeter Schauspieler

Der selbsternannte „Anzeigenhauptmeister“ tourt seit geraumer Zeit durch ganz Deutschland, um in jeder Stadt einen Falschparker anzuzeigen. In Kaufbeuren notiert sich der kleine Möchtegernpolizist das Kennzeichen einer Passantin und lichtet die Frau gegen ihren Willen ab. Dann kommt es zu einer Auseinandersetzung, die Mr. Anzeigenhauptmeistet ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung einbringen könnte.

Niclas M. – schon optisch wird klar: mit dem Kleinen stimmt was nicht – reist als selbsternannter „Anzeigenhauptmeister“ durch unser kaputtes Land und bringt jeden noch so kleinen Verstoß zur Anzeige. Ausgestattet mit Zollstock und Kreide sammelt der 18-Jährige akribisch Beweise gegen Falschparker, die er beim Ordnungsamt meldet. Ein Bericht des  „Spiegel-TV“ machte den kleinen Denunzianten bundesweit bekannt.

Nun hat der Anzeigenhauptmeister aber jede Bodenhaftung verloren. Im schwäbischen Kaufbeuren notiert er sich eifrig das Kennzeichen einer Passantin in seiner „Verkehrssünder“-App. Die Frau will ihn von der Anzeige abhalten. Dann kommt es zu einer Auseinandersetzung, bei der man dem kleinen Wichtigtuer ein schauspielerisches Talent nicht absprechen kann. Denn: Als die Frau nach seinem Handy greifen will, geht der 18-Jährige theatralisch zu Boden. Samt Fahrrad kippt er auf die Straße, sein Rad schrammt dabei das Auto der Passantin. Die Frau verteidigt sich mit der Aussage, Niclas M. habe sich von selbst fallen gelassen. Unser Anzeigenhauptmeister beschuldigt sie, ihn geschubst zu haben.

Da  das Schauspiel direkt vor einer Polizeiwache aufgeführt wurde, waren schnell Beamte zur Stelle. Rettungskräfte kümmerten sich im Anschluss um den kleinen Niclas, der möglicherweise leichtere Verletzungen davontrug, als er zu Boden ging.

Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker kommentiert den Vorfall auf X: “Für mich sieht es so aus, dass der Herr #Anzeigenhauptmeister sich hier absichtlich fallen lässt. Das schlösse eine fahrlässige Körperverletzung durch die Frau aus. Niclas M. dürfte ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) bekommen.”

(SB)

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