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Cannabis-Legalisierung: Richter am Rande des Nervenzusammenbruchs

Die Judikative wird von der Exekutive von innen heraus zerstört. Und das nur, damit sich Drogis ungehindert “abschießen” können. Dekadent geht diese Welt zu Grunde. Und Deutschland natürlich zuerst:

Nach der Teillegalisierung von Cannabis rechnet der Deutsche Richterbund (DRB) damit, dass die rückwirkende Ausarbeitung alter Cannabis-Delikte die Strafjustiz über Wochen von anderen Aufgaben abhalten wird. “Nach Auskünften der Justizverwaltungen der Länder auf eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung müssen jetzt infolge der Amnestie-Regelung des Cannabis-Gesetzes bundesweit mehr als 200.000 Strafakten überprüft werden”, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der “Rheinischen Post” (Freitagausgabe). “Das wird die Strafjustiz über Wochen zunächst für andere Aufgaben blockieren.”

Alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz seien händisch daraufhin auszuwerten, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären. “Das lässt sich leider nicht per Knopfdruck aus dem Bundeszentralregisterauszug herauslesen, denn darin sind die genaue Tathandlung und die Art des Betäubungsmittels in der Regel nicht notiert”, erklärte Rebehn. Er hob zudem das Problem der sogenannten Gesamtstrafen hervor. “Sofern ein Täter wegen Cannabis-Besitzes und anderer Straftaten verurteilt worden ist, muss das Gericht den Fall neu bewerten und entscheiden, wie hoch die Strafe ohne das wegfallende Cannabisdelikt festzusetzen ist”, so der DRB-Geschäftsführer.

“Es ist kein Ruhmesblatt der Regierungskunst, dass die Ampel die gravierenden fachlichen Einwände der Ärzteschaft, der Polizei und der Justiz sowie die Bedenken auch aus den eigenen Reihen weitgehend vom Tisch gewischt hat und das Cannabis-Gesetz jetzt mit der Brechstange ins Gesetzblatt gedrückt hat”, kritisierte Rebehn.

Das Cannabis-Gesetz sei gespickt mit zahlreichen Auflagen für den Anbau von Cannabis sowie mit aufwendig zu kontrollierenden Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten. “Es sieht Dutzende Ordnungswidrigkeiten vor, die nach Einsprüchen Betroffener vielfach vor den Gerichten landen werden. Die Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte dürften mit einer Flut von Zweifels- und Streitfragen konfrontiert werden”, so Rebehn weiter.

Wer hat eigentlich das meiste Interesse daran, dass die Judikative mit der Cannabis-Aufarbeitung und der Jagd nach rechter Hetze fast vollständig blockiert ist? Dreimal dürfen wir raten!

Aber auch in einem anderen Bereich sorgt dieses Schnell-Schuss-Gesetz für Probleme:

Der neue Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), sieht die Innenminister der Länder in der Pflicht, schnell Klarheit bei den Cannabis-Kontrollen im Straßenverkehr zu schaffen. “Während ein Atemalkoholtest durch die Polizei einfach und grundrechtsschonend durchgeführt werden kann, verhält es sich bislang bei Cannabis-Konsum deutlich komplizierter”, sagte Grötsch der “Rheinischen Post” (Freitagausgabe).

Er höre aus den Polizeien vor allem Klärungsbedarf hinsichtlich der Kontrollierbarkeit des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr. “Hier sind die Innenministerien der Länder gefordert, schnellstmöglich adäquate Lösungen zu finden, die Polizei und Verkehrsteilnehmern Sicherheit geben”, so Grötsch.

Und welche Lösungen schweben Grötsch da vor? Sollen etwas sämtliche Verkehrspolizisten mit Drogenhunden ausgestattet werden?

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) beklagt mangelnde Rechtssicherheit und fehlende Ausstattung zur Durchführung der Cannabis-Kontrollen. “Klar ist, dass das Durchwinken des Gesetzes durch den Bundesrat die Vorbereitungszeit extrem verkürzt hat, die Folge ist nun mangelnde Handlungssicherheit auf allen Seiten”, sagte der GdP-Vizevorsitzende Alexander Poitz der “Rheinischen Post”.

Vor allem für die Polizisten sei das ein “sehr unangenehmer Zustand”. Eine Grundvoraussetzung für gute Polizeiarbeit sei Rechtssicherheit. “Wackelige Rechtsbegriffe wie Sichtweite zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie ungeklärte Zuständigkeiten sind praxisfern und rufen Konfliktpotenzial hervor. Die notwendigen Kontrollen stehen auf keinem festen rechtlichen Boden”, kritisiert Poitz.

Mit Blick auf die konkrete Kontrollpraxis sagte er: “Weiterhin fehlen Feinwaagen zur Kontrolle der mitgeführten Menge und moderne Analyseinstrumente, um den THC-Gehalt zu bestimmen. Konflikte zwischen Bürgern und Polizei erscheinen vor diesem Hintergrund als zwangsläufig.”

Das gelte auch für den Straßenverkehr. “Zwar liegt eine Expertenempfehlung für einen modifizierten THC-Gehalt im Blut für motorisierte Verkehrsteilnehmer vor, noch gilt jedoch der bisherige, der quasi 0,0 Promille Alkohol gleichkommt. Auch dort wird es Unsicherheiten aufseiten der Kontrollierten geben und wahrscheinlich Konfliktpotenzial”, so der Polizeigewerkschafter.

Die Polizeibeamten hätten einen “hohen Fortbildungs- und Ausstattungsbedarf” angemahnt, bereits vor dem 1. April. “Der muss jetzt vor Ort umgesetzt werden. In der nötigen Eile ist das aber nicht zu stemmen.” Der Bund habe durch seinen “unausgegorenen Gesetzentwurf” die Last der Umsetzung auf die Länder, die Polizeibehörden und am Ende auf die Schultern der Beamten auf der Straße gelegt. “Dennoch: Der Bund hat bestellt, der Bund muss zahlen. Und das so schnell wie möglich”, so Poitz weiter.

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung sieht unterdessen dringenden Handlungsbedarf bei der Prävention. “Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Suchtprävention werden bei engen finanziellen Mitteln nicht ausreichen, um die breite Masse an Jugendlichen und vor allem die vulnerablen Hochrisikogruppen zu erreichen”, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende Anke Pielsticker der “Rheinischen Post”.

Mit Blick auf die Altersgrenze von 18 Jahren fordert sie: “Es sollte zudem weiter geprüft werden, ob hier nicht eine Beschränkung auf das 21. Lebensjahr zielführender ist, zumal das Erstkonsumalter als kritisch für mögliche Hirnschädigungen angesehen werden kann.”

Pielsticker warnt: “Ein früher, langjähriger und regelmäßiger Konsum erhöht das Risiko für Angststörungen, Depressivität, Suizidgedanken, bipolare Störungen und psychotische Störungen. Das Einstiegsalter und die Konsumintensität spielen hierbei eine große Rolle.” Sie fügte hinzu: “Insgesamt erscheint der Jugendschutz noch zu wenig durchdacht.”

Also wieder einmal ein Gesetz für die Mülltonne. Typisch Ampel eben. (Mit Material von dts)

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