Von wegen unabhängig: Karlsruher Richter (Foto: Screenshot/Youtube)

Ideologische Gleichschaltung: Das Verfassungsgericht soll endgültig auf linke Linie gebracht werden

In seinem Kampf gegen die imaginäre “rechte Gefahr” will der Linksstaat sämtliche Staatsorgane irreversibel in seine Gewalt bringen. Der Verfassungsschutz fungiert bereits als links-grüne Gesinnungspolizei, Schulen, Behörden, Verwaltungen et cetera sind ebenfalls auf Kurs. Nun soll auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf Linie gebracht werden. Ende Februar hatte Bundespräsident Frank Walter Steinmeier gefordert, das Höchstgericht müsse „wetterfest“ gemacht werden, um die “Demokratie in Deutschland” besser vor “Extremisten” zu schützen. Die Ampel-Regierung will deshalb im Grundgesetz festschreiben, wie viele Senate mit wie vielen Richtern es geben soll und welche Qualifikationen diese haben sollen. Der Richter Detlev Plath hat diese Pläne bei „Tichys Einblick“ kritisch untersucht. Dabei macht er klar, dass auch die Reform des BVerfG, die nun auf einmal auf der Tagesordnung steht, Teil des allgegenwärtigen Kampfes gegen die AfD ist.

Die Befürchtung der etablierten Parteien bestehe darin, dass die AfD bei einer Mehrheit im Bundestag, „das gesamte Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern könnte, insbesondere die Anzahl der Senate, die Amtszeit der Richter, die Zuständigkeit der Senate und dass die AfD neu gebildete Senate vorwiegend mit ihr genehmen Richtern besetzen könnte“ – also genau das, was die Parteien bislang ungestört praktiziert haben. Dies kann man aber nur dadurch verhindern, dass die Struktur des BVerfG im Grundgesetz verankert wird, dass sich nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit ändern lässt, die die AfD nach menschlichem Ermessen nicht erreichen wird.

Richter sollen sich als Politiker verstehen

Plath hält eine Reform des Gerichts zwar für geboten, allerdings nicht aus den Gründen und in der Form, die die Ampel-Regierung geltend macht. Zwar sei das BVerfG viele Jahrzehnte lang selbstständig und unabhängig gewesen, in den letzten Jahren habe sich seien Qualität jedoch „deutlich verschlechtert“. Es mache „immer mehr den Anschein, dass das Gericht, insbesondere der Erste Senat, nur noch der verlängerte Arm der Politik“ sei. Dies hänge ganz wesentlich mit den Personen zusammen, die zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt worden seien. Beim Berufethos der Richter, habe in den letzten Jahren „vieles nachgelassen“. Als Beobachter bekomme man, „insbesondere beim Ersten Senat, immer mehr den Eindruck, dass die betreffenden Richter sich nicht mehr primär als Richter verstehen, sondern als Politiker“, so Plath, der hier vor allem den Beschluss vom 24. März 2021 über die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz anführt.

Dieser habe „eine Vielzahl von naturwissenschaftlichen Fehlern“ aufgewiesen und „mit mehreren Verfassungsprinzipien“ gebrochen, die das Gericht seit Jahrzehnten hochgehalten habe. Das Urteil habe „nur noch wenig mit der Suche nach der Wahrheit zu tun“. Vielmehr sei hier „grüne Parteipolitik in eine Beschlussform gegossen“ worden. Dies zeige sich schon daran, dass er vor laufenden Kameras verkündet worden sei. Für die rein sachlich-rechtliche Entscheidung sei dieses Prozedere überflüssig gewesen, so Plath. Daher liege die Vermutung „sehr nahe, dass gerade auch mit dieser Form der Verkündung des Beschlusses Politik gemacht werden sollte“.

Hier verwundert nichts mehr

Wenn man sich anschaue, wie die Richterstühle besetzt gewesen seien, als der Beschluss gefasst wurde, wundere man sich nicht mehr, dass darin „mehr grüne Parteipolitik als unvoreingenommene Suche nach der Wahrheit“ stecke. Der juristische Laie stelle sich vor, dass am Bundesverfassungsgericht besonders erfahrene Richter am Werk seien. Dies sei eigentlich auch im Grundgesetz so vorgesehen. Von den acht Richtern, die am Beschluss vom 24. März 2021 beteiligt gewesen seien, hätten jedoch nur ganze drei wirkliche Erfahrung als Bundesrichter gehabt. Vier seien vor ihrer Berufung ans BVerfG keinen Tag lang Richter gewesen. Daher bestehe der Eindruck, dass „politische Überlegungen einen deutlichen Vorrang hatten gegenüber einer neutralen und unvoreingenommenen Suche nach der Wahrheit“, die man gemeinhin von einem Richter erwarten dürfe.

Auch bei den Corona-Maßnahmen sei der Eindruck entstanden, „dass sich das Gericht nur als politische Institution verstand, die der Regierung den Rücken stärken wollte“, kritisiert Plath. Deshalb sei es „unredlich“ von den etablierten Parteien, so zu tun, als ob jetzt erstmals durch die AfD eine politische Einflussnahme auf das Gericht drohen würde. Vielmehr hätten sie den Verfassungsauftrag, das Gericht überwiegend mit Bundesrichtern zu besetzen, „schon seit vielen Jahren missachtet und das Gericht überwiegend mit Personen besetzt, die ihnen parteipolitisch gefielen“.

Plumpes Manöver

Plath empfiehlt daher, dass BVerfG dadurch „wetterfest“ zu machen, „dass die richterliche Denkweise und die richterliche Erfahrung, wie sie auch vom Grundgesetz für das Gericht vorgesehen wird (!), wieder Vorrang bekommt vor der politischen oder sogar ideologischen Denkweise der Protagonisten und dass die richterliche Erfahrung auch bei der Besetzung des Gerichts wieder ausreichend berücksichtigt wird“. Zudem fordert er eine Neufassung der entsprechenden Regelungen, in denen unter anderem festgelegt wird, dass die Verfassungsrichter keiner Partei angehören dürfen bzw. mit ihrer Ernennung eine etwaige Mitgliedschaft in einer Partei ende.

Tatsächlich würde damit eine wirkliche Reform des Gerichts durchgeführt, die mehr wäre als ein weiteres plumpes politisches Manöver, das den Alt-Parteien erlauben würde, ihren ohnehin unentschuldbaren Würgegriff beizubehalten, den sie auch um dieses Staatsorgan gelegt haben. Der Rechtstaat in Deutschland wäre damit allemal mehr gedient, als das Verfassungsgericht für den Kampf gegen angebliche „Extremisten“ zu missbrauchen, die in Deutschland ohnehin vor allem in der Regierung sitzen. (DM)

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