Identitäre Aktion als Protest gegen den absurden Polizeieinsatz gegen die 16-jährige Loretta in Ribnitz-Damgarten (Bild: Screenshot)

Mutter von Gymnasiastin Loretta: Feststellungsklage wegen Polizeieinsatz an Schule nach TikTok-Posts

Die polizeiliche „Gefährderansprache“, die die 16-jährige Gymnasiastin Loretta im Februar an ihrer Schule in Mecklenburg-Vorpommern über sich ergehen lassen musste, nachdem sie vor den Augen ihrer Mitschüler auf Betreiben des Direktors aus dem Unterricht geholt worden war, weil sie ein AfD-freundliches Schlumpfvideo gepostet und Deutschland als ihre Heimat bezeichnet hatte, hat nun ein doch noch ein  gerichtliches Nachspiel. Die Mutter des durch den ungeheuerlichen Vorfall bundesweit bekannten gewordenen Mädchens will nun auf dem Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Greifswald die Feststellung erreichen, dass das, was ihrer Tochter angetan wurde, rechtswidrig war. „Es ist wichtig, dass meiner Tochter hier Gerechtigkeit widerfährt, denn sie hat nichts Strafbares getan, und sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium haben das Verhalten der Polizei und des Schulleiters immer wieder verteidigt“, so die Mutter.

Das dürfe nicht unwidersprochen stehen bleiben. Laut Enrico Schult, dem stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, werde die Familie durch „den renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Stark aus Köln“ vertreten. Dieser halte die Maßnahmen sowohl der Polizei als auch des Schulleiters für rechtswidrig, „weil sie zum einen grob unverhältnismäßig seien, zum anderen bereits Zweifel an dem Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen bestehen“.

“Rechtssicherheit für künftige Fälle”

Stark werde eine Fortsetzungsfeststellungsklage ausarbeiten, um die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen von Polizei und Schulleiter gerichtlich feststellen zu lassen, so Schult weiter, der auch erklärte, die AfD-Fraktion begrüße die gerichtliche Klarstellung, „auch um Rechtssicherheit für künftige Fälle und für alle Eltern zu erlangen“. Es bleibe die Frage: „Wie weit darf der Staat in dem Schutzraum Schule eigentlich gehen und in Grundrechte der Kinder und Eltern eingreifen?“ Da sich sowohl der Innenminister als auch die Bildungsministerin mehrfach demonstrativ hinter dieses robuste Vorgehen ihrer Bediensteten stellten, „wären bei einer erfolgreichen Klage der Mutter personelle Konsequenzen unumgänglich“, so Schult.

Nun bleibt abzuwarten, ob das Greifswalder Gericht den Mut aufbringt, es mit der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, die es verteidigt hat, dass eine 16-Jährige aus völlig nichtigem Anlass einem Spießrutenlauf ausgesetzt wurde. Ein Urteil könnte hier Signalwirkung entfalten, um dem völlig außer Kontrolle geratenen Linksstaat endlich rechtsstaatliche Grenzen aufzuzeigen. (TPL)

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