Wer sich als Schutzsuchender in einem Gastland zu schade dafür ist, sich mit eigenem Bemühen am Funktionieren der Gesellschaft von Wachstum und Prosperität zu beteiligen, bekennt sich offen zur fehlenden Bereitschaft für Integration – und demaskiert sich als das Recht auf Unterkunft und Versorgung missbrauchender Migrant ohne ernsthaften Willen der Eingliederung.
Von Dennis Riehle
Denn in Deutschland ist prinzipiell jeder Erwerbsfähige, der Transferleistungen empfängt, zum allgemeinen Verfügbarsein für Arbeit verpflichtet. Das gilt für den Bürgergeld-Bezieher genauso wie für den Flüchtling – von dem obendrein auch nach höchstrichterlicher Auffassung mehr abverlangt werden kann als von einem inländischen Personenkreis, weil er bislang in der Regel keinen einzigen Euro an Steuern oder in die Sozialkassen einbezahlt hat. Ein-Euro-Jobs wurden bislang juristisch nicht angetastet. Entsprechend dürfte auch die Regelung im AsylbLG zur Verordnung von gemeinnützigem Engagement, wie sie aktuell von Kommunen vorgeschlagen und bereits angewandt wird, grundsätzlich nicht antastbar sein. Ob man mit hierfür gewährten 80 Cent Stundenlohn die Untergrenze an Sittlichkeit möglicherweise durchstößt, das könnte zwar theoretisch noch für eine rechtliche Auseinandersetzung sorgen. In der Sache lässt sich aber nicht daran rütteln, dass die Übernahme von Verantwortung als ein Teil der Inkludierung in eine Gemeinschaft zu verstehen ist, welcher sich diejenigen nicht verschließen können, die mit Verweis auf Verfolgung in ihrer Heimatregion in der Bundesrepublik in den Genuss einer existenzsichernden Unterstützung kommen – und von denen sodann ein Beitrag der Kompensation erwartet werden darf.
Ich habe mich als Flüchtlingshelfer und Integrationsberater lange Zeit zurückgehalten, mich an einer polarisierenden und durchaus provozierenden Diskussion zu beteiligen, in der in einer gewissen Pauschalisierung über die Bequemlichkeit von manchem hier Ankommenden gesprochen wurde. Ich hatte mich einst für die Qualifikation und das Ehrenamt entschieden, weil ich denjenigen helfen wollte, die mit einer offenkundigen Bleibeperspektive nach Deutschland einreisen. Und ich wurde auch anfangs nicht enttäuscht. Doch ich erinnere mich an ein Umkippen im Jahr 2017 und 2018, als zunehmend deutlicher wurde, dass die Zahl derjenigen immer weiter anwuchs, die keine anerkannte Fluchtursache vorweisen konnten – und jeden Tag unverhohlener das aussprachen, was uns in diesen Tagen durch woke Studien ausgeredet werden soll. Ganz unabhängig davon, dass ich der Wissenschaft und ihren Erhebungen mittlerweile mit größter Skepsis gegenübertrete, bedarf es eigentlich nur noch eines gesunden Menschenverstandes, um die These zu entkräften, dass ein nicht unerheblicher Teil der Immigrierenden allein aus dem Reiz der sozialen Sicherung in Deutschland die Abwanderung aus den Herkunftsländern antritt. Doch es gibt keinen Anspruch auf ein besseres Leben. Europa kann nicht jedes Schicksal auffangen. Daher bestehenden verbindliche Konventionen und Regelungen über diejenigen Voraussetzungen, welche für einen Status in unseren Breiten zu erfüllen sind. Dass wir in einer Mentalität der offenen Arme als Kontinuum des „Wir schaffen das!“ von Angela Merkel nahezu jeden anziehen, der von Afrika bis in den Mittleren Osten mit seiner Biografie unzufrieden ist, spricht sich überall herum.
Und so begegne ich nicht selten Flüchtlingen, die ohne Scham zugeben, dass sie von der Verlockung angetrieben wurden, die wirtschaftliche und soziale Not in ihrem Zuhause hinter sich zu lassen – und der dort verbliebenen Familie versprachen, dass sie das hierzulande ausbezahlte Bargeld auf direktem Weg in ihre Gefilde zurückschicken werden. Es geht also in immer mehr Fällen nicht um eine tatsächliche politische, ethnische, religiöse oder weltanschauliche Unterdrückung, die die Massen in Richtung unseres Kontinents mobilisiert. Sondern es sind die Pull-Faktoren, die uns manch gutmenschlich gewaschener Experte als abwegig verkaufen möchte, welche den wesentlichen Motivator und Katalysator für eine ungezügelte und nicht selten unrechtmäßige Einwanderung darstellen. Eklatant auffällig wurde dieses Phänomen auch bei den Flüchtlingen aus der Ukraine. Ich erinnere mich an einen Kontakt mit einem Vater aus dem Norden des Landes, in dessen Region es keine Kriegshandlungen gibt – und der in einigermaßen wohlständigen Verhältnissen mit ansehnlichem Vermögen dort unbehelligt residiert. Er genierte sich überhaupt nicht, zuzugeben, dass er die Chance und das Angebot der Deutschen dafür nutzen wollte, sein Haus zu renovieren und den Garten aufzuhübschen – damit auch die Angehörigen in der schwierigen Zeit der militärischen Auseinandersetzung eine Freude haben. Und so nahm er die hiesigen Grundsicherungsleistungen gerne in Empfang, um sie mit einem nicht billigen Fahrzeug im Pendelverkehr weit jenseits der Front bei den Lieben abzuliefern.
Die vollkommene Gutgläubigkeit in weiten Teilen unseres Establishments und einer von falscher Nächstenliebe beseelten Spezies innerhalb unseres Landes, die tatsächlich noch immer an der Überzeugung festhält, wonach sich die allermeisten Personen aus Gründen der Tyrannei, der Unterdrückung und des Kesseltreibens in ihren eigenen Gefilden für einen Asylantrag bei uns entscheiden, ist nicht mehr allein mit Unkenntnis oder Naivität zu erklären. Viel eher legt man es geradezu auf den Verfassungsbruch an, um die hiesige Gemeinschaft zu erodieren. Zwar ist kein Mensch illegal, aber sein Antrieb für die Migration in die Bundesrepublik kann es unbedingt sein. Dies gilt vor allem auch dann, wenn die bei uns Eintreffenden zufällig auf der langen Reise gen EU ihre Ausweise verloren haben und sich nicht mehr an die eigenen Personalien erinnern können. Das Aufenthaltsrecht hat darüber hinaus auch derjenige verwirkt, dem die Bezahlkarte oder die Arbeitspflicht eine Zumutung ist. Denn wer sein Leben und seine Existenz fürchtet, der ist für jeden Schutz dankbar – und gleichermaßen bereit und willens, etwas zurückzugeben. Daher sollte man diejenigen ziehen lassen, die Mitwirkungspflichten schmähen und allein die Hand aufhalten. Und gegebenenfalls auch mit Mitteln der Remigration – also der Zurückführung und Abschiebung von endgültig negativ beschiedenen Asylbewerbern ohne weitere Aufenthaltsberechtigung – ein deutliches Signal senden, wonach die Bringschuld bei denen zu suchen ist, die ein deutsches Grundrecht in Anspruch nehmen möchten.
Außerdem bin ich mittlerweile der festen Überzeugung, dass wir Gerechtigkeit, Fairness und Humanität gegenüber den tatsächlich Schutzbedürftigen nur noch dadurch erreichen können, dass wir die Prüfung der Anrechte nach außerhalb des europäischen Territoriums verlagern – und die Grenzsicherung rund um den Kontinent massiv verschärfen. Denn sind die Geister erst einmal aus der Flasche, wird man sie im Zweifel nicht mehr so schnell los. Und genau das kann zum Problem gegenüber denen werden, die tatsächlich bedürftig sind – und aufgrund ihrer Ehrlichkeit das Nachsehen haben. Wenn die Ressourcen und Kapazitäten von denjenigen in Anspruch und missbraucht werden, die offensichtlich unbegründet einen Flüchtlingsstatus begehren, zuerkannt oder in Aussicht gestellt bekommen, dann sorgt das nicht nur für Überforderung und soziale Verwerfungen in unserem Land, sondern zu einer Situation der Regellosigkeit, Beliebigkeit und Willkür – welche von jenen ambitioniert wird, die Deutschland noch immer in einer kriegsbedingten Korrektivhaftung gegenüber der gesamten Welt sehen möchten. Konsequenz und Stringenz sind mittlerweile vonnöten, um das Chaos zu beenden. Daher appelliere ich zu einem vollkommenen Gesinnungswechsel, der Regulation bereits am Anfang einer Fluchtgeschichte durchsetzt – und damit verhindert, dass eine unkontrollierte Unterwanderung unserer Strukturen und eine Sprengung des Zusammenhalts für Unfrieden, Identitätsverlust und die Preisgabe von Rechtsstaat, Religion, Sprache, Kultur, Wurzeln, Werten und Prinzipien innerhalb der hiesigen Bevölkerung sorgt.