Symbolfoto (Foto: lllonajalll/Shutterstock)

Was für ein gemeingefährlicher Irrsinn: Afghanischer Kinderschänder kann nicht abgeschoben werden

Er ist 35. Er ist Afghane. Und er vergewaltigt Kinder. Trotz mehrfachem, schwerem sexuellem Missbrauch , trotz bereits erfolgter Abschiebung ist der Merkel-Gast wieder da und vergewaltigt weiter. Auch nach Verbüßung seiner aktuellen Haftstrafe wird das Goldstück nicht etwa – um die hiesige Bevölkerung vor diesem gemeinen Kinderschänder endlich zu schützen – abgeschoben.  Danke, Frau Faeser.

Den 35-jährige Afghanen Y. schwabble es aufgrund von Angela Merkels Einladung an die muslimische und afrikanische Welt bereits 2015 über mehrere Grenzen sicherer Ländern über tausende Kilometer hinweg nach Deutschland. Hier angekommen, vom deutschen Steuerzahler rundumversorgt, missbraucht das Merkel-Goldstück dann einen sechsjährigen Jungen und achtjähriges Mädchen schwer – am Körper des Jungen wurden Sperma-Spuren festgestellt. Y. wird vom Landgericht Landau im März 2018 zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Im Februar 2021 soll der afghanische Kinderschänder tatsächliche abgeschoben werden, die Bundespolizei bringt den Sexualstraftäter mit einem Abschiebeflieger nach Kabul.

Ende 2022 ist der Kindervergewaltiger schon wieder zurück in Deutschland. Wie die Bild berichtet, “flüchtet” Y. von Afghanistan kommend über den Iran, die Türkei und Griechenland nach Albanien, Kroatien, Slowenien und von dort nach Italien und die Schweiz um dann seelenruhig und bis dahin unbehelligt mit der grenzüberschreitenden Straßenbahnlinie 8 vom Schweizerischen Basel ins baden-württembergische Weil am Rhein einzureisen.

Dort fällt der kinderschändende afghanische Zugvogel bei der Passkontrolle auf. Da sich der Merkel-Gast nicht ausweisen kann, wird er auf das Revier mitgenommen- und bingo! – in der Akte des afghanischen Kindervergewaltigers ist eine siebenjährige Einreisesperre, die mit der Abschiebung verhängt worden war – die Frage, warum so ein menschlicher Abschaum überhaupt jemals wieder nach Deutschland einreisen darf, bleibt unbeantwortet – vermerkt, wie auch eine unverbüßte Haftstrafe von 50 Tagen, weil seine Abschiebung aus der Haft heraus erfolgt war. Y. sitzt mittlerweile wieder im Gefängnis. Und dies bis zum 13. Februar.

Spätestens hier beginnt klar zu werden, in welchem kranken Land wir mittlerweile leben und von welchen gemeingefährlichen Gestalten wir regiert werden. Denn: Mitte Februar könnte der afghanische Kinderschänder als freier Mann aus dem Gefängnis spazieren und sich auf die Suche nach seinen nächsten Opfern begeben. Eine  Abschiebung braucht diese Gestalt nicht zu fürchten. Auch eine Rückschiebung in die Schweiz ist nur dann möglich, wenn die Schweiz so doof ist und den afghanischen Kinderschänder zurücknimmt. Das von der linksradikalen SPD-Funktionärin Faeser geführte Innenministerium bestätigt, dass Y. nicht an seinem islamischen Hinter gepackt und in sein Heimatland Afghanistan verbracht werden kann, da “die Bundespolizei derzeit die Länder nicht bei Abschiebungen nach Afghanistan unterstützt“.

Fast noch irrer ist es, wenn Unionsfraktions-Vize Andrea Lindholz, also ein Politiker jener Fraktion, die unter ihrer Deutschlandvernichterin Merkel maßgeblich für die existenzvernichtenden Zustände verantwortlich ist, nun herumkritisiert: „Seit einem Jahr warten wir auf die angekündigte Rückführungsoffensive der Ampel, aber es passiert nichts. Angesichts der Gewalttäter, die in Deutschland ohne Aufenthaltsrecht leben und schwerste Verbrechen begehen, wäre es enorm wichtig, endlich mehr Rückführungen zu vollziehen. Faeser sollte einfach weniger reden und mehr handeln.“ Die Ampel müsse endlich ihre „Geisterfahrt“ beenden. (SB)

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