Altweibersommer (Bild: shutterstock.com)

Bolschewoker Sprachterror: Darf man noch Altweibersommer sagen?

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Weil wir ja keinerlei andere Probleme im besten Deutschland ever haben, fragen sich Exemplare der Bolschewoken Mischpoke, ober man für die nun angebrochene Jahreszeit den Begriff Altweibersommer noch sagen darf.

Tatsächlich kämpft eine dieser durchgeknallten linkswoken Gesellschaftserzieher seit Jahren darum, dass man “Altweibersommer” nicht mehr verwenden darf. Konkret geht es um ein Exemplar aus dem Jahrgang 1911, die es als ungerecht empfindet, dass die in Radio- und Fernsehwetterberichten beschriebene Schönwetterphase im Spätsommer als „Altweibersommer“ bezeichnet wird. Ihr komplett durchgeknallter Vorwurf: Der Begriff sei frauenfeindlich und diskriminiere sie als ältere Frau. Sie fühlt sich in ihrer Ehre verletzt und verlangt, dass dieser traditionsreiche Begriff aus dem Sprachgebrauch verbannt wird – als ob eine Jahrhunderte alte Bezeichnung über Nacht verschwinden müsste, nur weil sie sich daran stört!

Bar jeglichen historischen Wissen jammerte die Klägerin, dass das Wort „Weib“ abwertend sei und „alt“  dem Ganzen die Krone aufsetze, weil es angeblich signalisiere, dass ältere Frauen weniger wert seien. Absurderweise hält sie die Bezeichnung „Altweibersommer“ sogar für wissenschaftlich unhaltbar – als wäre sie diejenige, die hier das letzte Wort über meteorologische Begriffe hätte. Stattdessen fordert sie, dass diese Schönwetterperiode doch einfach als „Nachsommer“ oder „Spätsommer“ bezeichnet werden soll – als wäre das Problem mit einem simplen Wortwechsel gelöst.

Doch die Beklagte, also die Bundesrepublik Deutschland – konkret der Steuerzahler, der diesen ganzen woken Mist zu bezahlen hat – sieht das völlig anders. Der Begriff „Altweibersommer“ sei seit Jahrhunderten fest in der deutschen Sprache verankert. Ursprünglich bezeichnete er die im Herbst fliegenden Spinnweben und wurde erst später auf die Wetterperiode übertragen. Heute gilt er als fester Begriff in der Meteorologie für die häufig Ende September bis Anfang Oktober auftretende Wetterlage. Und, mal Butter bei die Fische – wer ausser solche Bolschewoken denken bei „Altweibersommer“  an etwas Negatives? Es beschreibt sonnige Tage und angenehme Temperaturen – kaum Grund, sich hier hysterisch über Diskriminierung zu jammern.

Mit einem klaren Urteil wurde die Klage abgewiesen. Es stellte fest, dass die Klägerin keinerlei Anspruch darauf hat, den Sprachgebrauch in den Wetterberichten zu bestimmen. Es wurde betont, dass der Begriff niemanden persönlich beleidigt. Das Gericht machte deutlich, dass hier keine persönliche Ehrverletzung vorliegt – schließlich richtet sich der Begriff nicht gegen sie persönlich. Weiter hieß es:  Es gibt keine klar definierte Gruppe „ältere Frauen“, die man durch diesen Begriff gezielt angreifen könnte. Die Vorstellung, dass alle älteren Frauen wegen dieses uralten und positiv belegten Begriffs „beleidigt“ seien, ist schlichtweg krank.

(SB)

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