Geliefert wie bestellt: Dr. Gerald Buck, Vorsitzender Richter am OVG Münster, sprach gegen die AfD "Recht", ganz wie vom Linksstaat erwartet (Foto:Imago)

Arbeitsteilung statt Gewaltenteilung: Das AfD-Urteil und der Putsch von Parteienstaat und Justiz gegen die Opposition

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Jetzt ergibt alles einen Sinn. Die bund- und länderübergreifenden prompten staatlichen Reaktionen und Äußerungen des etablierten Parteienkartells auf das heute gefallene Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, welches die Berufungsklage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz ohne Zulassung einer Revisionsmöglichkeit zurückgewiesen hat, lassen nur einen Schluss zu: Hier wird das nächste Kapitel eines bereits minutiös geplanten Schauspiels eingeläutet, als dessen Schlussakt das Verbot der einzigen politischen Realopposition in Deutschland aufwartet. Was mit der der à la point getimten Veröffentlichung der „Correctiv“-Lügengeschichte im Januar, auf dem Höhepunkt der Bauernproteste, über ein angebliches rechtsradikales „Geheimtreffen“ in Potsdam begonnen hatte und über zuerst die Bystron-Krah-Intrigen, dann den verlogenen “Gewalt gegen Politiker”-Empörungssturm nochmals aufgefrischt wurde, wird nun in die heiße Phase übergeleitet. Endziel: Die Zerschlagung der AfD.

Mit fertig vorbereiteten, aus der Schublade gezogenen, ganz ungeheuerlichen Aussagen, die von einer lupenreinen antidemokratischen und faschistischen Grundgesinnung zeugen, wird in der “Tagesschau”, zur besten Sendezeit, per Kommentar das Verbot einer Partei gefordert, die ihrem Programm nach lupenrein auf dem Boden des Grundgesetzes steht und der bis zum einem Viertel der Wähler ihre Stimme geben würden, vielerorts sogar ein Drittel oder mehr. So etwas hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben und eigentlich hätte sich keiner vorstellen können, dass es soweit wieder ist.

Urteil war wohl so schon erwartet worden

Dieser Übertritt in die Endphase der staatlich-medialen Vernichtungsoffensive gegen die AfD, die nach Möglichkeit noch vor den ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst, auf jeden Fall aber rechtzeitig vor den Bundestagswahlen 2025 zum Erfolg gebracht werden soll, war möglich geworden durch einen weiteren Präzedenzfall politischer Gesinnungsjustiz, die offenkundig strategisch eng mit der Exekutive (und dem Parteienstaat selbst) kooperiert; jedenfalls wäre das Ergebnis in einem Unrechtsstaats mit gelenkter Justiz nicht anders ausgefallen. Denn was seit Bekanntwerden des Urteils des NRW-OLG von heute früh aufs Tapet kommt, sind keine spontanen, ersten Stellungnahmen oder Einordnungen; das sind lange ausbaldowerte “nächste Schritte“, die einer klaren Agenda folgen – und zwar einer, an der über die Blockflöten-Systemparteien verflochtene Vertreter aller drei Staatsgewalten offenkundig seit langem klandestin mitstricken und die zum alleinigen Ziel hat, einen Politikwechsel in Deutschland zu verhindern. Nie wieder soll dieses Land nichtlinks, bürgerlich-wertebasiert, kulturell-identitär geschlossen und eigenstaatlich-souverän sein. Wer anderes anstrebt, wird kriminalisiert – nun mit höchstem richterlichem Segen, wie von den Kommandogebern gewünscht.

Fortan also darf ein parteipolitisch missbrauchter, zielpervertierter Inlandsgeheimdienst die AfD also weiterhin nicht nur als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen, obwohl bis heute weder der AfD noch der Öffentlichkeit handfeste und nachvollziehbare Belege für diese Einschätzung präsentiert wurden; sie liefert damit auch gleich die Handlungsgrundlage für die nächsten politischen Eskalationsstufen – Verbotsverfahren inklusive. Korken im Innenministerium und beim Verfassungsschutz dürften indes nicht geknallt haben, weil das Urteil dort mutmaßlich schon lange bekannt war. Zu eindeutig und distanzlos hat sich das Gericht der obskuren Rechtsauffassung einer Behörde angeschlossen, die mittlerweile genauso politisch abhängig ist wie weite Teile der deutschen Justiz – und zwar als Folge keiner zwangsweiser, sondern rein freiwilliger Gleichschaltung.

Mut der Verzweiflung

Um welches Skandalurteil es sich hier handelt, zeigt der Umstand, dass sämtliche 470 (!) Beweisanträge der AfD abgelehnt wurden – angeblich, weil diese “keine neuen Beweise” erbringen oder gegen den Verfassungsschutz gerichtet seien, um dessen Arbeitsweise auszuforschen. Wer hier nicht an prozessrechtliche Abgründe oder gar vorsätzliche Rechtsbeugung glaubt, muss meterdicke Scheuklappen aufhaben, denn nicht einmal der Schein einer ergebnisoffenen Verhandlungsführung und Prüfung wurde hier gewahrt. Das OVG ließ auch keine inhaltliche Revision gegen das Urteil zu; ein Unding angesichts der politischen Brisanz und Tragweite der Entscheidung. Die AfD kann nun zwar nochRevision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantragen; dabei würde das Urteil aber nur auf Rechtsfehler geprüft, ohne dass es die Möglichkeit zur Vorlage neuer oder nochmaliger Prüfung bestehender Beweisanträge gäbe. Die Partei will diesen Weg – mit dem Mut der Verzweiflung – dennoch einschlagen.

Die Reaktionen der AfD, die in ihren Abgeordnetenreihen einen außerordentlich hohen Juristenanteil verzeichnet, reichen von blankem Entsetzen bis schierer Fassungslosigkeit. Beatrix von Storch kommentierte: „Ein Unrechtsurteil. Nichts weiter“. Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, erklärte: „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zugunsten des Inlandsgeheimdienstes ist in vielfacher Hinsicht skandalös. Zum einen wurden hunderte Beweisanträge nicht behandelt, die die Verfassungstreue der AfD eindeutig dargelegt hätten. Zum anderen wurde die Revision nicht zugelassen, sodass unser Anspruch auf eine dritte Instanz willentlich verkürzt werden sollte. Die ganze Verhandlungsführung des Gerichts lässt erkennen, dass es an einem rechtsstaatsgemäßen Verfahren kein Interesse hatte und nur die vom Inlandsgeheimdienst gewünschte Einschätzung bestätigt werden sollte.

Weitere Schläge bereits geplant

Kurz vor der Europawahl und mitten in den Wahlkämpfen für die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September hat der tiefe Linksstaat mit seinen zwangsgebührenfinanzierten Prätorianermedien also erfolgreich die nächste eine konzertierte Aktion gegen die AfD gestartet, die bei Umfragen in Ostdeutschland überall vorne liegt. Weitere Schläge sind bereits geplant. Das Urteil ist nur der erwartete Auftakt, um konkrete weiteer Schikanen aus der Schublade zu holen. Der Verfassungsschutz arbeitet bereits an einem weiteren „Gutachten, um die AfD dann zur „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ hochzustufen. Dies wäre dann die u unmittelbare Vorstufe für ein Verbotsverfahren – das heute natürlich nicht nur in der “Tagesschau”, sondern auch von politischen Konkurrenten, die flächendeckend ihre Felle schwimmen sehen, gefordert wurde.

Es ist die große Stunde der Antidemokraten und eigentlichen faschistoiden Kräfte, die nun elektrisiert aus den Löchern kriechen. Der CDU-Politiker und ehemalige „Ostbeauftragte“ Marco Wanderwitz, ein Merkel-Geschöpf und fraglos einer der übelsten Spalter und Scharfmacher dieses Landes, erklärte mit (immerhin dankenswerter) Offenheit: „Die AfD ist eine große Bedrohung. Man muss sich keine Illusionen machen. Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein.“ Soll heißen: Dann müssen eben unpolitische Methoden her (wobei mit “kleinkriegen” im Prinzip ja gemeint ist, dass man inhaltlich keine Argumente mehr gegen die Alternative weiß). Also benutzt das Parteienkartell die von ihm längst auf Linie gezogenen, erfolgreich infiltrierten Behörden und Gerichte, um sie mit einer Neuauflage von McCartyhismus und “Hexenprozessen” zu zerstören.

Regierungsparteien geilen sich an Verbotsphantasien auf

Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, der nur mit dem Vorgehen in Bananenrepubliken oder totalitären Systemen zu vergleichen ist. Wanderwitz will den Verbotsantrag sogar noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Dafür habe er bereits “Zusagen” aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken, verkündete er. Und die grüne sächsische Justizministerin Katja Meier faselte begeistert, das Urteil stärke „unsere wehrhafte Demokratie“, nun müsse „die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen“. Der Brandenburger Grünen-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im September, Benjamin Raschke, ließ verlauten, das Urteil bestätige “die Einschätzung seiner Partei” (als sei diese in einem Rechtsstaat für Gerichte maßgeblich). Die Entscheidung der Richter sei „ein wichtiger Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Umtriebe und ein weiteres Puzzleteil zum AfD-Verbotsverfahren“. Die Berliner Landesvorsitzenden der Grünen, Nina Stahr und Philmon Ghirmai geilen sich ebenfalls an der Ausschaltung des politischen Gegners mit lupenreinen Nazimethoden auf: „Die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie und Millionen von Mitbürger*innen, weshalb ein Verbotsverfahren jetzt unverzüglich in Angriff genommen werden muss.

Innenministerin Nancy Faeser erklärte mit atemberaubender Unverschämtheit: „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind.“ Der Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese seien jetzt von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden. Dabei brachte sie es fertig, die Eigenständigkeit des Verfassungsschutzes bei der Bewertung der AfD zu behaupten. Es gehe um das Handeln der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Demokratie und um die Überprüfung gesetzlicher Kriterien vor Gericht, sagte sie. „Dies sind keine Mittel der politischen Auseinandersetzung. Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“ Jeder einzelne Satz dieser Erklärung ist eine faustdicke Lüge. Es geht tatsächlich bei alledem um nichts anderes, als den gesamten Staatsapparat gegen eine Partei aufzubieten, die als einzige den Machterhalt der linksgrünen Nomenklatura gefährdet und damit zur Bedrohung geworden ist für deren einziges Bestreben, Deutschland für globalistische Interessengruppen kaputtzuregieren und übernahmereif zu machen, sowohl demographisch-migrantisch als auch wirtschaftlich (quod erat demonstrandum!).

Verzückte V-Präsidenten

Allein Faesers treuer Spießgeselle, Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang, übertrumpfte seine Herrin noch an rotzfrecher Verlogenheit: „Das BfV hat heute (…) auf ganzer Linie obsiegt“, triumphierte er – und stilisierte seine eigenen Behörde noch als Opfer: Allen Ernstes bejammerte er, dass seine „Mitarbeitenden wegen dieser wichtigen Arbeit aus bestimmten Kreisen öffentlich und in sozialen Medien in den vergangenen Monaten immer wieder mit Hass und Hetze überzogen wurden, denen verfassungswidriges und rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wurde und die unerträgliche Beleidigungen aushalten mussten.“ Was Haldenwang mit “Hass und Hetze” meint, ist die zutreffende Wahrnehmung eines beträchtlichen Teils der Öffentlichkeit, dass er und seine Behörde nichts als ein politischer Lakai sind, die in unseligster deutscher Tradition das tut, was ihm ihre politischen Herren auftragen.

Noch weiter ging sein Amtskollege Stephan Kramer (SPD), der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes: In der ARD verkündete dieser heute, man habe die Einstufung der AfD als “rechtsextrem” öffentlich gemacht, „weil eine unserer Aufgaben ist, die Wählerinnen und Wähler auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, damit die an der Wahlurne mit ihrer Entscheidung hoffentlich dazu beitragen, dass Extremisten nicht in Regierungsverantwortung kommen“. Entlarvende Worte, die von einem absurden Amtsverständnis zeugen – denn. nichts davon ist Aufgabe des Verfassungsschutzes. Damit nicht genug, sagte Kramer: „Sollten sich die Wähler entscheiden, dass diese Partei Regierungsverantwortung bekommt, dann ist das das freie Recht des Bürgers, aber dann habe ich genauso das freie Recht, zu sagen, da mache ich nicht mehr weiter mit, dann gehe ich.“ Dies bedeute jedoch nicht, „dass ich bis zum Wahltag nicht alles tun werde, um mich im Rahmen meiner gesetzlichen Möglichkeiten und Bürgerpflichten gegen diesen Extremismus-Angriff zur Wehr zu setzen“. Auch hier instrumentalisiert eine erweislich amtsungeeignete Figur seine Behörde für persönliche Obsessionen (wobei man getrost annehmen darf, dass die Thüringer den Abgang eines Mannes verschmerzen würden, der dreimal (!) am Jura-Studium gescheitert ist, im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung sitzt und seinen ehemaligen Parteigenossen Thilo Sarrazin mit Hitler verglich.

Und was sagt der Kanzler? Natürlich genau das, was man von diesem Zyniker und Doppelmoralisten erwartet hätte. “Wir sind eine wehrhafte Demokratie. Unser Rechtsstaat schützt unsere Demokratie – auch vor Bedrohungen von innen”, phrast sich Olaf Scholz einen ab – der Kanzler, dessen Regierungspolitik die einzige konkrete und zudem brandgefährlichste Bedrohung von innen darstellt, was Staatsfinanzen, Zukunft des Industriestandorts Deutschland, Überlebensfähigkeit der Sozialsysteme und innere Sicherheit anbelangen.

An der bitteren Realität kommt keiner vorbei

Mit dem heutigen Tag haben die “Musterdemokraten” dieses Landes endgültig die Maske fallen lassen, von einem “Rechtsstaat” wird man leider nur mehr sehr bedingt sprechen können, spätestens wenn die unweigerlichen Folgen des heutigen Urteils ihre volle Wirkung entfalten. Denn auf eines kann man Gift nehmen: Die Hetzjagd auf die AfD wird fortan noch extremere Ausmaße annehmen. Die heutige unterirdische Berichterstattung der ÖRR-Formate und ihrer linken Gesinnungskollegen der Presse sind erst die Ouvertüre einer noch beispielloseren Kampagne, die den EU-Wahlkampf und sodann die Landtagswahlkämpfe dauerbegleiten werden. Noch vor Einleitung des Verbotsverfahren jedoch wird Nancy Faeser bereits zur Tat schreiten: Dank ihrer seit dem 1. April geltenden „Reform“ des Disziplinarrechts für Beamte hat die Linksextremistin bereits die Voraussetzungen für eine beispiellose Säuberung des öffentlichen Dienstes geschaffen. Beamte, die in der AfD aktiv sind oder sich als deren Sympathisanten zu erkennen gegeben haben, können sich nun erst recht von ihrem Job und ihrer Pension verabschieden – oder sie knicken ein und kehren der Opposition den Rücken.  Das Kesseltreiben des Linkstaates wird keine Grenzen mehr kennen.

Das alles wird die AfD womöglich temporär schwächen und womöglich zurückwerfen, aber nicht stoppen – weil sie einen unschlagbaren Verbündeten hat: Die bittere Wirklichkeit, an der auf Dauer keiner vorbeikommt. Weil immer mehr Menschen erkennen, was hier schief läuft, ist es letztlich ganz gleich, wer den Finger in die Wunde legt – doch diese Wunde ist real, sie schmerzt täglich mehr und sie lässt sich nicht weghalluzinieren und leugnen, in dem jeder, der nach ihrer Behandlung ruft, zum Rechtsextremen oder Nazi gestempelt wird.  Sollte das regierende Parteienkartell an seiner Ruchlosigkeit festhalten, jeden, der ihm die Stimme verweigert, durch Einschüchterung und Verbote zu kriminalisieren, wird am Ende nicht “unsere Demokratie” linksgrüner Observanz triumphieren, sondern eine Spaltung die Folge sein, die in Unruhen oder sogar Bürgerkrieg ausarten könnte. Dazu ist der Unmut im Land bei weitem zu groß, als dass er sich noch wegverbieten lassen könnte. (DM)