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Irrenanstalt Deutschland: Auch Geimpfte müssen in Quarantäne

Lachnummer Corona-Impfung: Wozu sich eigentlich impfen lassen – wenn weder feststeht, ob man danach selbst anschließend wirklich immun ist, noch ob man für andere ansteckend ist, und wenn schon gar nicht klar ist, gegen was genau und wie lange ein Impfschutz eigentlich existiert? Wie berechtigt diese Fragen sind, unterstreicht eine gestrige Gerichtsentscheidung aus der Pfalz – der zufolge auch vollständig Geimpfte jederzeit in Quarantäne gesteckt werden können.

Eigentlich ist genau dies ja der Sinn jeder Impfung: Sich selbst, aber auch andere vor Krankheitserregern zu schützen. Dass im Falle der mit einem riesigen globalen Aufwand und Getöse betriebenen Covid-Impfkampagne weder das eine noch das andere zutrifft, beweist erneut, dass es sich in erster Linie um einen hochexperimentellen Menschenversuch mit neuartigen Vakzinen handelt, bei denen die Impfbevölkerung mehr einer Studienpopulation als einer Großgruppe Schutz- und Heilbedürftiger gleicht.

Anscheinend soll die Impfung – neben der Befriedigung finanzieller und pharmaindustrieller Lobbyinteressen – wohl in erster Linie ein psychologisches Placebo darstellen, als dass sie irgendeinen praktischen Nutzen erfüllt. Anders ist die Logik kaum zu erklären, die sich auch in der Begründung der gestrigen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße wiederfindet: Weil “keine ausreichenden Belege dafür vorliegen, dass Geimpfte nicht infektiös erkranken“, muss ein Ärzte-Ehepaar aus der Vorderpfalz, das bereits seit zwei Monaten mit beiden Dosen des Pfizer/Biontech-Impfstoffs vollständig “immunisiert” ist, in Quarantäne – weil sie zu den Kontaktpersonen ihrer positiv getesteten Tochter gehören.

Kerngesunde, geimpft – und zuhause weggesperrt

Die beiden Allgemeinmediziner argumentierten unter Berufung auf eine israelische Studie, dass sie als Geimpfte keine Krankheitserreger mehr übertragen könnten. Zudem, so zitiert “n-tv” aus ihrer Klageschrift, seien ein PCR-Test und zwei Schnelltests bei ihnen negativ ausgefallen. Was sowohl vom Impfstoffhersteller als auch den Behörden in Israel  dem Land mit der bislang höchsten Impfquote – bestätigt wurde, müsse auch in Deutschland gelten – und nur unter dieser Voraussetzung mache der gesamte Impfplan überhaupt Sinn.

Doch die corona-regiekonformen Juristen lehnten den Eilantrag gegen die Verfügung der Gesundheitsbehörden ab und führten aus: Die Ärzte zählten als Kontaktpersonen ersten Grades “weiter zu den Ansteckungsverdächtigen”. Und bezüglich der negativen Testergebnisse wiesen sie darauf hin, dass das Robert-Koch-Institut sich wegen der Zunahme von besorgniserregenden Mutanten derzeit dafür ausspreche, die Quarantänezeit “nicht durch einen negativen Test zu verkürzen”. Das Ergebnis: staatlich verfügte, gerichtlich tolerierte Freiheitsberaubung für 14 Tage; solange müssen die “erfolgreich” Geimpften nun in häusliche Isolation – obwohl ihnen, wie übrigens auch ihrer positiven Tochter, NICHTS fehlt und sie kerngesund sind. Der psychotische Wahn dieser Politik treibt immer bizarrere Blüten. (DM)

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