Geliefert wie bestellt: Harbarth und Merkel - beide CDU (Foto:Imago/Heine)

Exekutive Erfüllungshilfe statt Gewaltenteilung: Das Karlsruher Gebühren-Urteil und die Folgen

Die formale Unabhängigkeit der Justiz dient in diesem Deutschland vor allem einem Zweck: Demokratische Entscheidungen zu “fixen”, wie man heute sagt, unerwünschte Parlamentsentscheidungen “rückgängig” zu machen und die schleichende Aushebelung von eigentlich bedingungslos und universell gültigen Grundgesetzbestimmungen nachträglich zu legalisieren. Mit der Verwerfung des Einspruchs des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Rundfunkstaatsvertrag als “verfassungswidrig” macht sich das höchste deutsche Gericht zum faktischen Korrektur- und Vollzugsorgan der Exekutive.

Inzwischen scheint sich bei den Altparteien – und zwar nicht nur in der Bundesregierung, sondern auch auf Länderebene – die Rückversicherungsmentalität und tröstliche Verlässlichkeit breitzumachen: Selbst wenn die faktisch gleichgeschalteten Parlamente, dominiert von Regierungsfraktionen und assoziierten- Service-Opposition, einmal nicht wie erwartet abnicken, dann haben wir immer noch Karlsruhe, wo Stephan Harbarth und seine Senatskollegen das Kind schon schaukeln werden. Und um den kurzen, vertraulichen Draht zu sichern, trifft man sich dann schon mal zum gemeinsamen Essen im Kanzleramt oder demonstriert auf alten Wahlkampffotos parteiliche Traulichkeit (und Loyalitätsfestigung). Befangenheit wird so zum Grundprinzip jener Richter, die eigentlich Verfassungsrecht sprechen sollten.

Dass der bereits teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunk der Welt nun noch teurer wird, und dies nach der wirtschaftlich und existentiell entbehrungsreichsten Krise der jüngeren Geschichte, die mit einer nie gesehenen Staatsverschuldung und einem historischen Wohlstandsverlust einhergeht, haben die Deutschen ihren höchsten Richtern zu verdanken, die einmal mehr fragwürdige medienpolitische Maßstäbe setzen – und dies wird die Bürger zu passiven und wehrlosen Zahleseln degradieren. Für unsere politische und weltanschauliche Zwangsindoktrinierung – ganz im Sinne derselben Parteien, die diesen überteuerten Staatsfunk noch teurer machen – müssen wir fortan noch tiefer in die Tasche greifen.

Was von Deutschland übrig blieb: Merkels ramponierte Scheindemokratie

Merkel hinterlässt eine ramponierte, tote Schein- bzw. Residualdemokratie, in der die Eliten im Hinterzimmer die Weichen stellen, ihre “Alternativlosigkeiten” mit moralischem Rigorismus oder vorgeschobenen Sachzwängen begründen – Klima, pandemischer “Bevölkerungsschutz” oder eben “Rundfunkfreiheit” – und auf dem kurzen Dienstweg dafür sorgen, dass jedes Gesetz durchgewunken wird, falsche Entscheidungen “rückgängig gemacht” werden und Urteil wie gewünscht ausfallen. Es gibt auf national-souveräner Ebene keine Kontroll- und Revisionsinstanz mehr in Deutschland, die über diesen letztlich weisungs- oder “erwartungs-“gebundenen Gremien stehen.

So sorgt das Bundesverfassungsgericht nun also dafür, dass der bereits krakenhafte und überblähte öffentlich-rechtliche Rundfunkapparat noch fetter werden kann, statt überfällige Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Seit seiner Gründung im Jahr 1950, berichtet “Bild“, ist der ÖRR “zu einem Milliarden verschlingenden Imperium” geworden, mit rund 23.000 beamtenähnlich alimentierten Mitarbeitern in neun einzelnen ARD-Anstalten, plus 3.500 weiteren beim ZDF und rund 1.400 beim Deutschlandradio. Insgesamt macht das über 28.000 Bedienstete bei 21 Fernsehsendern und 73 Radiostationen aus. Schon jetzt kassieren sie zusammen 7,96 Milliarden Euro – plus Werbe- und sonstige Einnahmen. Dafür kann man sich dann Spitzengehälter erlauben – etwa WDR-Chef Tom Buhrow mit 404.000 Euro Grundgehalt oder Ex-BR-Intendant Ulrich Wilhelm mit zuletzt 403 000 Euro. Hinzu kommen gigantische Pensionen und entsprechende Rückstellung für die Altersversorgung der fürstlich apanagierten Belegschaft.

Dass die Finanzierungssicherung dieser gefräßigen Strukturen durch die weitere Gebührenanhebung von den Karlsruher Richtern nun ernsthaft als Beitrag zur im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit gesehen wird (indem sie deren vom Magdeburger Landtag erklärte Verweigerung des Rundfunkstaatsvertrags als verfassungswidrige Verletzung derselben werten), ist ein Witz. Ulf Poschardt weist zu Recht in der “Welt” darauf hin, dass ja auch einen privat finanzierten Rundfunk gibt, der “nicht auf derart luxuriöse Weise” ausgestattet ist. Zumal der ÖRR, so Poschardt, “in den vergangenen Jahren die politische Kultur durch seine Einseitigkeit beschädigt” hat.

Selbst wenn ARD und ZDF ihrem rundfunkrechtlichen Aufklärungs- und Informationsauftrag und vorgeschobenen journalistischen Selbstanspruch gerecht würden – was erkennbar nicht der Fall ist – und wenn Framing und Tendenziosität keine Kernbestandteile ihres Wirkens wären: Kostenrationalität, ein vernünftiges Preis-Leistungsverhältnis und die Notwendigkeit zu Reformen wären auch dann überfällig – und wenn die Gebührenschraube schon gedreht wird, dann müssten diese gesenkt und nicht weiter erhöht werden. Wenn hier also Karlsruhe schon wieder einmal Politik betreibt, dann hätte es im Sinne einer echten Rundfunkreform und im Interesse der Bürger und Beitragszahler entscheiden müssen. (DM)

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