Bernd Schreyer (Bild: shutterstock/Zlamana - Stadt München)

Hauptsache auf Höcke eindreschen: Ex-Grünen-Stadtrat wegen Volksverhetzung verurteilt

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Der ehemalige Erdinger Stadtrat und Grünen-Politiker Bernd Schreyer wurde vor wenigen Tagen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Er stilisierte seine grünen Genossen wegen der Kritik an ihrem irren Heizungsgesetz zu den „neuen Juden“. Das  interessiert jedoch niemanden. Hauptsache Björn Höcke wird in jeder Sendung erwähnt.

In der vergangenen Woche wurde der ehemalige Erdinger Stadtrat und bayerische Grünen-Politiker Bernd Schreyer vom Amtsgericht München wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Ach, Sie haben nichts von Sondersendungen auf den öffentlich-rechtlichen Kanälen mitbekommen und auch in den Mainstreammedien nichts – wie im Fall des AfD-Politikeris Björn Höcke – davon gelesen?

Das mag daran liegen, dass es in diesem besten Deutschland niemanden interessiert, wenn ein grüner Genosse tief in die Verharmlosungskiste greift.

Hintergrund zum Urteil: In einer hitzigen Auseinandersetzung auf X über das grüne Gebäudeenergiegesetz hatte der grüne Schreyer im Juni letzten Jahres wutentbrannt in die Tasten getippelt und folgenden Satz gepostet: „Es tut mir leid, dass ich das sagen muss. Aber ich habe mir mal die Flut an Kommentaren von sog. ›bürgerlich konservativen‹ und ›rechtsextremen‹ ›Meinungen‹ angesehen. Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die ›neuen Juden‹ die ›ausgemerzt‹ werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen.“

Über den heute 73-Jährigen flutete nicht nur eines dieser „Scheissestürme“ hinweg, sondern kostete ihn zudem seinen Sitz im Münchner Stadtrat. Zwar hatte Schreyer den Kommentar recht schnell wieder gelöscht. Aber Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz, leitete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches ein. „Ihnen war bewusst, dass die öffentliche Kritik am geplanten Gebäudeenergiegesetz in keinem Zusammenhang zur systematischen Massenvernichtung von Juden im Rahmen des Holocaust steht. Gleichwohl stellten Sie eine gedankliche Verbindung zwischen der industriell durchgeführten Ermordung von etwa sechs Millionen jüdischen Menschen unter der NS-Diktatur und der Kritik am vorgenannten Gesetz her. Dabei nahmen Sie zumindest billigend in Kauf, durch die Heranziehung des Holocaust zum Vergleich mit abwertenden Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz die millionenfache Ermordung von Juden im NS-Terror zum beliebigen Vergleichsobjekt für jedermann zu degradieren und zu verharmlosen“, so Francks Kritik an den Grünen.

Die Beteuerung der grünen Verteidigung, Schreyer habe sich doch immer schon tapfer – und das schon in der Schulzeit – gegen „die vorherrschende Verdrängung und das Verschweigen der NS-Zeit“ engagiert, beeindruckte das Gericht offensichtlich ebenso wenig, wie die Erzählung des Grünen, seine Verwandte hätten vor den Nationalsozialisten fliehen müssen.

Die Münchner Richterin folgte im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung dennoch erfüllt sei. Die von Franck beantragte Strafe von 90 Tagessätzen à 100 Euro reduzierte sie jedoch auf 60 Tagessätze, betonte jedoch in ihrer mündlichen Urteilsbegründung die Strafbarkeit der Aussagen des Grünen-Politikers.

(SB)

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