Das grenzt an Rechtsbeugung: Bystrons “Hitlergruß” – Amtsgericht weist Staatsanwaltschaft in die Schranken

Die Staatsanwaltschaft München hatte fest vor, den AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Bystron wegen eines vermeintlichen Hitler-Grußes vor Gericht zu zerren. Das Bundesparlament hatte dazu willig seine Immunität aufgehoben. Nun watscht das Amtsgericht die Rechtsbeugung der Staatsanwaltschaft kräftig ab.

Bei einer Kundgebung Anfang März gegen die Maßnahmenpolitik des amtierenden Coronaregimes kritisierte der frühere Landeschef der AfD-Bayern, der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron den Impfterror. Während seiner Rede soll er seinen rechten Arm erhoben haben. Bei der Alpenprawda war dazu zu lesen: “Das Spektakel vom Frühjahr wäre wohl keiner weiteren Betrachtung wert, würde Bystron – blaue Warnweste, die Hände meist am Bauch gefaltet – nicht plötzlich rufen: “Wir sind die wahren Freunde der Demokratie, wir sind die AfD”. Und dann schießt sein rechter Arm nach oben”.

hitlern
Petr Bystron beim “rumhitlern”? (Bild: Screenshot)

Noch während der Versammlung wurde Bystron angezeigt, das Bundesparlament hatte willig seine Immunität aufgehoben, die Staatsanwaltschaft ermittelte dann wegen des “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”.

Ein Auszug aus dem Beschluss, den Boris Reitschuster zitiert,  zeigt, wie wahnhaft die Staatsanwaltschaft München gegen den AfD-Politiker versuchte vorzugehen. Darin heißt es:

Die Staatsanwaltschaft führte in ihrer Abschlussverfügung und ergänzend in einer Stellungnahme vom 03.08.2022 aus, dass es sich bei der Geste des Angeschuldigten rechtlich um einen ‘Hitlergruß“ handeln würde, auf die ‘exakte‘ Ausführung des Grußes komme es dabei nicht an. Es genüge vielmehr, wenn die verwendete Grußformel als solche für einen objektiven Personenkreis klar als solche erkennbar sei. Konkret steigere sich der Redeabschnitt des Angeschuldigten, der zuvor nur weniger ausladende Gesten vor seinem Körper mache immer mehr und ende schließlich mit dem Ausruf ‘Wir sind die AfD‘, wobei es zu der angeklagten Geste komme.“

Jetzt hat das Amtsgericht München der Rechtsbeugung der Staatsanwaltschaft München eine Absage erteilt. Im benannten Beschluss weist es den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. „Der Antrag auf Erlass des Strafbefehls war abzulehnen, $ 408 Abs. 2 StPO, da kein hinreichender Tatverdacht besteht.

Das Amtsgericht verweist hierzu auf Videoaufnahmen, die bei Ansicht der frontalen Perspektive deutlich erkennen lassen, “dass die Bewegung des Armes dergestalt durchgeführt wird, dass die Außenfläche der Hand nach außen und nicht nach oben zeigt und auch der Daumen nicht angelegt ist” und es sich deshalb nicht um einen Hitlergruß handelt. Der ganze Irrsinn ist es wert, dass die komplette Begründung des Amtsgerichts aufgeführt wird:

Weiter heißt es:

“Die exakte Ausführung eines ‚Hitlergrußes‘ ist daher in dieser Bewegung gerade nicht zu sehen. Auch eine zum Verwechseln ähnliche Geste nach $ 86a Abs. 2 StGB ist hierin nicht zu erkennen bzw. jedenfalls nicht nachweisbar. Zwar hebt der Angeschuldigte den rechten Arm, weitere Ähnlichkeiten mit dem ‘Hitlergruß‘ sind jedoch ebenfalls aus der frontalen Kameraperspektive gerade nicht erkennbar. Es kann sich daher insofern auch um eine bloß zufällige Geste im Rahmen der Rede handeln, bei welcher sich der Angeschuldigte mit der Gestik zunehmend steigert.“

Die Staatsanwaltschaft hat jedoch angekündigt, die politische Hexenjagt nicht einstellen zu wollen und will nun Rechtsmittel gegen den Beschluss des Amtsgerichts einlegen.

Gegen nachfolgende Personen wurde in der Vergangenheit indes nicht ermittelt. Nachfolgend die Erklärung:

293250720 579794843752891 7521805896221006518 n

(SB)

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