Deutschlandfahne - Foto: Natanael Ginting/Shutterstock

Ist Deutschland wirklich souverän?

Ist Deutschland ein souveränes Land? Diese Frage stellt sich immer wieder und sie ist ein interessantes und wichtiges Thema. Gerade in den vergangenen Monaten des Krieges in der Ukraine muß man immer wieder fragen, ob Deutschland selbst über sein Schicksal entscheiden kann oder von US-hörigen Politikern in einen neuen Krieg gezogen wird.  

Von Thomas Schlawig

Es ranken sich darum viele Mythen und es ist an der Zeit Licht ins Dunkel zu bringen, da man sich von Seiten des Staates ganz offenbar nicht dazu veranlaßt sieht. Es gibt drei Aussagen, welche über die nicht vorhandene Souveränität Deutschlands keinen Zweifel aufkommen lassen. Die erste stammt aus dem Jahr 1997 aus dem Buch vom ehemaligen US-Präsidentenberater Zbigniew Brzeziński: „Die einzige Weltmacht: Amerikas Strategie der Vorherrschaft.“ Dort erklärte er: „Deutschland ist ein amerikanisches Protektorat und ein tributpflichtiger Vasallenstaat.“ Die zweite Aussage stammt vom 44. US-Präsidenten Obama bei einem Besuch der US Air Base Ramstein am 05.06.2009. Dort ließ er verlauten: „Deutschland ist ein besetztes Land und wird es auch bleiben.“ Die dritte Aussage stammt von Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress am 18.11.2011 in Frankfurt am Main, wo er sagte: „Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“ [1]

Alle drei Aussagen sind so eindeutig, daß man darüber kein weiteres Wort verlieren müßte. Aber so einfach ist es nicht.

Dazu wäre zuerst zu klären, was ist ein Vasallenstaat überhaupt. In Wikipedia (English) ist zu erfahren: „Ein Vasallenstaat ist jeder Staat, der eine gegenseitige Verpflichtung gegenüber einem übergeordneten Staat oder Reich hat, in einem Status ähnlich dem eines Vasallen im Feudalsystem im mittelalterlichen Europa.“

Vasallenstaaten werden aber auch gemeinhin als Satellitenstaat benannt. „Bezeichnung für Staaten, die formal zwar eigenständig sind, aber unter starkem Einfluss eines anderen Staates stehen. Die DDR wurde z.B. als Satellitenstaat der Sowjetunion bezeichnet. [2]

Die nächste Frage ist, was ist unter Deutschland zu verstehen? Dazu gibt es zwei Meinungen. Das „Oberkommando/Oberstes Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte“ (Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force, kurz SHAEF) schreibt dazu im „Gesetz Nr. 52“, Artikel VII 9e: „Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“

Artikel VIII  weißt ausdrücklich darauf hin: „Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, einschließlich der Todesstrafe geahndet.“

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages stellen in der Dokumentation WD 3 – 292/07 vom 25. Juli 2007 fest:

Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt:

Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“ [3]

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts. [4]

Zu den SHAEF-Gesetzen besteht allerdings auch Uneinigkeit. Daran hat sich schon der AFP-Faktencheck abgearbeitet und versucht, die teilweise Gültigkeit dieser Gesetze zu widerlegen. Zitat: „Die Gesetze, die in Deutschland gelten, kann die Bundesrepublik selbst festlegen. Die Gesetze der damaligen Besatzungsmächte wurden in deutsches Recht übernommen oder aufgehoben. Es gibt kein Besatzungsrecht mehr, Deutschland ist ein souveräner Staat.“ [5]

Doch genau hier irren die „Faktenchecker“. Im BGBl. 1955 II S. 405 ist folgendes zu lesen:

Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen („Überleitungsvertrag“)  (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) Amtlicher Text, BGBl. 1955 11 S. 405. Die ursprüngliche Fassung des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952 (BGBl. 1954 II S.157) ist nicht in Kraft getreten.

Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik sind wie folgt übereingekommen:

Erster Teil – Allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

  • Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen. [6]

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II S. 1386 ist folgendes zu lesen:

Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung):

  1. Vorbehaltlich der Ziffer 3 wird der Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der gemäß Liste IV zu dem am 23.Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung das Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland (“Überleitungsvertrag”) gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt gleichzeitig mit diesem außer Kraft; das gilt auch für die Briefe und die Briefwechsel zum Deutschlandvertrag und zum Überleitungsvertrag.
  2. Folgende Bestimmungen das Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

Erster Teil:  Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis” …. Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern”  sowie Absätze 3, 4 und 5

Artikel 2 Absatz 1 

Artikel 3 Absätze 2 und 3

Artikel 5 Absätze 1 und 3

Artikel 7 Absatz 1  Artikel 8

Dritter Teil:  Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs. [7]

An dieser Stelle sei auch auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Justiz an den Schutzbund der Kreditnehmer – Landesverband Hessen vom 29.03.2004 verwiesen.

Zitat: „Ihre Annahme, wonach der Artikel 2, Absatz 1 des Überleitungsvertrages (BGBl. 1955 II S. 405) weiterhin in Kraft sei, ist zutreffend. In der Vereinbarung vom 17. / 28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandenen Fragen (in der geänderten Fassung) (BGBl. 1990 II S. 1386 ist unter Ziffer 3 bestimmt, dass unter anderem Artikel 2, Absatz 1 des Überleitungsvertrages in Kraft bleibt.“ [8]

Damit ist bewiesen, daß die SHAEF-Gesetze – zumindest teilweise aber eben nicht unerheblich – noch in Kraft sind. Besonders zu erwähnen ist hierbei auch das SHAEF-Gesetz Nr. 4, Artikel II Rechtswirkung der Veröffentlichung.

Zitat:

  1. Es besteht die unwiderlegbare Rechtsvermutung, daß alle Personen im besetzten Gebiet Deutschlands oder einem der politischen Bezirke, für das ein Amtsblatt der Militärregierung gilt, Kenntnis von den in den Amtsblättern enthaltenen Veröffentlichungen haben.

Welcher Bewohner Deutschlands weiß aber darüber Bescheid, daß in diesem Land nach wie vor ein Besatzungsrecht gilt?

Damit haben aber die Ungereimtheiten über die Souveränität Deutschlands sowie die Besatzer noch kein Ende. So antwortete das Bundesfinanzministerium auf eine Frage zu den Besatzungskosten nach Artikel 120 GG am 24.05.2018: „Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Gemäß Artikel 120 Grundgesetz werden die Besatzungskosten vom Bund übernommen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten vom 26. Mai 1952 (des sogenannten Deutschlandvertrages; Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Nach diesem Zeitpunkt sind keine Aufwendungen für die Besatzungsmächte bzw. Besatzungskosten im Sinne des Artikels 120 Grundgesetz mehr entstanden. […] Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass die ausländischen Streitkräfte nach den völkerrechtlichen Verträgen, die im Einzelnen die Aufenthaltsbedingungen sowie die rechtlichen und finanziellen Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien regeln (NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen), grundsätzlich die Kosten für die Stationierung ihrer Truppen in Deutschland selbst tragen. Hierzu gehören nicht nur Sold und Bezüge für die Soldaten und das zivile Gefolge, sondern grundsätzlich auch die Kosten für deren Unterbringung und Versorgung, für erforderliche Baumaßnahmen sowie Löhne und Gehälter der zivilen Arbeitskräfte.“  [9]

Zum einen muß man sich daran stören, daß die Begriffe „ausländische Streitkräfte“ und „völkerrechtliche Verträge“ im krassen Gegensatz zueinander stehen. Einerseits sind „ausländische Streitkräfte“ in einem souveränen Land ein Unding, zum anderen kann es keine „völkerrechtlichen Verträge“ mit einem Land geben, welches unter Besatzungsrecht steht. Zumal es mit den ehemaligen Kriegsgegnern keine Friedensverträge gibt und Deutschland bei der UNO immer noch als Feindstaat gilt. Dazu später.

Das nach dem 5. Mai 1955 das Besetzungsregime endete und für die Besatzungsmächte im Sinne des Artikels 120 GG keine Kosten mehr entstanden sind, ist schlicht gelogen. So schrieb die „Süddeutsche Zeitung“ am 16.11.2003: „Wenn die Amerikaner in Deutschland neue Basen bauen, zahlt der Bund drauf. Das kostet die deutschen Steuerzahler Hunderte Millionen Euro. Grund dafür ist ein jahrzehntealtes Abkommen. Die Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf.“ [10]

Addiert ergibt die Summe der Ausgaben für die US-Streitkräfte im Bundeshaushalt zwischen 2003 und 2012 etwa eine Milliarde Euro. […] Zu den 598 Millionen Euro für Bauten kommen 327 Millionen Euro, mit denen Schäden ausgeglichen wurden, die US-Soldaten angerichtet haben. […] Knapp 600 Millionen Euro hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren für Bauten des US-Militärs bezahlt – vom Flugzeughangar bis zum Kindergarten. […] Auch für ein neues Militärkrankenhaus in Weilerbach, welches das bisher größte US-Militärkrankenhaus in Landstuhl zu ersetzen soll, muß der deutsche Steuerzahler 127 Millionen Euro aufbringen. […] Hinzu kommen Subventionen für den Umzug der amerikanischen Luftwaffe von Frankfurt nach Ramstein und Spangdahlem in Höhe von 70 Millionen Euro sowie Steuer- und Zollvergünstigungen in unbekannter Höhe. In einem souveränen Land wäre das nicht möglich.  Ebenso unmöglich wäre, daß die NATO in Ramstein Kriegsrat hält und die Bundesregierung sich in einen Krieg ziehen läßt, der uns überhaupt nichts angeht.

In der Drucksache 16/12356 des Deutschen Bundestages vom 20. 03. 2009 stellte der Abgeordnete Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) folgende Frage: „Hat in der Vergangenheit, nach 1949, jemals ein geheimer Staatsvertrag zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und den Alliierten existiert, nach dem Letztere zeitweise die deutschen Medien oder Goldreserven kontrollieren oder Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland vor Leistung ihres Amtseids unterzeichnen sollten, wie der frühere Präsident des Militärischen Abschirmdienstes, Gerd-Helmut Komossa, in seinem Buch „Die Deutsche Karte – Das versteckte Spiel der geheimen Dienste“ (2008, S. 21) schreibt, und wie bewertet die Bundesregierung das diesbezügliche „streng vertrauliche“ Schreiben „abgeheftet 14. August 1992“, das derzeit im Internet verbreitet wird?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier vom 18. März 2009: „Ein geheimer Staatsvertrag dieser Art existiert nicht und hat auch in der Vergangenheit nicht existiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Ihre Frage 4 zu Bundestagsdrucksache 16/12025, S. 2 und 3). Bei dem in der Frage angesprochenen Schriftstück handelt es sich um eine Fälschung.“ [11]

Das der Parlamentarische Staatssekretär Altmaier gelogen hat, beweist ein Artikel in der Jungen Freiheit vom 16.10.2011 unter dem Titel „Kanzlerakte – Lebenslüge der Bundesrepublik“, welcher sich auf ein Gespräch von Egon Bahr mit der Zeit im Jahr 2009 bezieht. Von einem „Unterwerfungsbrief“ sprach Willy Brandt und lehnte eine Unterzeichnung zunächst empört ab: „Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter (der Alliierten) könnten ihn wohl kaum absetzen! Da mußte er sich belehren lassen, daß schon Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Erhard und danach Kiesinger.“ So schilderte es Egon Bahr 2009 in der „Zeit“ und machte damit erstmals die Existenz der sogenannten „Kanzlerakte“ öffentlich. Nun nimmt er hier zum zweiten Mal dazu in einer Zeitung Stellung. 

In der Zeit habe ich geschildert, wie dem frisch gewählten Bundeskanzler Willy Brandt bei Amtsantritt „drei Briefe“ an die Botschafter der Westmächte zur Unterschrift vorgelegt wurden. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Hoheit verstanden.

Willy Brandt war empört. Zum einen darüber, daß man dem früheren Regierenden Bürgermeister damit unterstellte, er wüßte nicht, was die Vorbehaltsrechte der drei Mächte für Berlin (West) seit der Gründung der Bundesrepublik bedeutet haben. Zum anderen hat er sich immer auf seine demokratische Wahl bezogen und dieses Mandat über dem der weisungsgebundenen Stadtkommandanten empfunden. Vor allem hat es ihn empört, weil er als Bundeskanzler zuerst seinem Amtseid verpflichtet ist. [12]

Damit sind seit 1949 „Geheime Staatsverträge“ oder Zusatzvereinbarungen mit den Alliierten getroffen worden, welche die Souveränität Deutschlands schlicht und ergreifend außer Kraft setzen. Dasselbe ereignete sich im Jahr 1990 mit der Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II S. 1386. Siehe oben. Eine deutsche Souveränität gibt es bis zum heutigen Tage nicht.

Wenn eine gewisse Merkel wegen des Abhörens ihres Telefons wütend gewesen sei und Aufklärung forderte, kann man das nur als Theaterdonner bezeichnen. “Das Ausspähen von Freunden geht gar nicht”, sagte sie. “Wir brauchen Vertrauen unter Verbündeten und Partnern. Und solches Vertrauen muss jetzt wieder neu wiederhergestellt werden.” Bislang hatte Merkel die Bearbeitung des NSA-Skandals eher auf der Arbeitsebene der Ministerien und des Kanzleramtes angesiedelt. Nun sprach sie erstmals von ihrer persönlichen Zuständigkeit: Das Ausspähen sei nicht legitim. “Das gilt für jeden Bürger und jede Bürgerin in Deutschland. Dafür bin ich als Bundeskanzlerin auch verantwortlich, das durchzusetzen.”

Natürlich ist es nicht legitim, gilt aber eben nicht für die USA. Wie es die anderen ehemaligen Alliierten halten ist nicht bekannt. Auf jeden Fall dürfte es aber Bestandteil des „Geheimen Staatsvertrages“ gewesen sein. Wie sagte doch Egon Bahr im Gespräch mit der „Zeit“: „Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Hoheit verstanden.“

Dazu dürfte das Brief,- Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) gehört haben und evtl. sogar noch gehören. Die Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses ist übrigens auch ein Straftatbestand (§ 206 StGB).

Nun zum Thema Friedensvertrag. 75 Jahre nach dem Krieg hat Deutschland immer noch keinen Friedensvertrag mit den ehemaligen Kriegsgegnern. Als Krücke für einen nicht vorhandenen Friedensvertrag muß seit über 30 Jahren der so genannte 2+4 Vertrag herhalten. Diverse Staats – und Völkerrechtler stellen in der Dokumentation WD 2 – 3000 – 149/07 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages klar, daß der 2+4 Vertrag keinen Friedensvertrag darstellt. Ein paar Auszüge:

„Die Literatur ist – soweit ersichtlich – der Ansicht, es handele sich bei dem Zwei-plus Vier-Vertrag zwar nicht um einen Friedensvertrag im herkömmlichen Sinne, er ersetze einen solchen jedoch.

So ist nach Raap der Zwei-plus-Vier-Vertrag weder Friedensvertrag noch friedensvertragliche Regelung.

Das Landgericht Bonn hat sich in einer Entscheidung ebenfalls der Ansicht angeschlossen, der Vertrag sei von seiner Wirkung her als Ersatz-Friedensvertrag zu sehen.

Auch nach Kilian ersetzt der Vertrag einen Friedensvertrag. Damit sei die Strategie der Bundesregierung, Verhandlungen über einen allgemeinen Friedensvertrag zu verhindern, erfolgreich gewesen.

Das Landgericht Bonn, das den Vertrag als Ersatz-Friedensvertrag betrachtet, vertritt in einer Entscheidung die Auffassung, es werde keine andere Regelung, die Friedensvertrag genannt werden kann, mehr geben. Der Vertrag stelle die volle Souveränität Deutschlands wieder her.“ [13]

Genau hier liegt aber der Hase im Pfeffer. Zur Erinnerung, Schäuble sagte  auf dem European Banking Congress am 18.11.2011 in Frankfurt am Main, wo er sagte: „Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

Wie kann Deutschland souverän sein, wenn einige Bestimmungen des Überleitungsvertrages in Kraft bleiben? Zur Erinnerung: „Ihre Annahme, wonach der Artikel 2, Absatz 1 des Überleitungsvertrages (BGBl. 1955 II S. 405) weiterhin in Kraft sei, ist zutreffend. In der Vereinbarung vom 17. / 28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandenen Fragen (in der geänderten Fassung) (BGBl. 1990 II S. 1386 ist unter Ziffer 3 bestimmt, dass unter anderem Artikel 2, Absatz 1 des Überleitungsvertrages in Kraft bleibt.“

www.deutschlandfunk.de schrieb am 11.09.2020: […] Denn die teilnehmenden Staaten einigten sich, die gleichfalls vorhandenen Reparationsforderungen an Deutschland nicht jetzt, sondern später in einem Friedensvertrag zu regeln, den es allerdings nur mit einem vereinigten Deutschland geben konnte.

„Das konnte man damals zwar nicht laut sagen, aber irgendwie war es vor dem Hintergrund der damaligen Zeit klar, dieser Friedensvertrag wird nie kommen. Das hat man zumindest geglaubt,“ so Goschler.

„Was von vornherein für uns ausschied, war die Verhandlung über einen Friedensvertrag […]  und zwar im Wesentlichen aus drei Gründen: Ein Friedensvertrag wird üblicherweise in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung von Kampfhandlungen abgeschlossen. Seit Beendigung des Krieges waren 45 Jahre vergangen.“

Zudem hätte mit allen Staaten, die sich 1945 mit Deutschland im Krieg befanden, über einen solchen Friedensvertrag verhandelt werden müssen.

„Wir wussten die genaue Zahl gar nicht genau. 50 oder 55 oder mehr. Verhandlungen in diesem Rahmen zu führen, man hätte sich vorstellen können, wohin das geführt hätte.“

Die genaue Zahl herauszufinden wäre die Aufgabe des diplomatischen Dienstes gewesen. Zudem hätte sich das Problem über die UNO als Nachfolger der Haager Friedenskonferenzen und des Völkerbundes regeln lassen. Wenn man es denn gewollt hätte. Aber offenbar besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf.

Dasselbe gilt für die „Feindstaatenklauseln“ unter denen Deutschland bei der UNO geführt wird. 75 Jahre nach dem Krieg ist Deutschland für die UNO immer noch ein Feindstaat obwohl es zahlendes Mitglied in dieser Organisation ist.

Die Ausarbeitung WD 2 – 108/06 des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.06.2006 schreibt dazu: […]Innerhalb der Völkerrechtswissenschaft werden die „Feindstaatenklauseln“ als „obsolet“ angesehen. Mit diesem Begriff wird zum Ausdruck gebracht, dass keinerlei Anwendungsbedarf mehr für diese Bestimmungen besteht. Dabei ist umstritten, ob die Klauseln dadurch gegenstandslos geworden sind, dass die ehemaligen Feindstaaten mit der Zeit sämtlich den Vereinten Nationen beigetreten sind und dadurch ihren Status als „Feindstaat“ verloren haben oder ob der Aussagegehalt der beiden Normen nach dem Beitritt eines ehemaligen „Feindstaates“ zu den Vereinten Nationen von den Grundsätzen der souveränen Gleichheit gem. Art. 2 Nr. 1 und des allgemeinen Gewaltverbots gem. Art. 2 Nr. 4 der Satzung überlagert wird. Einigkeit besteht im Ergebnis, dass die Klauseln heute keinen Regelungsgehalt mehr aufweisen und aus der Satzung der Vereinten Nationen zu streichen sind.

[…] Im Zuge der gegenwärtigen Reformbemühungen innerhalb der Vereinten Nationen werden die beiden „Feindstaatenklauseln“ in allen wichtigen Reformdokumenten als veraltet bezeichnet und zur ersatzlosen Streichung empfohlen. Namentlich der Bericht des vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zur Erarbeitung von Reformvorschlägen eingesetzten „High Level Panel on Threats, Challenges and Change“ hat in seinem der Öffentlichkeit im Dezember 2004 vorgestellten Bericht die Streichung vorgeschlagen:

“Nonetheless, the United Nations now operates in a radically different world from that of 1945, and the Charter should reflect the realities of today. In particular, it is high time to eliminate the anachronistic “enemy” clauses in Articles 53 and 107 of the Charter.”

Schließlich hat die 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen auf ihrer dreitägigen Regierungskonferenz vom 14. bis 16. September 2005 in ihrem Abschlussdokument die Streichung der „Feindstaatenklauseln“ gefordert. Aufgrund dieser Stellungnahmen verschiedener Organe ist daher anzunehmen, dass die „Feindstaatenklausel“ bei der nächsten Satzungsänderung ersatzlos gestrichen werden.“ [14]

Geschehen ist diesbezüglich bis heute nichts.

jungefreiheit.de am 16.11.2011: Seit […] dem Tag der Einheit am 3. Oktober 1990, gibt es nur noch ein Relikt der deutschen Teilungsjahrzehnte: „In der Charta der Vereinten Nationen existieren noch immer die Feindstaatenartikel, nach denen die Sieger im Falle eines Falles ihre Rechte über Deutschland aktivieren können. Die BRD und die DDR mußten einen Brief, den ich mit DDR-Staatssekretär Michael Kohl abgestimmt habe, an unsere jeweiligen Großen oder Freunde schreiben, daß auch durch Beitritt der beiden Staaten die Siegerrechte nicht erlöschen. Aber das spielt keine Rolle mehr, weil die Vier versichert haben, sie würden sich darauf nicht mehr berufen und die Charta seit ihrem Bestehen nicht verändert wurde und die Büchse der Pandora geöffnet würde, falls man auch nur in einem Punkte damit beginnen würde.

Daß über die geschilderten Realitäten geschwiegen wurde, hat einen einfachen Grund. Es war eine der Lebenslügen der alten Bundesrepublik, 1955 mit dem Beitritt zur Nato zu behaupten, wir wären souverän geworden. Im obersten Ziel der Einheit der Nation waren wir es nie. Die Bundesregierung und die drei Westmächte hatten 1955 dasselbe Interesse: Über die fortdauernde Einschränkung der deutschen Selbstbestimmung nicht zu sprechen.“

Fazit ist, wenn einmal mit Lügen begonnen wurde, muß man diese immer weiter fortsetzen. Die deutsche Geschichte seit 1945 besteht nur aus Lügen, Halbwahrheiten und Konstrukten, welche jederzeit in sich zusammenfallen können. Der andere Punkt ist die große Gefahr in welche sich Deutschland damit begibt und zu einer Gefahr für den Frieden in Europa und der gesamten Welt wird. Es ist aberwitzig und brandgefährlich zugleich wenn sich eine rot-gelb-grüne Bundesregierung an der Seite der USA in einen Krieg begibt, welcher uns nicht das geringste angeht. Und hier ist es zur nächsten Lüge gekommen. 40 Jahre habe die Grünen die Friedenspartei gemimt, aber kaum an der Macht trommeln sie derart laut für Krieg und Waffenlieferungen in die Ukraine und heizen damit den Konflikt unkontrollierbar an. Sie haben damit ihre Wähler schlicht und einfach belogen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages warnt in seinem Gutachten  Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme WD 2 – 3000 – 019/22 vor einer Ausweitung des Konfliktes, da Deutschland sich mit dem Bundestagsbeschluss, schwere Waffen an die Ukraine zu liefern und darüber hinaus auch ukrainische Soldaten in Deutschland oder auf NATO-Gebiet auszubilden, zur Kriegspartei gemacht hat.

Das ist umso gefährlicher als das Deutschland – wie oben geschrieben – keine Friedensverträge mit seinen ehemaligen Kriegsgegnern hat. Deutschland gerät damit unmittelbar ins Visier von Rußland. Ob die USA in dem Falle seinem „Bündnispartner“ Deutschland beistehen wird ist fraglich. Alles oben geschilderte läßt sehr daran zweifeln. Daher ist es dringend geboten, daß sich Deutschland von der Umklammerung und Bevormundung durch die USA löst und ein souveräner Staat wird. Es ist ein untragbarer Zustand, daß deutsche Politiker von außen gesteuert werden statt, wie in ihrem Amtseid geschworen, dem deutschen Volk dienen.

Das die Einheitsparteien dieses Thema nicht angehen ist nicht verwunderlich. Zu sehr sind ihre Mitglieder in Transatlantischen Netzwerken wie die Atlantik-Brücke, die Bilderberg-Konferenz und die Trilaterale Kommission eingebunden. Sie profitieren letztlich von diesem undemokratischen Filz. Aber auch von Deutschlands einziger „Opposition“, der AfD, ist nichts über das Thema Souveränität zu hören. Kein einziger Politiker dieser Partei hat sich bisher dazu geäußert. Damit vertritt die AfD die deutschen Interessen ebenso wenig wie die  Einheitsparteien.

Kaum jemand weiß, dass Deutschland bis heute vertraglich gebunden ist, sich an die Geschichtsversion der Siegermächte zu halten. (…) Die Verpflichtung Deutschlands, die eigene Geschichte durch eine fremde Brille zu sehen, wurde 1990 vertraglich verlängert! Bruno Bandulet

[1] https://www.youtube.com/watch?v=2_F878qKb2Q

[2] https://www.politische-bildung-brandenburg.de/glossar/satellitenstaat

[3] BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1

(15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539.

[4] Dolzer in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl., 2003, Band I, § 13 Rn. 12.

 

[5] https://faktencheck.afp.com/http%253A%252F%252Fdoc.afp.com%252F9K88KW-1

[6] https://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html

[7] https://docplayer.org/39762940-Bundesgesetzblatt-jahrgang-1990-teil-ii-s-1386.html

[8] https://www.leipzigerinstitut.de/artikel/ueberleitungsvertrag.pdf

[9] https://fragdenstaat.de/anfrage/besatzungskosten-nach-grundgesetz-art-120/92748/anhang/IFG-Schreiben_2018_0412771_geschwaerzt.pdf

[10] https://www.sueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-deutschland-zahlt-millionen-fuer-us-militaer-1.1820318

[11] https://dip.bundestag.de/vorgang/…/19115

[12] https://jungefreiheit.de/wissen/geschichte/2011/lebensluege-der-bundesrepublik/

[13] https://www.bundestag.de/resource/blob/579362/47b6ac2d55fcb4c12dfcce3cedc0e7d0/WD-2-149-07-pdf-data.pdf

[14] https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf