Schauprozess in Hildesheim: Die Ungeimpften-Hetze geht weiter



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Die Corona-Justiz bringt sich wieder in Stellung (Symbolbild:Imago)

Diesen Dienstag begann ein so spektakulärer wie skandalöser Prozess vor dem Landgericht Hildesheim: Eine ehemalige Pflegeheim-Mitarbeiterin muss sich dort wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie Urkundenfälschung verantworten, da sie während der Arbeit mehrere Heimbewohner mit dem Corona-Virus infiziert haben soll, welche kurz darauf starben. Außerdem wird ihr zu Last gelegt, im Besitz eines gefälschten Impfnachweises gewesen zu sein. So berichtet unter anderem die „Welt”, dass die 46-Jährige, die im Heim als Alltagsbegleiterin tätig war, „trotz Infektion” gearbeitet habe. Infolgedessen hätten sich „in den folgenden Tagen und Wochen 5 Beschäftigte und elf Bewohner” infiziert, so die Anklage. Drei Frauen im Alter von 80, 85 und 93 seien dadurch zu Tode gekommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, zumindest die 80-Jährige durch die Infektion indirekt getötet zu haben; dies hätten „rechtsmedizinische Untersuchungen“ ergeben. Da man bei den anderen Opfern nicht sicher sagen könne, ob die Corona-Infektion todesursachlich war oder nicht, gehe es hier „nur“ um fahrlässige Körperverletzung.

Entlassung wegen eines falschen Impfnachweises

Der Anwalt der Angeklagten, Velit Tümenci, teilte mit, dass seine Mandantin sich zur Sache nicht äußern werde, ließ jedoch verlautbaren, sie sei „keine Corona-Leugnerin„. Zudem hätte sie gar keinen Kontakt zu den späteren Opfern gehabt. Sterben sei im Seniorenheim nun einmal traurigerweise ein „alltäglicher Begleiter„. Seiner Klientin gehe es nicht sonderlich gut, sie befinde sich in psychologischer Betreuung und sei ohne Arbeit. Der Arbeitgeber hatte sie entlassen, nachdem ihre „Impflüge“ aufgeflogen war.

Dies war laut „Welt“ ans Licht gekommen, weil der Lebensgefährte der 46-Jährigen aufgrund einer Corona-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert wurde und sie vor der Entscheidung gestanden hatte, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden oder nicht. Die ehemalige Vorgesetzte der Angeklagten, welche vor Gericht als Zeugin geladen ist, erinnert sich: „Da habe ich ihr gut zugeredet, dass er jung und geimpft ist.” Durch diesen Vorfall sei ihr zudem der „Verdacht” gekommen – auch wenn sie diesen nicht genauer erläuterte -, dass die einstige Untergebene möglicherweise gar nicht geimpft war. Gut möglich, dass sie hellhörig wurde – weil doch, obwohl längst von der Realität widerlegt, gar nicht sein kann, was nicht sein darf: dass nämlich auch Geimpfte an Corona sterben können.

Eine Zeugin wurde hellhörig – dann stürzte das Kartenhaus ein

Fairerweise muss man konstatieren, dass die Zeugin damit in diesem Fall offenbar recht hatte; denn weder der Partner der früheren Mitarbeiterin noch diese selbst waren tatsächlich „immunisiert” gewesen. Die „Badischen Neueste Nachrichten“ wissen übrigens zu berichten, dass „…der oft gewalttätige Lebensgefährte für die ganze Familie Impfpässe besorgt [habe], sie habe sich dem nicht widersetzen können.“ Dieser Partner, der anscheinend nicht gerade ein Traummann war, ist letzten Endes übrigens verstorben.

Am ersten der insgesamt fünf Prozesstage kamen drei Zeugen zu Wort: Die stellvertretende Heimleiterin, der Heimleiter und der Kollege, den die Angeklagte angeblich infiziert hat, welcher das Virus dann letzten Endes weiter verbreitet haben soll. Geklärt werden muss, ob außer der Beklagten noch andere Personen als Ansteckungsquelle in Frage kommen. Zutritt zum Heim hatte nur, wer einen negativen Schnelltest vorzeigen konnte. Natürlich habe es im besagten Zeitraum, im November 2021, allerhand Besucher gegeben, genauer gesagt 150; allerdings könne man keine genauen Nachforschungen mehr anstellen, da die diesbezüglichen Dokumente „aus Datenschutzgründen” nicht mehr existierten. Sieh an: Hier legt man also, im Gegensatz zur Impfauskunft, Wert auf Datenschutz!. Als mögliche Täter kommen zudem auch 75 Mitarbeiter und rund 120 Bewohner in Frage.

Äußerst dünne Beweislage und Vernichtung von Beweismitteln

Um genaueres zum „Tathergang“ zu erfahren, untersuchte man die PCR-Abstriche der Toten, der Verdächtigen und deren zwischenzeitlich „an Covid-19 gestorbenen Lebensgefährten“. Daraufhin gelangte man zum Schluss, dass man die nun Angeklagte als Quelle nicht ausschließen kann, so die Staatsanwaltschaft im Juli vergangenen Jahres. Auf die Probe der Frau könne man jedoch nicht mehr zugreifen, da man dieseim Labor „versehentlich vernichtet“ habe!

Stein des Anstoßes ist ferner die Tatsache, dass die Beschuldigte zur Arbeit erschien, obwohl ihr Sohn, der eine Kontaktperson darstellte, zeitgleich mit Corona infiziert war. Dies war für die Heimleitung kein Problem, da sie als vermeintlich Geimpfte einen negativen Test vorweisen konnte und aufgrund der heiligen Spritze keine „häusliche Isolation“ vonnöten war. Tatsächlich habe sie jedoch gelogen und sei drei Tage „krank“ zur Arbeit erschienen, ehe sie sich dann tatsächlich krankmeldete.

Angeblich von der Angeklagten infizierter Bewohner soll Virus verbreitet haben

Der als Zeuge geladene Kollege, der im besagten Zeitraum physischen Kontakt zur Angeklagten hatte, gab zu Protokoll, er sei zunächst trotz Corona-Infektion arbeiten gewesen, da bei ihm einerseits leichter Schnupfen nichts Ungewöhnliches wäre und er andererseits gerade erst einen negativen Schnelltest vorweisen konnte. Als sich sein Gesundheitszustand jedoch verschlechterte, habe er den Arbeitsplatz verlassen. Ob die Angeklagte ihn infiziert habe, könne auch er nicht sicher sagen, es kämen auch viele andere Personen in Frage. Doch laut Anklage ist genau er derjenige, den die Beschuldigte infiziert hat, woraufhin er dann die späteren Todesopfer ebenfalls ansteckte. Abgesehen von diesem und den anderen erwähnten Zeugen werden an den kommenden Prozesstagen unter anderem noch die Ärzte der Gestorbenen zu Wort kommen.

Dieses Gerichtsverfahren ist meiner Meinung nach ein Schauprozess, bei dem an der Angeklagten ein Exempel statuiert werden soll, da sie es gewagt hatte, sich der Propaganda sowie Obrigkeit zu widersetzen und von ihrem Recht auf eine freie Impfentscheidung Gebrauch machte. Leider wird das seitens der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß nicht übermittelt, doch kann man davon ausgehen, dass hier mit Sicherheit mehrere Jahre Haft gefordert werden – ohne Bewährung versteht sich. Wäre das Verfahren nicht politisch motiviert, wäre es nicht nur aufgrund der sehr dünnen Beweislage, sondern auch wegen der erwiesenen Schludrigkeit gar nicht erst zur Anklage gekommen. Schließlich kann man auf die Probe des PCR-Tests der ehemaligen Heimmitarbeiterin nicht mehr zugreifen, da man diese „versehentlich“ vernichtet hat; wobei sich natürlich die Frage stellt, ob es sich hierbei wirklich um ein Versehen oder nicht vielmehr um Absicht handelt, weil sonst möglicherweise zu Tage träte, dass die Frau unschuldig ist! Und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, so ist es doch an skandalträchtiger Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, dass Labor-Mitarbeiter aus Versehen ein so wichtiges Beweismittel zerstören, man aber trotzdem einen Prozess zulässt.

Es geht nicht um die Opfer, sondern um Bestrafung der Ungeimpften

Auch ist natürlich so sicher wie das Amen in der Kirche, dass es gar nicht erst zum Prozess gekommen wäre, wenn die arme Frau, die laut „Welt”-Artikel mittlerweile übrigens tatsächlich geimpft sein soll (was hoffentlich nur eine Schutzbehauptung ist), nicht ungeimpft gewesen wäre. Dann hätte man die Verstorbenen, die allesamt im sterbeüblichen Alter waren, nämlich als x-te „Corona-Tote“ verbucht und den Fall zu den Akten gelegt – obwohl das Szenario in diesem Fall exakt dasselbe gewesen wäre, wie sich im Nachhinein für alle Welt herausgestellt hat: Mittlerweile weiß nämlich sogar Karl Lauterbach, dass auch Geimpfte (mindestens) genauso ansteckend wie Ungeimpfte sind und es auch immer waren. Insofern hätte es überhaupt keinen Unterschied gemacht, wenn die Angeklagte tatsächlich gespritzt gewesen wäre; das Resultat – mehrere Tote – wäre genau dasselbe gewesen.

In Wirklichkeit gab es derartige Vorkommnisse – dass Geimpfte andere infizierten und diese dann, warum auch immer, verstarben – wie Sand am Meer. Bloß krähte eben nie ein Hahn danach – denn geimpfte Menschen sind diesbezüglich nun einmal „unantastbar”; schließlich war ja die „segensreiche“ Impfung vermeintlich das beste Medizinprodukt seit der Menschheitsgeschichte!

Anscheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten

Angesichts der extremen Diskriminierung von Ungeimpften ist es moralisch durchaus vertretbar, ja legitim gewesen, auf einen gefälschten Impfnachweis zurückzugreifen – zumal es hier um die berufliche Existenz der Angeklagten ging und sich die Spritze später tatsächlich als sehr schädlich herausstellte. Das Fälschen von solchen Pässen war zwar laut Rechtslage nicht legal; aber es ist keinesfalls vergleichbar mit wirklichen kriminellen Vergehen und Straftaten wie Diebstahl, Einbruch oder Sachbeschädigung. Zudem ist es mittlerweile mindestens so sicher wie der Tod, dass ein PCR-Test nie ein geeignetes Mittel war, um eine tatsächliche Corona-Infektion nachzuweisen. Diesbezüglich wird hier auch völlig mit zweierlei Maß gemessen – weil man sich extra die Mühe machte, die Leichen von drei – mit Verlaub – verstorbenen Greisen (die Älteste war 93) akribisch zu obduzieren, um herauszufinden, ob Corona todesursächlich war oder nicht. O Wunder: In zwei der besagten drei Fällen war dies höchstwahrscheinlich tatsächlich nicht der Fall hewesen; lediglich bei der jüngsten, die immerhin „erst“ 80 war, geht man von einem Covid-ursächlichen Tod aus.

Verlogen ist dies vor allem deshalb: Wenn Menschen – unabhängig vom Alter – im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung sterben, werden sie bis heute nicht obduziert, es sei denn, die Angehörigen bestehen darauf und kommen für die Kosten selbst auf. Dasselbe galt von Beginn an, allen Appellen von Pathologen zum Trotz, für all die „Corona-Toten“, bei denen nie untersucht wurde, woran sie wirklich gestorben waren. Deshalb ist der Hildesheimer Prozess an Scheinheiligkeit, Bösartigkeit und mangelnder Fairness nicht zu überbieten. Und eben weil es sich hier um eine symbolische Abstrafung und Inszenierung handelt, ist es leider überaus unwahrscheinlich, dass die Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe, geschweige denn mit einem Freispruch, davonkommen wird. Als Orientierungshilfe mag hier das Urteil gegen eine Ärztin dienen, die Masken-Atteste verteilt hatte und dafür eine mehrjährige Haftstrafe kassierte. Ob Masken- oder Impfverweigerer: Das Regime bringt seine Kritiker auch dann noch zur Strecke, wenn diese mit allen Punkten Recht behalten haben.

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