Zum Abschuss freigegeben: Die AfD (Foto: Collage)

Linke Journalisten wollen AfD-Parteistiftung auch weiterhin von Staatsfinanzierung ausschließen

Was scheren sich Frondeure des Linksstaats in Politik und Medien schon um Urteile des Bundesverfassungsgerichts: Kaum hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis der bundesdeutschen Parteienstiftungsfinanzierung ohne gesetzliche Grundlage für illegal erklärt (und damit der klageführenden AfD indirekt Recht gegeben, dass die willkürliche finanzielle Ausgrenzung der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) unrechtmäßig ist), da tüfteln sie schon Umgehungsmöglichkeiten aus, um die AfD auch weiterhin finanziell zu benachteiligen und zu diskriminieren.

Perfiderweise geschieht dies sogar in der juristischen Fachpresse: So versucht die Annelie Kaufmann, Redakteurin der “Legal Tribune Online” (LTO), mit – natürlich nicht etwa objektiv belegbaren, sondern diffus-subjektiven – Attributen und Vorwürfen die AfD weiterhin von der Stiftungs- und damit Parteienfinanzierung möglichst fernzuhalten, und begründet dies mit denselben propagandistischen Phrasen, mit denen auch die Nichtjuristen, Plagiatoren, Studienabbrecher und Politdilettanten des linken Parteien-Establishments die AfD seit nunmehr 10 Jahren zu bekämpfen versuchen: Die AfD sei “eine undemokratische, antisemitische, rassistische und völkische Kaderschmiede”, wohingegen natürlich alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien zum sogenannten „demokratischen Spektrum“ gehörten sollen, fasst das “freilich-magazin” die unsäglichen Ausführungen der LTO-Schreiberin zusammen und ergänzt: “Inwiefern die AfD nicht diesem demokratischen Spektrum angehören soll, wird nie dargelegt oder erläutert.”

Miese Tricks empfohlen

Kaufmann legt für ihre fast ausschließlich fachjuristische Leserschaft stattdessen dar, dass sich ihrer Meinung nach die Parteien und Fraktionen der Union, SPD, Grünen, FDP und Linken zusammentun sollen, um gemeinsam ein Stiftungsgesetz zu formulieren, welches auf der Basis eines im Kern angeblich ‘antifaschistischen’ Grundgesetzes die DES “auch künftig von der Finanzierung ausschließen soll”, wie das “freilich-magazin” schreibt – auf die bloße Unterstellung hin, die AfD würde keine Verfassungstreue aufweisen.

Und das bei einer Partei, deren Programm nicht nur lupenrein auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, sondern die überwiegend von jenen Abtrünnigen der Altparteien – vor allem der CDU – begründet wurden, nachdem diese Parteien ihre einstige Werte und Positionen reihenweise verraten hatten. Dass die Redakteurin eines juristischen Periodikums zu solchen antidemokratischen Strategien rät, um die einzige Realopposition im Land auszutrocknen und zu schwächen, zeigt, auf welchem bedenklichen Pfad diese Bundesrepublik inzwischen wandelt. (DM)

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