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Wahlrechtsreform: Söder und Ramelow bestätigen Hufeisen-Theorie

Gut zu wissen, dass nicht nur Frau Wagenknecht und die AfD die Hufeisentheorie bestätigen. Es geht auch eine Etage höher:

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte bekanntlich die von der Ampel-Koalition geplante Wahlrechtsreform als Attacke auf den Freistaat Bayern scharf kritisiert. Wegen des geplanten Wegfalls der Grundmandatsklausel könne es passieren – so der aufgebrachte Bayer, dass auch bei über 40 gewonnenen Direktmandaten am Ende kein CSU-Politiker in den Bundestag komme. Seine Befürchtung:  “Am Ende würde man Bayern von deutscher Entwicklung abschneiden.” Die Pläne seien “sehr undemokratisch”.

Und nun wütet auch der Kommunist bei diesem Thema herum:

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) erwägt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die von der Ampelkoalition geplante Wahlrechtsreform. “Ich lasse die Wahlrechtsreform verfassungsrechtlich prüfen und werde eventuell nach Karlsruhe gehen”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagsausgabe). “Denn für Thüringen ist zu befürchten, dass das Land Mandate verliert.”

So könnten von 18 Mandaten zwei wegfallen. “Damit wäre auch die regional angemessene Verteilung der Mandate beeinträchtigt, etwa zwischen Ost- und Westdeutschland”, sagte Ramelow. “Ich bin für eine Verkleinerung des Parlaments, aber strikt gegen eine Störung der Repräsentanz.”

Dass mit dem geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel neben der Linken womöglich auch die “CSU weggekegelt würde”, sei im Übrigen “unglaublich”. Damit spiegele das Bundesparlament nicht mehr die Proportionen der Bundesländer wider. “Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht”, sagte der Ministerpräsident Thüringens.

Der Linken-Politiker beklagte schließlich, dass direkt gewählte Abgeordnete anders als bisher womöglich gar nicht mehr in den Bundestag einzögen. “Es kann nicht sein, dass Wähler wählen und ihr Vertreter, der einen Wahlkreis gewonnen hat, dann nicht ins Parlament kommt”, so Ramelow. “Das halte ich aus prinzipiellen demokratischen Gründen für einen schweren Fehler.”

Die Ampelparteien haben sich auf eine Stärkung des Verhältniswahlrechts zulasten des Mehrheitswahlrechts verständigt. Dadurch sollen künftig Wahlkreissieger nur noch dann einen Sitz im Bundestag erhalten, wenn ihre Partei ausreichend Zweitstimmen erhalten hat.

Das ist natürlich alles mehr als pervers, weil es die undemokratische Parteienherrschaft zementiert und mit dem Wählerwillen nichts mehr zu tun hat. Von daher wünschen wir Söder und Ramelow alles Gute. Anschließend kann man ja wieder getrennte Wege gehen. (Mit Material von dts)

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