Marco Buschmann (Foto: Imago)

Suizidgefährdet? Buschmann will Putin verhaften lassen

Stellen wir uns mal vor, Putin würde wieder einmal Dresden besuchen – und dann von Buschmanns Beamten verhaftet werden. Was würde wohl in Russland los sein, was würde wohl passieren? Wie lange würde es dauern, bis rund 5 Millionen aufgebrachter Russen Deutschland überrollt hätten?

Russlands Präsident Wladimir Putin würde nach den Worten von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verhaftet werden, wenn er nach Deutschland einreise. Er rechne damit, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zügig auf Interpol sowie die Vertragsstaaten zugehen und sie um Vollstreckung ersuchen werde, sagte Buschmann der “Bild am Sonntag” und verbreitete das Interview am Samstagabend selbst via Twitter. Deutschland sei dann verpflichtet, Putin, wenn er deutsches Territorium betrete, zu inhaftieren und an den IStGH zu übergeben, so Buschmann weiter.

In der letzten Woche war bekannt geworden, dass der in Den Haag ansässige Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Putin anklagen will, allerdings nicht wegen des militärischen Angriffs auf die Ukraine, sondern wegen der mutmaßlichen Deportation ukrainischer Kinder, was laut Völkerrecht als Kriegsverbrechen gilt.

Jetzt muss sich Buschmann nur noch mal in die andere Richtung drehen über den Atlantik schauen und dann ebenfalls seine große Klappe aufreißen. Aber das traut er sich natürlich nicht. (Mit Material von dts)

Lesen Sie hierzu auch noch den Kommentar von Wolfgang Hübner:

Ein Gerichtshof eskaliert den Krieg

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Eigentlich reicht es, zum absurden Haftbefehl des sogenannten Internationalen Strafgerichtshofs im niederländischen Den Haag gegen den russischen Präsidenten Putin zu sagen, dass der Vorsitzende ein Pole und der Chefankläger ein Brite ist.
Damit sind die beiden westlichen Nationen, die zu den Hauptkriegstreibern im Ukraine-Konflikt zählen, prominent vertreten. Zu ergänzen ist auch: Weder Russland, die USA, China, Indien oder Israel haben das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 unterschrieben und sich damit an dessen Rechtsprechung gebunden. Deshalb sind lediglich 30 Prozent der gesamten Weltbevölkerung in Den Haag repräsentiert, darunter alle Staaten der Europäischen Union.
Der Haftbefehl gegen Putin sowie gegen die russische Beauftragte für Kinderrechte beruht auf der Anschuldigung, beide Personen seien mutmaßlich verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten nach Russland.
Was auch immer daran wahr ist: Die Evakuierung von Kindern aus den heftig umkämpften Gebieten des inzwischen von Russland beanspruchten Gebiets der Ukraine dient dem Leben und der Gesundheit der Kinder mehr als die Profilierungssucht eines weitgehend machtlosen Gerichts. Diesem sollte eigentlich bekannt sein, wie erschreckend viele Kinder in den letzten acht Jahren durch den Beschuss ukrainischen Militärs auf die separatistischen Teile im östlichen Donbass, nominell also ukrainisches Staatsgebiet, getötet, verkrüppelt, verwundete und traumatisiert wurden und werden.
Mit den beiden zweifellos politisch motivierten Haftbefehlen, darunter gegen den mehrfach wiedergewählten Präsidenten des flächenmäßig größten Landes der Erde, hat sich der sogenannte Internationale Strafgerichtshof, unglaubwürdig gemacht. Das ist umso bedauerlicher, weil diese Institution eigentlich gut damit beschäftigt wäre, jede Menge Politiker, darunter Karl Lauterbach und Jens Spahn, wegen erwiesener Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Verlauf des Corona-Geschehens anzuklagen und vor Gericht zu stellen. Mit dem Haftbefehl gegen Putin haben die Richter stattdessen ihren schändlichen Beitrag zur Eskalation der internationalen Situation und des Krieges in der Ukraine geleistet.