Ferda Ataman (Bild: IMAGO / Metodi Popow)
Ferda Ataman (Bild: IMAGO / Metodi Popow)

Ferda Ataman fordert: Transpersonen rein in die Frauensaunen

Ferda Ataman, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, ist nicht nur ganz vorne mit dabei, wenn es um die Diskriminierung von Deutschen geht. Ganz vorne ist sie auch dabei, wenn Frauen die letzten Schutzräume genommen werden soll. Ataman fordert aktuell, dass Transpersonen Zugang zu Frauensaunen erhalten sollen.

Justizminister Marco Buschmann,  zuständig für so enorm wichtige Belange, wie die Ausfertigung des Gesetzesentwurfs, zur Änderung des bisherigen Transsexuellengesetzes (TSG), nachdem “Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Personen” nur noch eine Selbstauskunft beim Standesamt erteilen müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag ändern wollen, scheint Bedenken zu haben, wenn Männer, die sich dann einfach als Frauen definieren, freien Zugang zu Frauensaunen haben sollen. Bislang ist es Saunenbetreibern gestattet, Personen aufgrund ihres Aussehens des Hauses zu verweisen.

Das wiederum passt der wohl größten Fehlbesetzung auf dem Posten des Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, der Deutschenhasserin Ferda Atama, ganz und gar nicht. Ataman, die gern Deutsche als Kartoffeln bezeichnet und hauptberuflich damit beschäftigt ist, immer neue Opfergruppen zu erfinden, stuft diese Regelung jedoch als unzulässig ein. Sie erklärt gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Pauschale Ausschlüsse von Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Identität, ob im Job, auf dem Wohnungsmarkt oder in der Sauna, darf es auch in Zukunft nicht geben.“ Die politische Ziehtochter des Ex-Kanzlerkandidaten Armin Laschet räumt zwar ein, dass eine Ungleichbehandlung nach Paragraf 20 des AGG zwar gestattet sei, wenn dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit“ Rechnung getragen wird.

Dennoch wertet Atman die ehemalige Vorsitzende der einflussreichen Migratentruppe „Neuen Deutschen MedienmacherINNEN“ den Ausschluss von sogenannte Transfrauen in Frauensaunen als diskriminierend. Ihrer Meinung nach könne man nicht einzig und allein vom äußeren Erscheinungsbild auf die geschlechtliche Identität einer Person schließen. Das Angebot stehe Frauen zur Verfügung und somit eben auch Personen, die sich als Transfrau bezeichnen – selbst wenn sie sich optisch von einer biologischen Frau unterscheiden.

Im April soll der Referentenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes vorgelegt werden. Bis dahin sollte abschließend geklärt werden, ob der Ausschluss von sogenannten Transpersonen tatsächlich mit dem Hausrecht konform und ob Frauen die letzten Schutzräume verloren gehen. Was für ein krankes Land. (SB)

 

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