Keine “ehrenwerten Motive” bei Marie-Thérèse Kaiser?


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Für sie gab es keine verständnisvolle Kuscheljustiz: Marie-Thérèse Kaiser, AfD-Stadträtin in Rotenburg/Wümme (Foto:privat)

Sie habe aus “ehrenwerten Motiven” heraus gehandelt, bescheinigte das Gericht der Terroristin Lina Engel – und gewährte ihr Haftverschonung. Marie-Thérèse Kaiser muss zwar ebenfalls nicht in den Knast, aber immerhin eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen: Man verurteilte sie wegen Volksverhetzung. Sie soll Afghanen pauschal als Vergewaltiger bezeichnet und sich darüber hinaus “besorgt” über unkontrollierte Einwanderung geäußert haben. Das sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Vor allem Letzteres stimmt nachdenklich: Auf welche Art und Weise darf dann Kritik an der Politik der offenen Grenzen noch artikuliert werden? Wenn es nach den Medien geht, wohl am liebsten gar nicht mehr. Die Merkel-Doktrin “Wir schaffen das” lebt fort – auch wenn die Fakten eine andere Sprache sprechen.

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(Screenshot:Twitter)

Es wird eng in Deutschland; und das nicht nur, weil jeden Tag neue Migranten hinzukommen, sondern auch, weil der Meinungskorridor wieder ein Stückchen schmaler geworden ist. Um wieder einmal einen Filmvergleich zu bemühen: Man kommt sich vor wie in der Müllpresse des Todessterns. Die Wände kommen stetig näher und lassen sich durch nichts aufhalten. Und irgendwo im Müll lebt auch noch ein Geschöpf namens Zensur, das einen vor dem Zerdrücktwerden noch schnell auffressen will.

Schaut man Kaisers Facebook-Beitrag von 2021 an, der zur Verurteilung führte, kann von einer “pauschalen Beschimpfung” afghanischer Männer überhaupt keine Rede sein. Marie-Thérèse Kaiser wies lediglich auf eine BKA-Statistik hin, die eine überproportional häufige Beteiligung von Afghanen an Gruppenvergewaltigungen auflistet. Nach der Logik des Gerichtes wäre demnach das Bundeskriminalamt eine Volksverhetzungsbehörde – nur weil sie Sachverhalte erfasst, die den Befürwortern offener Grenzen unangenehm sind. Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen!

Lächerlich geringe Strafen

Das Phänomen “Taharush” wurde in Europa erstmals während des arabischen Frühlings bekannt: Durch Gruppenvergewaltigungen sollten Frauen davon abgehalten werden, sich an den Demokratie-Kundgebungen auf dem Tahrir-Platz in Kairo zu beteiligen. Es ging hier weniger um Sexualität als um eine Machtdemonstration: Frauen sollten aus dem öffentlichen Raum verdrängt und eingeschüchtert werden. An Sadismus ist das kaum zu überbieten, sonst kennt man solche “Strafaktionen” aus Kriegsgebieten, um den Gegner in Grund und Boden zu demütigen. Aber auch in manchen Schwellenländern wird Gruppenvergewaltigung zur Einschüchterung von Frauen eingesetzt, die ihr Recht auf Bildung wahrnehmen wollen. Chancenlose Männer empfinden das als Bedrohung und nehmen Rache.

In Ägypten gab es damals viele junge Männer, die sich über die Brutalität gegen Frauen entsetzt zeigten und sie vor Übergriffen schützten. In Deutschland hingegen werden etwa Studentinnen von linken Studentenorganisationen dazu angehalten, sexuelle Übergriffe nicht anzuzeigen, um “keine Vorurteile” zu schüren. Kommt es dennoch einmal zur Gerichtsverhandlung, dann lesen wir in den Medien oft von lächerlich geringen Strafen – wenn die Täter nicht sogar bis zur Verhandlung auf freiem Fuß bleiben. Was ist also an der Aussage falsch, dass man sich als Frau Sorgen machen muss, den Preis für Migrationsromantik zu zahlen? Die Realität bietet dieser Sorge jeden Tag neue Nahrung.

Bemühen um Verständnis gegenüber verhinderten Mördern

Es geht nicht darum, nun in jedem Migranten einen potentiellen Vergewaltiger zu sehen. Aber die Zahlen des BKA sprechen für sich. Da können die Bürger eigentlich erwarten, dass Politik und Justiz einmal genauer hinschauen, was sich da zusammenbraut. Nimmt man dann noch Vorfälle hinzu wie die Messerattacke auf eine Gärtnerin in Berlin vor ein paar Monaten, dann sollte jeder Richter seine rosarote Brille abnehmen. Wenn allein die Tatsache, dass eine Frau berufstätig ist, zu Mord und Totschlag führt, dann wird deutlich, wie heftig der Zusammenprall der Kulturen sich in Deutschland manifestiert. Deshalb habe ich auch nie verstanden, warum Frauen, die sich selbst “Feministinnen” nennen, nicht mit unbequemen Fragen an die Öffentlichkeit treten und sich stattdessen über die Komplimente freundlich gesinnter Männer – egal welcher Nationalität – echauffieren.

Ich will nicht in das von mir selbst beklagte “Aber die machen das doch auch!“-Schema verfallen – aber vergleicht man aber den Umgang der Richter mit Lina Engel und Marie-Thérèse Kaiser, dann fällt das Bemühen um Verständnis bei der Linksextremistin auf, während die AfD-Stadträtin offenbar schon vorverurteilt wurde. Bei der Bewertung der Motive der beiden Beklagten gibt es eine mächtige rechts-links Schieflage. “Man wird Nazis ja wohl noch die Handgelenke brechen, ihnen den Schädel einschlagen und sie mit Chlorsäure übergießen dürfen” findet sogar bei linken Parteifunktionären Unterstützung – gerne mit Verweis auf den Zweiten Weltkrieg. Niemand redet in diesem Fall von “geistiger Brandstiftung“, und selbst wenn: Es wäre den Beteiligten egal. Im Fall Kaiser kann man allerdings den Eindruck gewinnen, der Richter habe den Facebook-Beitrag des Anstoßes noch nicht einmal gelesen. Als juristischer Laie kann ich da nur politisch motivierten “Belastungseifer” vermuten – und das ist gewiss kein ehrenwertes Motiv…

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