Bangen und zittern im grünen Sozialismus (Foto: Budimir Jevtic/Shutterstock)

Habecks Heizungs-Streckfolter: Scheinbare “Entschärfungen” und leichte Verzögerungen, doch das Wärmeplanungsgesetz bleibt

Angesichts des riesigen öffentlichen Gegenwinds gegen die grünen Irrsinnspläne sieht sich die Ampelregierung, vor allem der für den Energie- und Heizungsterror federführende Wirtschaftsminister Robert Habeck nicht etwa veranlasst, eine Korrektur ihrer Politik vorzunehmen. Stattdessen flüchtet man sich in die Salamitaktik – und versucht, die Zumutungen in homöopathischen, erträglichen Dosen durchzusetzen. Es ist eine Art Streckfolter nach dem Prinzip “zwei Schritte vor, dann wieder um einen zurückrudern”. Der Schlüssel hierzu sind sogenannte Schein-“Entschärfungen” der Vorhaben – an deren Durchsetzung im Sinne der grünen Zerstörungsagenda natürlich am Ende nichts geändert werden soll.

So haben nun SPD-Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Habeck haben den Entwurf für das “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze” ein wenig entschärft. Der gestern öffentlich durchgesickerte aktualisierte Entwurf sieht vor, dass unter anderem Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ein Jahr länger Zeit bekommen sollen, um einen “Wärmeplan” aufzustellen. So soll die Strategie für die künftige Heizungsversorgung der Stadtbevölkerung erst bis Ende 2027 erstellt werden – im vorangegangenen Entwurf war von Ende 2026 die Rede.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Dabei handelt es sich allerdings nur um eine kosmetische Prolongation nach dem Motto “aufgeschoben ist nicht aufgehoben”. Auch bei der Ermittlung der Energiedaten von Einfamilienhäusern haben Geywitz und Habeck die Vorgaben etwas “entschärft” – wohl aber nur, um später, wenn die Deutschen auch gegen diese Tortur abgestumpft sind (und die Grünen-Umfragewerte wieder höher liegen sollten) dort weiterzumachen, wo man aktuell leider durch den nervigen und störenden demokratischen Protest aufgehalten wurde.

Die planwirtschaftlichen Ertüchtigungen der Kommunen kommen nun zwar wie gehabt, aber leicht modifiziert: So sollen die Daten nichts mehr einzeln, sondern aus Datenschutzgründen im Verbund mit mehreren anderen Häusern ausgewiesen werden. “Das dürfte ausreichend sein”, sagte eine Sprecherin des Bauministeriums. Zur Disposition gestellt ist demnach auch, ob die Wärmenetze ab 2030 zu mindestens 50 Prozent “des über das Wärmenetz bereitgestellten jährlichen Bruttoendenergieverbrauchs mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination aus beidem gespeist werden” sollen oder nun doch weniger. Wie “dts” berichtet, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte den Gesetzentwurf geprüft und “keine Einwände”… (TPL)

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