André Hüttemeyer (Pressefoto André Hüttemeyer)

CDU-Abgeordneter will Leugnung des Klimawandels verbieten und unter Strafe stellen

Wer den Klimawandel leugnet, soll bestraft werden. Das ist jedoch – auch wenn es so klingt – keine diktatorische Forderung aus dem Hause der grünen Deutschlandvernichter, sondern aus den Reihen der CDU. Konkret kommt dieser Wahnsinn vom niedersächsischen Landtagsabgeordneten André Hüttemeyer. Nach Entsetzen und Protest rudert der Meinungsdiktator aus der zweiten Reihe nun zurück.

Die CDU will es zur „Straftat“ machen, wenn der angeblich menschengemachten Klimawandel bezweifelt wird. Im niedersächsischen Landtag hat der CDU-Abgeordnete André Hüttemeyer das am Mittwoch tatsächlich gefordert.

“Keine Heizung ist illegal”. Mit diesen Worten und einem fast gleichnamigen Antrag – Wärmewende gleich Wärmeende: Keine Heizung ist illegal“ setzte die AfD-Fraktion Niedersachsen im Landtag ein Zeichen gegen Habecks Heizungsdiktatur. Die Abgeordneten standen im Plenum auf und hielten Schilder mit benannter Aufschrift  in die Höhe. Die Landtagspräsidentin Hanna Naber drohte Konsequenzen an.

Der stellvertretende Vorsitzende und energiepolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Ansgar Georg Schledde, hatte bei seiner Rede die Machbarkeit der Umstellung bezweifelt und darauf hingewiesen, dass  Umfragen zeigen: 80 Prozent der Deutschen lehnen das Verbot bestimmter Heizformen ab. Die Regierung will ihren „Heizhammer“ trotzdem durchziehen. Damit bringt sie Millionen Menschen um ihr Lebenswerk und bürdet ihnen Kosten auf, die vielen nur noch den Notverkauf lässt, so Schledde.

keine heizungist illegal
Bild: AfD Niedersachsen

Nachfolgend dann der niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete André Hüttemeyer, der bei seiner Rede Habecks Heizungsverbote gegen die Kritik der AfD verteidigte und schimpfte in Anbetracht des AfD-Protestes: „Eine Illegalität ist selbst bei kritischer Betrachtung des Gebäudeenergiegesetzes nicht zu erkennen.“ Und dann sagte er allen Ernstes: „Illegal, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, ist allein ihr Leugnen des menschengemachten Klimawandels. Und das gehört verboten!“

Es ist nicht nur  unfassbar, wie sich die CDU den Grünen anbiedert und deren Verbotspolitik übernimmt. Das Ansinnen, Kritiker mundtot zu machen und Argumente gegen die Klimawandel-Ideologie unter Strafe zu stellen, zeigt, mit welchen freiheitsfeindlichen und verfassungswidrigen Forderungen Funktionäre der CDU liebäugeln. Somit dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis aus den Reihen der CDU die Forderung des Grazer Musikwissenschaft Richard Parncutt wieder aufgegriffen wird. Im Oktober 2012 veröffentlichte Parncutt auf der Website der Universität Graz einen Text, in dem er die Todesstrafe für Leugner der globalen Erwärmung forderte.

„Mit geradezu fanatischer Besessenheit werden hier Gesetze durchgepeitscht, die Millionen Bürger finanziell auf das schwerste belasten werden. Rund um die Heizungssysteme haben die Verantwortlichen schon jetzt ein unerträgliches Chaos angerichtet, das Angst und Schrecken bei den Menschen verbreitet. In Teilen verfassungswidrig sind die geplanten Änderungen höchstwahrscheinlich dazu. Der Staat hat sich nicht darum zu kümmern, womit die Bürger heizen, was sie essen oder wie sie ihre Mobilität gestalten. Er hat sich nicht in private Dinge einzumischen! Die Freiheit jedes einzelnen Bürgers steht über dem Interesse des Staates. Das haben wir heute zum Ausdruck gebracht, und wir werden mit aller Kraft weiter dafür kämpfen!“, so die Stellungnahme des AfD-Politikers Ansgar Schledde zu der CDU-Entgleisung.

Nach einem Entrüstungssturm rudert der kleine Meinungsdiktator nun zurück und teilt auf Nachfrage der AfD-Fraktion auf seinem Instagram-Account mit: „Natürlich gibt es keine Bestrebungen meinerseits, das Leugnen des menschengemachten Klimawandels unter Strafe zu stellen“.  Des Weiteren relativiert  Hüttemeyer auf Instagram seine Aussage nun als eine „provokante Gegenreaktion“ zum Namen des AfD-Antrags. Dennoch empfinde er den Zweifel an einer vom Menschen verursachten Klimaveränderung als „äußerst bedenklich“.

 

(SB)

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