Björn Höcke (Bild: IMAGO / Karina Hessland)

Drogenbesitz frei erfunden: Widerliche Schmutzkampagne gegen Höcke-Sohn könnte für die “Bild” zum Fiasko werden

Die Schmutzkampagne der “Bild” gegen die Familie des AfD-Politikers Björn Höcke, bei der andere “Qualitätsmedien” kräftig mitmachten, könnte zum Fiasko für das Blatt werden. Denn: Der angebliche Drogenbesitz des ältesten Sohnes war frei erfunden. Die Bild hat bereits ihren Artikel ändern müssen.

Wie die Aasgeier stürzten sich die “Qualitätsmedien” auf die Bild-Meldung: Durchsuchung des Hauses von Björn Höcke.

medien

Im Bild-Text dann erfährt der geneigte Leser, dass es sich um kein aktuelles Ereignis handelt. Nein, die Hausdurchsuchung liegt schon knapp sieben Monate zurück und fand bereits am 28. November 2022 statt. Und das betreffende Delikt wird auch nicht Björn Höcke angelastet. Sondern seinem heute 15-jährigen Sohn, dem – so die Bild – angeblicher Drogenbesitz vorgeworfen wird.

Konkret sollte es um eine kleine Menge von Marihuana oder Haschisch gehen, mit der der damals 14jährige Sohn von Björn Höcke in einem anderen Bundesland erwischt worden sein soll. Ein absolutes Bagatelldelikt, das normalerweise mit einem Strafbefehl geahndet wird, wenn die Vorwürfe gegen den Sohn von Björn Höcke denn überhaupt zutreffend sind.

Und das sind sie offensichtlich nicht. Denn: Das Anti-AfD-Blatt Bild scheint den angeblichen Drogenbesitz des ältesten Höcke-Sohnes frei erfunden zu haben. Die Bild hat bereits ihren Artikel geändert. Im Vermerk des Artikel heißt es nun:

bild drogen

Die “neuen” Informationen, welche die Bild aktuell über einen minderjährigen Jungen in die Welt hinausposaunt, lauten nun: Hausdurchsuchung wegen “illegalem Waffenbesitz”. Angeblich soll es sich bei dem sagenhaften “Waffenfund” um eine Schreckschusswaffe handeln. Der Erwerb ist für Minderjährige verboten, nicht jedoch der Umgang in den eigenen vier Wänden.

Richtig ist: Die Medien begehen im Gleichschritt mit der Justiz aus durchsichtigsten politischen Motiven eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Sohnes von Björn Höcke, so die Feststellung des Compact-Magazins zu der brutalen Kampagne. Ebenfalls richtig: “Man kann Björn Höcke nur raten, gegen diese Äußerung des Oberstaatsanwalt Ulf Walther vorzugehen. Dieser hatte sich von der Bild mit den Worten zitieren lassen:

„Am 28. November wurde das Wohnhaus der Familie Höcke in Bornhagen durchsucht. Beschuldigt wird ein minderjähriges Familienmitglied. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat Anklage erhoben.“

Die Identität von Minderjährigen wird, wie das Compact-Magazin feststellt, im deutschen Rechtssystem geschützt, auch dann, wenn es sich um schwerste Kardinalsdelikte wie Mord oder schwere Körperverletzung handelt. Hier aber deckt wohl, zumindest wenn man dem Bericht der Bild-Zeitung Glauben schenken darf, ein hoher Justizbeamter die Identität eines Minderjährigen in einem laufenden Verfahren auf. Oder erfolgte das Durchstechen der Information durch den sogenannten Verfassungsschutz? Haldenwang, der Chef des politisch gelenkten Ladens, das unter dem Namen Bundesamts für Verfassungsschutz agiert, hatte in der vergangenen Woche im Staatsfunk folgenden Satz abgesondert: “Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.” Nicht allein! Die Justiz und die Mainstreammedien sind ganz offensichtlich mit dabei.

(SB)

 

 

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