Deutschlands Corona-Justiz: Eine Lachnummer (Foto: Collage)

Deutschland Justiz als Klapsmühle: Verurteilter Straftäter türmt aus Gerichtssaal

Die Zustände in Deutschland gleichen einerseits einer Tragödie, andererseits einer Slapstick-Komödie: Wer zufällig am gestrigen Mittwoch am Saarbrücker Landgericht weilte, wurde dort Zeuge eines weiteren Beispiels für die hanebüchenene Realität in der deutschen Justiz.. Nachdem der gebürtige Russe Alaudi Dzhabrailov zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen schwerem Bandendiebstahl von Kraftfahrzeugen verurteilt worden war, floh er kurzerhand aus dem Gerichtsgebäude. Das Justizpersonal, das ihm zuvor die Handschellen abgenommen hatte, konnte ihn nicht mehr einfangen. Einer der Beamten verfolgte sogar einen Unbekannten.

Ein sich zufällig im Gericht befindliches Kommando der Bundespolizei beteiligte sich an der erfolglosen Suche. Der Verbleib Dzhabrailovs ist derzeit unbekannt, ob er Helfer bei der Flucht hatte ebenfalls. Die saarländische Polizei bittet um Mithilfe, ist aber noch mit einem weiteren flüchtigen Straftäter beschäftigt, der es jedoch immerhin bereits ins Gefängnis geschafft hatte: In Saarlouis entwischte nämlich ein 70-jähriger (!) Sexualstraftäter, der als so gefährlich eingestuft wurde, dass er nach der Haft in Sicherungsverwahrung bleiben muss, den Justizbeamten während des Freigangs. Der Mann sitzt in der Justizvollzugsanstalt im rheinland-pfälzischen Diez ein, wo alle saarländischen Sicherungsverwahrten untergebracht werden.

Filmreifes Staatsversagen

Diese Episoden stehen geradezu sinnbildlich für das heutige Deutschland: Ein ausländischer Schwerkrimineller entflieht der deutschen Justiz, indem er einfach aus dem Gericht wegläuft, nachdem ihm bequemerweise die Handschellen entfernt wurden. Ein Großaufgebot der Polizei kann ihn in einer Stadt wie Saarbrücken nicht aufspüren, ein Justizbeamter läuft dem Falschen hinterher und auf Nachfrage kann die Polizei noch nicht einmal mitteilen, ob der Mann eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist! Wahrscheinlich wollte man erst noch einmal abchecken, ob er unter die geschützten Minderheiten fällt, vor denen nicht gewarnt werden darf, weil es diskriminierend wäre.

Und am gleichen Tag flieht ein Mann, der als so gefährlich gilt, dass man ihn noch im Seniorenalter nicht auf die Öffentlichkeit loslassen will, ihn aber allein (!) in Saarlouis herumspazieren lässt. Das Begleitpersonal kann den seit vielen Jahren in Haft sitzenden 70-Jährigen nicht einfangen. Wieso ein zu Sicherungsverwahrung verurteilter Straftäter Ausgang erhält, gehört zu den unergründlichen Geheimnissen des deutschen Rechtsstaates. Das Ganze ist so unsäglich albern, dass es schon beinahe filmreif ist. (TPL)

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