Nein, der Kaiser ist nicht nackt! Nein, Ricarda Lang ist nicht dick! (Foto:Imago)

“Nazi-Schlampe” fällt unter Meinungsfreiheit – aber eine Dicke darf nicht mehr dick genannt werden?

Zu welcher Karikatur seiner selbst der deutsche Rechtstaat geworden ist, zeigt sich nicht nur an den Witzstrafen für kriminelle Migranten oder Klimaextremisten, sondern auch in seinem Umgang mit der Meinungsfreiheit: Inzwischen wird diese soweit eingeschränkt, dass bereits die Benennung objektiver Tatsachen als Straftatbestand verfolgt wird. So steht der Blogger Hadmut Danisch derzeit im Visier der Justiz, weil er die Grünen-Chefin Ricarda Lang als „dick“ bezeichnet hatte. Damit hatte er Ende 2021 auf einen Kommentar von „Welt“-Chefredakteur Ulf Poschardt reagiert, in dem dieser sich vehement dagegen ausgesprochen hatte, das Aussehen von Politikern zum Thema zu machen.

Wie Danisch selbst bekannt machte, trug ihm seine Aussage eine Strafanzeige ein, die von einer Organisation aus Baden-Württemberg erstattet wurde – die “zufällig” eng mit einem grünen Ministerium verbunden ist und in der Nähe von Langs Wahlkreis liegt. Auf Anfrage des Berliner Landeskriminalamts habe Lang dann Strafantrag gestellt. Dieser wurde offenbar mit Top-Priorität an die Zentralstelle für Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft weitergeleitet und landete konkret auf dem Schreibtisch des bekanntermaßen in ultralinken Kreisen verkehrenden Staatsanwalts Matthias Rebentisch.

Schikanen und drohende Bestrafung

Dienstbeflissen leitete Rebentisch, der – wie bald die ganze justizielle Zunft – in dieser Gesinnungsrepublik offenbar nichts Wichtigeres zu tun hat, als böse Feinde der grünlinken Moralbrahmanen zu verurteilen, leitete daraufhin im April 2022 ein Ermittlungsverfahren gegen Danisch ein. Seitdem sieht dieser sich einer Serie nicht enden wollender juristischer Schikanen ausgesetzt, die sein ganzes Leben einschränken, wie er eindringlich schildert. Zuletzt sperrte die Deutsche Bank auch noch sein Konto, auf dem Spenden für seinen Blog eingingen. Konkret droht eine empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafe, weil er eine schwer übergewichtige Grünen-Chefin in freundlichen und eigentlich untertreibenden Worten als das bezeichnet hat, was sie für jedermann sichtbar ist.

Wer sich diskriminiert, erniedrigt und beleidigt fühlen darf und wer nicht, ist in Deutschland eine Frage der politischen Ausrichtung: So urteilte das Hamburger Landgericht 2017, dass die AfD-Vorsitzende Alice Weidel von der ultralinken sogenannten “Satiresendung” des Norddeutschen Rundfunks, “Extra-Drei”,  als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden durfte – weil dies klar vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

Geradezu schmeichelhaft

Einerseits also darf in diesem Land eine Politikerin mit einer historisch irrsinnigen, weil NS-relativierendenden und zutiefst ehrabschneiderischen Verbalinjurie beleidigt werden. Andererseits muss ein Blogger durch die Hölle gehen, weil er eine nicht vollschlanke, nichts üppige, nicht übergewichtige, sondern objektiv fette Frau, die den Bürgern ihre Ernährungsgewohnheiten reglementieren will (und nur deshalb muss ihre Leibesfülle auch thematisiert werden dürfen!), geradezu schmeichelhaft lediglich als “dick” bezeichnet hat.

Ein Konglomerat von Grünen, linken Organisationen und linken Justizbeamten genießt hierzulande anscheinend völlige Narren genießen, die Redefreiheit nach Gutdünken eigenen Regeln zu unterwerfen und selbst zu definieren, was angebliche “Hetze” oder “Hassrede” oder “Beleidigung” ist. (DM)

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