Stephan Kramer, Chef des thüringischen "Verfassungsschutzes" - (Foto: Imago)

AfD zeigt Thüringer Verfassungsschutz den Mittelfinger

Das war eine fulminate Breitseite, die der hoch umstrittene Nichtjurist und hauptamtliche AfD-Jäger Stephan Kramer, aktuell Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, samt seines Ladens am Donnerstag einstecken musste: Das Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren entschieden, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis eines ein AfD-Mitglieds rechtswidrig war. In diesem Zusammenhang attestierte das Gericht dem sogenannten “Verfassungsschutz” bei seiner pauschalisierenden Einschätzung der AfD eine “mangelhafte qualitative und quantitative” Arbeit.

Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem Eilverfahren am Donnerstag entschieden, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis für einen Sportschützen und Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. In diesem Zusammenhang attestierte das Gericht dem sogenannten “Verfassungsschutz” bei seiner pauschalisierenden Einschätzung der AfD eine “mangelhafte qualitative und quantitative” Arbeit und stellt die Einstufung der Thüringer AfD durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz  infrage.

In seiner Begründung vom Donnerstag hält das Gericht es derzeit nicht für hinreichend erwiesen, dass tatsächlich der gesamte Landesverband der Partei “gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen verfolgt”. Nach einer 2021 getroffenen Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzes, vorangetrieben  durch den SPD-Innenminister Maier und durch seinem SPD-Genossen Stephan Kramer willig exekutiert – der Nichtjuristen sitzt mit seinem Hintern nicht nur auf dem Sessel des Verfassungsschutzchefs in Thüringen, sondern auch im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung des Ex-Stasispitzel Anetta Kahane- muss der AfD-Landesverband aber als “gesichert extremistisch” gelten. Das überzeugt die Geraer Richter nicht.

Was der Thüringer Verfassungsschutz bislang an programmatischen Aussagen und Äußerungen einzelner AfD-Mitglieder zur Begründung seiner Einstufung vorgelegt habe, genüge nicht, um eine feststehende Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands der AfD in Thüringen zu belegen, so das Gericht laut der NZZ.  Wörtlich heiße es in dem Beschluss: „Weder aus dem Vermerk des Amtes für Verfassungsschutz vom 23. Mai 2022 noch aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 folgt jedoch mit der erforderlichen Sicherheit die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes der AfD in Thüringen.“ Das überzeugt die Geraer Richter nicht. Weder einzeln noch zusammen würden die beiden Einschätzungen des Verfassungsschutzes den erforderlichen Grad an Erkenntnisgewissheit bieten, so das Gericht weiter.

Bei dem genannten Vermerk des Kramer-Ladens handele es sich nach Ansicht des Gerichts im Wesentlichen um die Wiedergabe und verfassungsrechtliche Bewertung von Äußerungen des AfD-Landesvorsitzenden Björn Höckes. Der Schluss vom namentlich nicht genannten Co-Vorsitzenden auf den gesamten Landesverband ist aus Sicht der Richter aber nicht hinreichend begründet. Angesichts der Größe und Komplexität eines Landesverbands könne der Schluss vom Vorsitzenden auf die Partei selbst aber nicht schematisch erfolgen. Es fehle in den Darlegungen des Verfassungsschutzes an einer ausführlichen Analyse von Programmatik und Personen des Landesverbands, aus der eine systematische Verletzung und Missachtung der Verfassungsgrundsätze folge.

Zudem würden “einzelne Interpretationen von Forderungen des Landesverbands der AfD durch den Verfassungsschutz auf die Richter konstruiert wirken”. So lasse sich aus der Forderung, die Finanzierung der Rechtsberatung endgültig abgelehnter Asylantragsteller mit Thüringer Steuergeldern zu beenden, nicht überzeugend der Schluss ziehen, der Landesverband wolle die staatliche Pflicht zur Gewährung wirksamen Rechtsschutzes durch die Gerichte aushöhlen.

Björn Höcke kommentiert das Urteil auf Facebook mit den Worten: “In der Begründung wird die fadenscheinige systematische Kriminalisierung der Opposition, wie sie von Innenminister Maier vorangetrieben und von seinem SPD-Parteikollegen Stephan Kramer in seiner Rolle als »Verfassungsschutz«-Chef und willigem Vollstrecker exekutiert wird, entlarvt. Für das Urteil spielte auch das Ergebnis des »Demokratie-Checks« des Sonnenberger Landrats Robert Sesselmann eine Rolle.”

(SB)

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