Ein Opfer ständiger Diskriminierung? Alter, weißer Mann (Foto: Roman Samborskyi/Shutterstock)

Antidiskriminierungsgesetz: Wird bald der “Verband der alten weißen Männer” gegründet?

In einer ach so bunten Gesellschaft fühlt sich jeder einmal irgendwann von irgendjemanden diskriminiert. Das ist ganz normal. Blondinen sind sauer, wenn sich glatzköpfige Ostfriesen über sie lustig machen. Ostfriesen sind verständlicherweise wütend, wenn Blondinen üble Scherze über minderbemittelte Osfriesen reißen. Da muss natürlich unbedingt ein Gesetz her, dass so etwas verbietet:

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland hat eine umfassende Reform des Anti-Diskriminierungsgesetzes (AGG) mit höheren Entschädigungszahlungen und einem Verbandsklagerecht gefordert. “17 Jahre Praxis der Antidiskriminierungsberatungsstellen haben gezeigt, dass das AGG in vielen Fällen wirkungslos ist”, sagte die Geschäftsführerin dieses Dachverbandes unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und -beratungsstellen, Eva Andrades, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgaben). Das Gesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat, schütze nicht jede und jeden in allen Lebensbereichen vor Diskriminierung.

“Betroffene von Diskriminierung erleben hohe Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte und stehen am Ende oft alleine mit dem Erlebten und den negativen Konsequenzen da.” Nötig sei eine umfassende Reform des Gesetzes mit einer Ausweitung des Schutzbereichs. “Dazu gehört die Erweiterung des Katalogs der Merkmale, die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf staatliches Handeln und die Einführung kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten”, sagte Andrades.

Ein Verbandsklagerecht hätte ihrer Ansicht nach die positive Folge, dass Betroffene das finanzielle und emotionale Risiko der Gerichtsverfahren nicht mehr allein durchstehen müssten. Zudem könne dadurch gegen Diskriminierung unabhängig vom Einzelfall vorgegangen werden. Andrades forderte zudem höhere Entschädigungszahlungen: “Entschädigungen sollten abschreckend gestaltet werden, damit Diskriminierung – im wahrsten Sinne des Wortes- nicht einfach in Kauf genommen wird”, sagte sie.

Für Betroffene müssten die Hürden für den Diskriminierungsnachweis gesenkt werden.

Das letzte ist natürlich das Letzte. Wenn sich also jemand einfach mal diskriminiert fühlt – zum Beispiel, weil ein alter weißer Mann einem Türken den Parkplatz weggenommen hat, reicht also ein einfaches Gefühl – und die Mühlen der Justiz beginnen zu mahlen.

Da gibt es für die Richter aber jede Menge zu tun. Wichtig wäre es auf jeden Fall, wenn sich ein Verband der “alten weißen Männer” gründen würde, die werden nämlich ebenfalls immer mehr diskriminiert und hätten dann Verbandsklagerecht. (Mit Material von dts)

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