Messerstecher: (Bild: shutterstock.com/Von Love Solutions)
Messerstecher: (Bild: shutterstock.com/Von Love Solutions)

“Schuldunfähiger” Neuköllner Schul-Messerstecher: Macht der Islam psychisch krank – oder ist er selbst die Krankheit?

Ein Kommentar von Daniel Matissek

Ein 38-jähriger “Berliner”, der aus einer streng muslimischen türkischen Familie stammt, stach im Mai auf dem Schulhof der Evangelischen Schule Neukölln mit einem Küchenmesser auf zwei 7- und 8-jähirge Mädchen ein und verletzte sie lebensgefährlich; wie durch ein Wunder überlebten beide. Jetzt, dreieinhalb Monate später, folgte auch schon die wenig überraschende Reaktion der weltoffenen Hauptstadtjustiz: Es wird keine Anklage geben und demnach auch kein Urteil. Denn das, was man eingedenk der juristischen “Würdigung” praktisch aller von muslimischen und islamistischen Attentäter der letzten Jahre auch in diesem Fall hätte blind prophezeien können, trat genau so ein: Der Mann ist – na was wohl – “schuldunfähig”, wie ein “vorläufiges psychiatrisches Gutachten“ ergeben habe.

Genauso lief das Spiel  zuvor in hunderten Fällen. Etwa bei dem Afghanen Abdul Malik A., der 2021 die Gärtnerin Regina G. in Wilmersdorf köpfen wollte: Obwohl er nachweislich islamistisch indoktriniert war, attestierte ein Berliner Gericht ihm „paranoide Schizophrenie“ und folglich “Schuldunfähigkeit”. Und als der Syrer Abdalrahman A. ebenfalls 2021 im ICE bei Passau durchdrehte und auf drei Passagiere wie irre einstach, wurde er prompt ebenfalls für “psychisch krank” erklärt (erst später wurde dann durch andere Gutachter doch auf Schuldfähigkeit erkannt).

Faktische Straffreiheit und Nichtaufarbeitung begangener Verbrechen

Der Neuköllner Fall steht also in besten “buntesdeutschen” Tradition. Berhan S.,so der Name des verhinderten Schulmächenkillers, habe sich zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem psychotischen Zustand befunden, fasst Gunnar Schupelius in der “B.Z.” den gutachterlichen Befund der Staatsanwaltschaft resigniert zusammen. Das heißt für S., wie praktisch, dies: Gehen Sie nicht über los, gehen Sie nicht ins Gefängnis – sondern begeben Sie sich auf Steuerzahlerkosten in die Vollversorgung der nächsten Psychiatrie! Solange wenigstens, bis dann irgendwann ein ebenso wohlwollender anderer Gutachter eine Heilungs- und positive Sozialprognose ausstellt und die nächsten Opfer zur Schlachtbank geführt werden können.

Wer migrationsstämmig und vorzugsweise mohammedanisch sozialisiert ist und in Stressituationen zum Messer greift, der kann hierzulande nicht nur mit faktischer Straffreiheit und Nichtaufarbeitung der von ihm begangenen Verbrechen rechnen; er profitiert auch von einem stupenden Kultur- und Religionsbonus, die inzwischen fester Bestandteil des Gewohnheitsrechts in Willkommensdeutschland ist – und die gutachterliche Einstufung als unzurechnungs- und damit nicht schuldfähig automatisch zu implizieren scheint. Und obwohl derartige Greueltaten praktisch nie von Christen, von Juden, von Hindus oder Buddhisten begangen werden und zudem (so wie bei dem Somalier, der zwei Handwerker in Ludwigshafen bestialisch am helllichten Tag abstach, oder bei diversen islamistischen Terroranschlägen) offen von hörbaren “Allahu Akbar”-Stoßgebeten der erregten Täter flankiert werden: Die Religion des Friedens hat natürlich nichts nie etwas damit zu tun. Sehr wohl aber “psychische Vorerkrankungen”,  “Traumatisierungen” und sonstige exkulpierende Begleitumstände.

Welche “Stimmen” wurden da gehört?

Bei Bergan S. sollen es, laut Staatsanwaltschaft, „Stimmen” gewesen sein, die er gehört habe, ehe er auf die Grundschülerinnen losging. Welche Stimmen waren das? Die von Christian Wulff vielleicht, dass der Islam zu Deutschland gehört? Oder die von Sawsan Chebli, dass sich Muslime gegen ihre “zunehmende rassistische Diskriminierung” dringend auflehnen müssen? Oder war es die des Propheten, die ihm befahl, die beiden christlichen Schülerinnen zu töten? Es spielt letztlich keine Rolle, weil: “psychisch krank” – und das bedeutet: Übergang zur Tagesordnung.

Dass Berhan S. überhaupt frei herumlief und seine Tat begehen konnte, war ebenfalls der toleranzbesoffenen Kuscheljustiz in einem seinerseits psychisch zutiefst gestörten Deutschland zu verdanken. Bereits 2009 hatte er in Kreuzberg seine damals 24-jährige Lebensgefährtin niedergestochen, nachdem er sie zuvor jahrelang erniedrigt und gefoltert hatte. Die junge Frau und ihre Eltern waren von S. und dessen türkischer Familie  zuvor wiederholt mit dem Tod bedroht worden, sollten sie zur Polizei gehen. Weder dieser Fall noch die seither elf Strafanzeigen wegen Bedrohungen, Nötigungen, Körperverletzungen und Beleidigungen, die S.’ seither anhäufte, schienen jedoch irgendeinen Berliner Gutachter zur Diagnose einer psychischen Erkrankung veranlasst zu haben. Wozu auch? Da ging es schließlich um nichts, es waren alles “Kavaliersdelikte”. Erst jetzt aber, wo S. mit dem Mordanschlag auf zwei junge Mädchen erstmals lebenslanger Knast drohte, wird plötzlich die Psycho-Karte aus dem Hut gezaubert. Und die bestallten “Experten” befinden, wie von ihnen erwartet wird.

Offene Fragen

Viele Fragen, schreibt Gunnar Schupelius, bleiben gleichwohl offen: “Wurde Berhan S. von der Polizei beobachtet? Welche Rolle spielt seine religiöse Indoktrination? Warum hörte er seine Stimmen vor einer christlichen Schule? Und auch diese Frage muss immer wieder gestellt werden: Wo verläuft die Grenze zwischen psychischer Krankheit und religiösem Wahn?”

Genau dieser letzte Aspekt ist der entscheidende: Angesicht der auffallenden Koinzidenz von islamistischer oder streng muslimischer Prägung und der Prävalenz, im öffentlichen Raum durchzudrehen und zum Messer zu greifen, stellt sich doch die Frage, ob der Islam selbst die tatursächliche Psychose ist – oder ob der muslimische Glauben der Täter ihre Gewaltausbrüche erst erleichtert oder gar triggert.

Die spezielle Form der “Rechtspflege” und der Umgang mit den Tätern, die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit ihrer faktischen Strafvereitelung und Medizinalisierung der Delikte in Deutschland an den Tag legen, lassen jedenfalls nur den Schluss zu, dass es sich beim Islam um eine potenziell gemeingefährliche Weltanschauung handeln muss, die entweder Psychopathen hervorbringt – oder sie zum Handeln verleitet. Wäre das aber nicht ein klarer Fall von struktureller Islamophobie? Über diesen Widerspruch sollte man besser nicht offen nachdenken – man könnte sonst ja zu den Ewiggestrigen gehören, die “mit der Moderne fremdeln” (Joachim Gauck), oder outet sich als Angehöriger der 20 Prozent braunen Bodensatzes in Deutschland.

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