Kopftuch-Muslima im Klassenzimmer (Bild: shutterstock.com/Pixel-Shot)

Während Frankreich Islamschleier aus Schulen verbannt, dürfen in Berlin ab heute Muslimas mit Kopftuch unterrichten

Der französische Bildungsminister hat angekündigt, das bodenlange, muslimische Frauengewand – Abaya genannt – aus den Schulen zu verbannen. Er kündigte klare Regeln auf nationaler Ebene an. Zeitgleich wird in Berlin der Islamisierung die Türe weiter geöffnet: Ab heute dürfen Muslimas mit dem Banner des Islams auf dem Kopf unterrichten.
“Man wird keine Abaya mehr tragen können”, so die klare Ansage des französischen Bildungsminister Gabriel Attal am Sonntagabend im Sender TF1. Das Tragen des bodenlangen, islamischen Sackes – Abaya genannt – in der Schule sei  “eine religiöse Geste” und er werde dagegen vorgehen. Am Sonntag betonte er, es dürfe beim Betreten eines Klassenraums nicht zu erkennen sein, welcher Religion die Schülerinnen und Schüler angehören. Bereits 1994 trat ein Gesetz in Kraft, dass in Schulen nur noch diskrete – nicht aber auffällige – religiöse Symbole erlaubte. Zehn Jahre später wurden Kopftücher in Schulen vollständig verboten – Kippa und Kreuz nicht. 2010 folgte das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit.
Während Frankreich sich als laizistisches Land mit strikter Trennung von Staat und Religion versteht, öffnet man in Berlin dem Islam Tür und Tor. Ab Montag ist es dort möglich, dass eine Muslima mit dem Banner des Islams auf dem Haupt unterrichten kann. Im Februar nahm das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an“. Entsprechend musste nun das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden. Künftig darf muslimischen Lehrerinnen an deutschen staatlichen Schulen in Berlin das Tragen von Kopftüchern nicht mehr pauschal verboten werden.
Die islamdevote Begründung: Die Erfahrungen anderer Bundesländer habe gezeigt, dass auch das Tragen religiöser Kleidung nicht zu erheblichen Konflikten an Schulen geführt habe. Es gehöre nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufgabe der Schulen, „den Schülerinnen und Schülern Toleranz auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln, da Schule offen zu sein, hat für christliche, für muslimische und andere religiöse und weltanschauliche Inhalte und Werte“, so in dem Schreiben. Dieses Ideal müsse im Interesse einer ausgleichenden, effektiven Grundrechtsverwirklichung in der Gemeinschaftsschule auch gelebt werden dürfe.
(SB)
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