Durch mehrere Kleine Anfragen der AfD-Fraktion ist bekannt geworden, dass die Bundesregierung für Moderationen und weitere Dienstleistungen Honorare an Journalisten gezahlt hat. Nachdem die Bundesregierung sich vehement weigert, die Namen aller verdingten Journalisten zu nennen, hat die AfD-Fraktion des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht.
Schon im vergangenen November hatte eine Gruppe um das AfD-Gründungsmitglied Martin E. Renner das erste Mal nachgefragt, welche Zahlungen von Bundesministerien “an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien” geflossen sind. Die gelieferten Antworten der Bundesregierung auf mehrere Anfragen waren und sind mehr als kryptisch bis unvollständig. So hat das Innen-, das Familien-, das Bauministerium sowie das Auswärtige Amt trotz mehreren Nachfragen bis heute keine Informationen über Zahlungen herausgegeben.
Im Frühjahr dann stellte sich heraus, dass deutsche Bundesbehörden seit 2018 mehr als 1,4 Millionen Euro an Journalisten gezahlt hatten. Dabei erhielten Journalisten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die sich bereits mit den Zwangsbeiträgen ihre Taschen voll machen, insgesamt 875 000 Euro und Mitarbeiter der privaten Medien etwa 600 000 Euro.
Völlig irre: In einer Antwort vom Juli erklärt die Bundesregierung schließlich, dass die Namen der betroffenen Journalisten als Verschlusssache mit dem VS-Grad – «VS – Vertraulich» – eingestuft würden, damit ihre Rechte gewahrt würden. Damit aber gleichzeitig das Informationsinteresse der Abgeordneten garantiert werde, könnten die Namen und Honorare nun in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages von Parlamentariern eingesehen werden. Diese Informationen dürfen die Abgeordneten dann allerdings nicht öffentlich machen.
Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Organstreitverfahren angestrengt, um die Offenlegung der Klarnamen aller mit der Bundesregierung finanziell verbundenen Journalisten zu erreichen. Das Geheimhaltungsinteresse als auch der genannte Datenschutz für Journalisten habee gegenüber dem öffentlichen Interesse zurückzutreten, so die Argumentation der AfD.
Pressekonferenz: Organstreitverfahren zur Offenlegung von Journalistennamen – AfD-Fraktion am Dienstag: