Julian Reichelt - Screenshot Twitter

Einstweilige Verfügung gegen Reichelt im Fall Schönbohm/Böhmermann – doch der Faeser-Skandal bleibt

Auf Deutschlands Systemjustiz kann sich das politmediale Kartell weiterhin verlassen: In der Schönbohm-Affäre sendet das Landgericht der “Pressestadt” Hamburg, einst für seine liberale und zugunsten von Journalismus und Meinungsfreiheit tendierende Ausrichtung bekannt, ein verheerendes Signal ins Land – und gab dem Antrag von ZDF-Dreckschleuder Jan Böhmermann auf Erlass einer einstweiligem Verfügung gegen Ex-„Bild“-Chef Reichelt statt. Dieser darf fortan, wie der “Tagesspiegel” mit Genugtuung feststellt, nun “bestimmte Behauptungen nicht mehr äußern”.

Es geht dabei um Behauptungen über die berüchtigte Sendung des „ZDF Magazin Royale“ aus dem Oktober 2022, die das Portal „Nius“, wo Reichelt einer der Anchormen ist, aufgestellt hatte. Die entscheidende Feststellung, dass die von Böhmermann geäußerten Verdachtsvorwürfe gegen den Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Jörg Schönbohm, haltlos waren, war von der Verfügung jedoch bezeichnenderweise nicht betroffen.

Eigentliche Vorwürfe gar nicht berührt

Die Unterlassungsverfügung betrifft nur Meldungen, wonach Staatssekretäre aus dem Bundesinnenministerium “an der betreffenden ZDF-Sendung mitgewirkt” oder Innenministerin Nancy Faeser die Produktion der Folge “persönlich veranlasst” habe. Auch, dass Reichelt und „Nius“ Kontakte einer Frau  des Redaktionsteams von „ZDF Magazin Royale“ zum Innenministerium  verorteten, sei “unwahr”.

Wenn auch die regierungstreuen Mainstreammedien nun teilweise den Eindruck erwecken, als sei die gesamte Berichterstattung gegen Faeser und Böhmermann erfunden, so sind in Wahrheit die Kernpunkte des eigentlichen Skandals unstreitig: Dass Faeser nämlich einen ihr persönlich missliebigen,  untadeligen Spitzenbeamten aus dem Amt entfernen ließ wegen frei erfundener, insinuierter “Russland-Kontakte” – und dass ihr der System-Hofnarr Böhmermann dazu die passende Blaupause lieferte. Nicht umsonst verklagt Schönbohm das ZDF deshalb auf 100.000 Euro Schmerzensgeld. Dies wäre weniger als ein Siebtel des Jahressalärs, das der Zwangsgebührensender Böhmermann pro Jahr für dessen Hetze und Niedertracht zahlt. (TPL)

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