Interessante Runde zum Thema Smartmeter in der "Sprechstunde AUF1" (Foto:AUF1)

Smartmeter: Totalüberwachung über Stromanbieter?

Immer mehr Deutschen drängt sich angesichts der häuslichen Echtzeitüberwachung im Namen von Klima- und Energieplanwirtschaft die Frage auf, was man gegen die ab 2026 verbindlich vorgeschriebenen elektronischen Verbrauchszähler im Haushalt tun kann. Seit Monaten sorgt, parallel zu Habecks Gebäudeenergiegesetz, der verpflichtende Einbau von Smartmetern als Ersatz für alte mechanische Strom-Messgeräte für Diskussionen.

Die Hauptkritikpunkte sind, dass die neuen Geräte das tägliche Verhalten der Bewohner kontrollieren und dokumentieren; sie bieten damit neue ungahnte Möglichkeiten zur Alltags- und Verhaltensüberwachung: Wieviel Fernsehen, Computer, PlayStation werden genutzt? wann schläft der Bürger und wann ist er wach? Wieviel Zeit verbringt er zuhause? Doch es gibt außerdem noch einen weiteren Aspekt: Die Geräte verbreiten Elektrosmog, sind somit also möglicherweise gesundheitsgefährdend.

Gesundheitsgefahr wird heruntergespielt

In einer aufschlussreichen und sehenswerten Folge von „Sprechstunde AUF1“ wurde das Thema nun in einer Gesprächsrunde ausführlich behandelt.  Eine Betroffene erzählte dazu ihren Fall im Studio: Ihr Widerspruch gegen die Smartmeterpflicht, den sie aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig erhob, wurde einfach ignoriert.

Behörden, Stromanbieter und Netzbetreiber versuchen, die Gefahren herunterzuspielen. Etwa, dass Smartmeter „keine gesundheitlichen Probleme durch Elektrosmog auslösen“ und die „Grenzwerte in Bezug auf Gesundheitsschutz strenger als die WHO-Richtlinien“ seien. Hier hakt der Naturwissenschaftler und Elektrotechniker Dipl.-Ing. Dr. Martin Steiner ein: „Es ist doch offensichtlich, dass manche Menschen außerordentlich elektrosensitiv sind und hier Beschwerden haben.“ Die Festlegung der Grenzwerte sei außerdem willkürlich: „Solche Daten werden nach nicht nachvollziehbaren Kriterien von irgendwelchen Beamten bestimmt.

Rechtliche Lage schwierig

Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik beleuchtet zum Grundverständnis das Spannungsfeld der Anbieter zwischen Verpflichtung der Stromversorgung und der Bereitstellung elektronischer Zählgeräte, die den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden genau widerspiegeln und Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitstellen würden. Rechtlich wehren können sich die Kunden wegen der Gesetzeslage kaum, sagt Dr. Prichlik. „Den Einbau muss man letztlich dulden, kann aber verlangen, dass einige Funktionen des Smartmeter deaktiviert werden.“ Konkret solche, die alle 15 Minuten Daten an den Energiebetreiber senden. Dann würden nur einmal pro Tag Daten geschickt.

Ziviler Ungehorsam oder Musterprozess

Die permanente Dauererfassung jedoch bleibt auch dann bestehen. „Was also tun?”, fragt Moderatorin Sabine Petzl die beiden Fachleute. Dr. Prchlik erwägt die Idee von „zivilem Ungehorsam“, und zwar etwa dergestalt, dass rund 60 Prozent der Kunden auf den rechtlich möglichen Abschaltfunktionen beharren, so dass die Energieunternehmen dadurch keine verwertbaren „Überwachungsdaten“ mehr generieren und somit auch keine Benutzerprofile erstellen können.

Dr. Steiner weist darauf hin, dass man danach trachten müsste, energieautark zu werden, damit man nicht mehr auf derartige Geräte angewiesen sei. Und grundsätzlich wäre es spannend, einen Musterprozess zu führen. In jedem Fall tut eine weitere Sensibilisierung der Öffentlichkeit über Risiken und Folgen der Smartmeter-Technologie, wie sie in der Sendung geboten wurde, not. (red.)

715cd43d394240d5a9cdb09fe7f159ba