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Beatrix von Storch klagt in Karlsruhe wegen irren Ordnungsrufen

Nach dem Erhalt zweier Ordnungsrufe und einer Geldbuße durch die Sozialistin und Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau wegen angeblicher Verstöße „gegen die Würde des Hauses“ in der Debatte zum gemeingefährlichen, links-woken Projekt, das unter dem Namen „Selbstbestimmungsgesetz“ im Bundestag debattiert wurde, zieht die AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch nun vor das Bundesverfassungsgericht.

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hatte in der Bundestagssitzung in der vergangenen Woche in der Debatte zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz zwei Ordnungsrufe und am Ende auch noch ein Ordnungsgeld kassiert. Die nur noch als wahnhaft zu bezeichnende Begründung, warum sie von der Sozialistin der Untergangspartei die Linke, Petra Pau, sanktioniert wurde:

Sie hat den biologischen Mann und Grünen-Politiker, der sich den Namen Tessa Ganserer gegeben hat und glaubt, eine Frau zu sein, wiederholt mit seinem bürgerlichen Namen ansprach. Die Situation entstand während der Debatte zum geisteskranken Selbstbestimmungsgesetz, das den irren Wechsel von Geschlechtseinträgen und Vornamen so einfach machen will, wie der Wechsel des Transgenderunterhöschens.

In ihrer Rede brachte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch die  Absurdität des – wohlgemerkt! “geplanten” also noch nicht rechtskräftigen  Selbstbestimmungsgesetzes auf den Punkt. Von Storch thematisierte den geplanten Irrsinn, der unter anderem Strafen von bis zu 10.000 Euro dafür vorsieht, wenn eine Person, die wie im Fall des Grünen Politikers Ganserer, sich einbildet eine Frau zu sein, nicht mit diesem herbeigewunschenem Geschlecht angesprochen wird.

Dem Einspruch der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch wurde – niemand wundert das wirklich – nicht abgeholfen und die Strafmaßnahmen sodann von allen Fraktionen außer der AfD-Fraktion bestätigt. Gegen diese Ordnungsrufe eröffnet die in ihren Rechten als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verletzte Abgeordnete Beatrix von Storch nun ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Beatrix von Storch, erklärt:

„Das Aussprechen von Fakten und das Beschreiben der Realität kann schlechterdings nicht sanktioniert werden, auch oder besonders nicht im Deutschen Bundestag. Das mag für eine in der Tradition der SED („Die Partei hat immer Recht“) stehende Bundestagsvizepräsidentin Pau schwer erträglich sein. Wer die freie Rede beschneidet, legt die Axt an unsere Demokratie. In der Debatte um das unsägliche Selbstbestimmungsgesetz hatte ich inhaltlich gesagt, der Kollege Ganserer ist biologisch und juristisch ein Mann und er heißt mit Vornamen Markus. Für diese Feststellung von unbestrittenen Tatsachen erhielt ich zwei Ordnungsrufe und schließlich eine Geldbuße. Wenn sich diese Rechtsauffassung des Bundestagspräsidiums durchsetzen würde, bedeutet dies, dass ich zum Lügen gezwungen werde. Das ist evident und für jedermann erkennbar grobes Unrecht und in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unvertretbar. Deshalb gehe ich den Weg nach Karlsruhe. Mein Kollege Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth wird mich dabei anwaltlich vertreten.“

(SB)

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