Mit allen Mitteln versuchen die Transformatoren und Jünger der grünen Planwirtschaft, ihr Zerstörungswerk und ihre wahnsinnigen Visionen vom Wind- und Solar-Energiewunderland durchzusetzen – unter Inkaufnahme maximaler Schäden für Wald und Flur und brachialer Naturzerstörung. Und dort, wo die politische Opposition mit parlamentarischer Mehrheit Einschränkungen beschließt, finden sich Mittel und Wege, die unliebsamen Gesetze auszuhebeln. So auch im mit rotgrüner Duldung linksradikal regierten “Staate Ramelow” in Thüringen: Dort tritt eine von CDU, FDP und AfD vor einem Monat gemeinsam beschlossene Änderung des Waldgesetzes, mit der Windräder im Thüringer Wald verhindert oder zumindest erschwert werden sollen, vorerst nicht in Kraft.
Die Linken-Landtagspräsidentin Birgit Pommer fand mit ihren politischen Komplizen einen Weg, das unbequeme Gesetz zu stoppen: Wie der “Mitteldeutsche Rundfunk” (MDR) berichtet, sei nach Pommers Aussagen zufolge nämlich angeblich nicht geklärt, ob Thüringen überhaupt die “entsprechende Kompetenz” habe, eine solche Regelung – die den bundesweiten Windkraft-Ausbauplänen zumindest auf dem Gebiet Thüringens einen Strich durch die Rechnung machen würde – zu beschließen. Laut MDR soll Pommer die Landtagsfraktionen und fraktionslosen Abgeordneten bereits vor Weihnachten über ihren Schachzug informiert haben. Nachdem das politisch gleichgeschaltete und auf grünen Klima-Wahnkurs gedrillte Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2022 das zuvor geltende grundsätzlich geltende Windkraft-Verbot in Thüringens Waldgebieten gekippt hatte, wollte die FDP den nun akut gefährdeten Wald, der in großen geschützten Naturräumen existiert, unbedingt weiterhin geschützt wissen.
Abgekartetes Verhinderungsspiel
Sie brachte daher den besagten Gesetzesentwurf ein, der am 8. Dezember beschlossen wurde – mit einer Mehrheit von CDU und AfD. Linken, SPD und Grünen stieß dies sauer auf. Ihr Plan bzw. Vorwand, mit dem die Inkraftsetzung des Verbots sabotiert wurde und auf den sich auch Pommer beruft, war so dreist wie simpel: Die die Ramelow’sche Minderheitsregierung stützenden Parteien behaupteten noch vor der Abstimmung am 8. Dezember einfach im Landtag, die geplante Regelung würde gegen das Grundgesetz verstoßen – weil die das von Karlsruhe verworfene Windkraftverbot erneut festschreibe. Um Zeit zu gewinnen, wurde der Ältestenrat eingeschaltet, der laut MDR wiederum den wissenschaftlichen Dienst des Landtages mit einer Prüfung betraute.
Nachdem dann die Novelle beschlossen war, sorgte in einer offensichtlich zuvor abgekarteten Aktion der Erfurter Landtagsdirektor Jörg Hopfe dafür, dass die Thüringer Staatskanzlei mit der Beschaffung angeblich “dringend notwendiger Daten” vom Parlament beauftragt wurde, um “prüfen zu können, ob die Änderung des Waldgesetzes gegen das Grundgesetz verstößt”. Solange das nicht positiv geschehen ist (woran man angesichts der politischen Machtverhältnisse getrost zweifeln darf), will Landtagspräsidentin Pommer – die laut Artikel 85 der Landesverfassung für die Ausfertigung beschlossener Gesetze zuständig ist – das Gesetz nicht im Gesetzblatt verkünden und somit in Kraft setzen lassen. Dieser verlogene Vorstoß dient natürlich wieder alleine dazu, einen demokratisch gefassten Mehrheitsbeschluss, der der linksgrünen Agenda zuwiderläuft, zu unterminieren und zu verhindern. Für den Thüringer Landtag, wo ja auch schon 2020 die legitime und korrekte Ministerpräsidentenwahl Thomas Kemmerichs “rückgängig” gemacht worden war, ist dies wenig verwunderlich: In Erfurt zeigt sich mustergültig, was von den “Musterdemokraten” zu halten ist. (TPL)