Beim Wechsel zu einer Wärmepumpe steht man vor der Entscheidung, den Gasanschluss stillzulegen oder außer Betrieb zu nehmen. Dieser Schritt birgt für Hausbesitzer oft unerwartete Kosten. Die Höhe dieser Kosten variiert stark je nach Gasnetzbetreiber (noz: 16.02.24).
Ein Beitrag von Blackout-News
Unerwartete Kosten: Die teure Seite des Umstiegs auf Wärmepumpen
Die Anschaffung einer Wärmepumpe bedeutet eine erhebliche Investition. Zusätzlich kommen oft weitere Kosten hinzu, die vorher nicht eingeplant waren. Ein Beispiel hierfür liefert ein Fall aus dem Emsland. Ein Hausbesitzer musste für die Stilllegung seines Gasanschlusses, den er nicht mehr benötigte, 965 Euro an EWE Netz zahlen. EWE Netz erklärt, Hausbesitzer haben zwei Möglichkeiten: Die Stilllegung des Anschlusses, bei der der Anschluss getrennt und Tiefbauarbeiten nötig sind, oder die Außerbetriebnahme, bei der der Anschluss nur deaktiviert wird. Für letztere Option verlangt EWE Netz eine jährliche Gebühr von 67,12 Euro wegen laufender Kosten.
Preisschock bei Kündigung des Gasanschlusses – bis zu Tausende-Euro für die Stillegung
Die Kosten für die Stilllegung oder Außerbetriebnahme eines Gasanschlusses unterscheiden sich stark zwischen den verschiedenen Netzbetreibern. SWO Netz in Osnabrück verlangt für die Trennung des Gasanschlusses etwa 430 Euro. Für einen nur außer Betrieb genommenen Anschluss erhebt SWO Netz eine jährliche Gebühr von 331,42 Euro. Die Kosten sind bei Netze Südwest noch höher. Dort zahlen Hausbesitzer 2975 Euro für die Stilllegung. Regionetz berechnet die Kosten individuell, wobei Kunden berichten, dass sie zwischen 2000 und 3000 Euro zahlen mussten. In München verlangen die SWM etwa 1549 Euro für die Stilllegung des Anschlusses.
Einige Netzbetreiber, wie Westnetz oder die Stadtwerke Lingen, verlangen jedoch keine Kosten für die Stilllegung des Gasanschlusses. Sie legen diese Kosten auf die Netzentgelte um. Dies zeigt, dass es auch kundenfreundlichere Modelle gibt.
Rechtliche Grundlagen und Gebühren
Die Kündigung eines Gasanschlusses ist in der Niederdruckanschlussverordnung geregelt. Diese erlaubt es Netzbetreibern, Kosten pauschal zu berechnen. Wer herausfinden möchte, ob und welche Kosten anfallen, sollte die Anschlussbedingungen seines Anbieters prüfen. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass bestimmte Gebühren anfallen, solange der Gaszähler vorhanden ist. Diese lassen sich nur durch den Ausbau der Messeinrichtungen im Zuge der Stilllegung vermeiden.
Diese Praxis zeigt, dass Hausbesitzer sich intensiv mit den Bedingungen und Kosten rund um die Stilllegung ihres Gasanschlusses auseinandersetzen müssen. Die stark variierenden Kosten und Bedingungen der verschiedenen Gasnetzbetreiber machen eine frühzeitige und umfassende Planung unerlässlich.