Obdachlos (Bild: shutterstock.com/Srdjan Randjelovic)
Obdachlos (Bild: shutterstock.com/Srdjan Randjelovic)

Wohnungsgarantie für Migranten – Deutsche können ruhig obdachlos werden

Wer hoffte, zumindest die Justiz würde sich dem Migrationswahnsinn der Ampel-Regierung zumindest ab und an einmal in den Weg stellen, sieht sich nun um eine Illusion ärmer. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied nun, dass Gemeinden den Familien von Migranten Unterkunft gewähren müssen – auch wenn das gar nicht möglich ist! Damit gab es der Beschwerde eines Migranten aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck statt. Die Ehefrau und die beiden Kinder eines anerkannten Asylbewerbers waren im Rahmen des Familiennachzugs in die bayerische Gemeinde Eichenau gereist, obwohl diese ihnen ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass es wegen des Wohnungsmangels und der Überbelegung sämtlicher staatlichen Einrichtungen keinerlei Aussicht auf eine feste Unterkunft für die Familie gebe.

Diese schreckte das jedoch nicht ab. Sie kamen trotzdem nach Deutschland und verlangten Unterkunft. Die Kommune lehnte dies mit der Begründung ab, dadurch habe sie sich quasi freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben, und der Staat sei nicht verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen. Die Familie kam vorläufig in einer Einrichtung für obdachlose Frauen in München unter. Die jedem vernunftbegabten Menschen einleuchtende Argumentation der Gemeinde Eichenau schloss das Gericht sich jedoch nicht an. Es befand, gegen diese Sichtweise spreche, dass die Familie wiederholt beantragt habe, in der Gemeinde untergebracht zu werden.

Asylbewerber mit bedingungslosem Anrecht auf Wohnraum

Dass der Bund Familiennachzug auch ohne Nachweis einer Unterkunft erlaube und damit das Risiko einer Obdachlosigkeit steige, entbinde die Gemeinde nicht von ihrer Pflicht zur Unterbringung. Dass die Familie in Deutschland ohne einen solchen Nachweis letztlich kein Dach über dem Kopf haben könnte, sei für Mutter und Kinder zwar möglicherweise vorhersehbar gewesen – das sei aber keine freiwillige Entscheidung für ein Leben auf der Straße gewesen. Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden.

Im Klartext: Die völlig überlasteten Kommunen müssen den Familien von Asylbewerbern auch dann Unterkunft gewähren, wenn gar keine Räumlichkeiten vorhanden sind. Wie diese Quadratur des Kreises bewerkstelligt werden soll, führten die Richter nicht aus. Anstatt dem Irrsinn des Familiennachzugs einen Riegel vorzuschieben, wurde mit diesem Urteil nun quasi festgeschrieben, dass nicht nur Asylbewerber und deren Anhang ein bedingungsloses Anrecht auf Wohnraum haben – mitten in der schlimmsten Wohnraumkrise der Nachkriegszeit und nach über acht Jahren einer millionenfachen Massenmigration, unter der die Kommunen zusammenbrechen. Dadurch wird Deutschland wieder einmal mehr geknebelt und faktisch erpressbar gemacht. Man kann sicher sein, dass diese Frohe Botschaft ihren Weg bis in die hintersten Winkel der Welt finden wird und zahllose weitere Glücksritter anlocken wird. (TPL)

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