Vergewaltigung (Bild: shutterstock.com/Antonio Guillem)

Bewährungsstrafen bei Totschlag und Vergewaltigung, aber Knast für kritische Blogger: Die Perversion des Rechtsstaats

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Die Liste der Skandalurteile in Deutschland wird inzwischen nahezu täglich länger. Gestern wurde ein 17-Jähriger aus Frankreich mit marokkanischer Herkunft von der 3. Großen Jugendkammer des Landgerichts Frankfurt wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben, er befindet sich bereits wieder auf freiem Fuß. Am 28. Mai 2023 hatte der Täter dem 15-jährigen Paul nach einem Fußball-Jugendturnier mit einem gezielten Faustschlag gegen Hals bzw. Wange eine Arterie verletzt. Der Junge brach zusammen und musste auf dem Feld reanimiert werden. Im Krankenhaus wurden schwerste Hirnverletzungen festgestellt, nach drei Tagen wurde er für hirntot erklärt.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Vor dem Haftrichter hatte der Angeklagte behauptet, sich in dem „Durcheinander“ nicht an den Schlag erinnern zu können. In seinem Schlusswort habe der 17-Jährige laut einem Gerichtssprecher „insbesondere sein Bedauern ausgedrückt“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gefordert. Einer der beiden Verteidiger des Angeklagten forderte ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung, der zweite neun Monate auf Bewährung. Der Anwalt der Eltern von Paul erklärte: „Jedes Mal, wenn sie sich mit der Sache beschäftigen, stirbt Paul ein zweites Mal. Sie haben es emotional nicht überwunden.“ Ob Revision gegen das noch nicht rechtsgültige Urteil eingelegt wird, ließ er einstweilen offen.

Gruppenvergewaltigungen nur mehr „Kavaliersdelikte“

Dieses milde Urteil fügt sich ein in eine ganze Chronik ähnlicher Fälle, bei denen die deutsche Justiz Gewaltexzesse mit Bagatellstrafen ahndete. Im vergangenen November verurteilte das Hamburger Landgericht acht von neun Beteiligten an einer Gruppenvergewaltigung aus dem Jahr 2020 zu milden Bewährungsstrafen. Die höchste Strafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft wurde noch gegen einen 19-jährigen Iraner verhängt. Keiner der Angeklagten hatte die Tat gestanden oder auch nur ein Wort des Bedauerns gefunden. Vor einem Jahr wurde ein 30-jähriger Syrer, der im Juli 2022 Osnabrück ein Mädchen vergewaltigt hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht hielt ihm zugute, dass der Angeklagte, der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, sagte der Richter allen Ernstes zu einem Mann, den er gerade wegen Vergewaltigung verurteilt hatte!

Ende 2022 weigerte sich Innenministerin Nancy Faeser, einen Afghanen abzuschieben, der sich im baden-württembergischen Illerkirchberg an der Vergewaltigung einer 14-Jährigen beteiligt hatte und sich nach drei Jahren schon wieder auf freiem Fuß befand, obwohl sogar die Behörden auf seine Ausweisung gedrängt hatten.
Damit ist die Liste derartiger Urteile lange nicht abgeschlossen. Während etwa ein Blogger wie Akif Pirincci wegen einiger polemischer Kommentare zur deutschen Migrationspolitik zu neun Monaten Haft verurteilt wird, erhalten Vergewaltiger Bewährungs- oder allenfalls milde Haftstrafen. Hier zeigt sich eine völlig groteske Unverhältnismäßigkeit in der Strafzumessung und eine eklatante Verhöhnung der Betroffenen. Die Täter müssen dies geradezu als Ermutigung für weitere Taten sehen, während die oft lebenslang gezeichneten Opfer das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren. (TPL)

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