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Feige? Abhöraffäre: Scholz kommt nicht in den Verteidigungsausschuss

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Berlin – Wenig überraschend, dennoch skandalös: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nimmt am Montag trotz einer entsprechenden Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht an der Sondersitzung des Verteidigungsausschusses teil. Das teilte das Büro der Vorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben) mit. Das Kanzleramt habe demnach schriftlich ausgerichtet, dass sich die Bundesregierung darauf geeinigt habe, Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zu schicken.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johann Wadephul, zeigte sich empört. „Der Kanzler hat Zeit für eine Schülergruppe in Sindelfingen und für ein Gespräch mit dpa-Journalisten, aber nicht für die Gremien des Deutschen Bundestages. Das finde ich unter aller Kanone“, so Wadepuhl. „Zu seiner Schweigsamkeit kommt jetzt noch hinzu, dass er bewusst außerhalb des Parlaments spricht. Das ist eine Missachtung des Bundestages, die ihresgleichen sucht.“

Zwar werde sich Scholz am Mittwoch einer Befragung im Plenum des Bundestages stellen müssen, so Wadephul weiter. Das aber sei mehr auf die Öffentlichkeit gerichtet und weniger an der Sache orientiert.

Der Parlamentsgeschäftsführer der Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), hatte an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) geschrieben, es bestehe ein dringender parlamentarischer Aufklärungs- und Beratungsbedarf. „Aus diesem Grund beantrage ich namens meiner Fraktion die unverzügliche Einberufung einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses.“ Für eine umfassende Aufklärung sei die Anwesenheit des Bundeskanzlers erforderlich, so der CDU-Politiker.

Die Chefin des russischen Staatssenders RT, Margarita Simonjan, hatte zuvor den Audiomitschnitt eines gut 30-minütigen Gesprächs hoher Luftwaffenoffiziere der Bundeswehr veröffentlicht. Darin diskutieren sie über verschiedene theoretische Möglichkeiten eines Einsatzes deutscher Taurus-Marschflugkörper durch die Ukraine und darüber, in welchen möglichen Szenarien die Entsendung von Bundeswehr-Soldaten in die Ukraine verzichtbar wäre. Das Bundesverteidigungsministerium geht in dem Abhörfall davon aus, dass dieser durch einen „individuellen Anwendungsfehler“ ermöglicht wurde. Ein Teilnehmer habe eine unsichere Leitung genutzt.

Geht es bei der Sondersitzung auch um den Inhalt des Gesprächs, oder nur um den „Anwendungsfehler“? Die Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, wie weit die Kriegsvorbereitungen gegen Russland gediehen sind und ab wann sie eingezogen werden, oder sich in Atombunker (die nicht vorhanden sind) verkriechen müssen. Das mit den abhörsicheren Gesprächen kann man später immer noch klären, wenn hier alles in Schutt und Asche liegt. (Mit Material von dts)

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