Mittelmeerschlepperei geht munter weiter (Bild: shutterstock.com/Von AlejandroCarnicero)

EU-Justizminister wollen Schlepperei und Menschenhandel legalisieren

Von der EU-Kommission ist man ja schon einiges gewohnt. Es ist dort Routine, sogenannte „Nicht-Regierungs-Organisationen“ (NGOs) dabei zu unterstützen, die Souveränität der Mitgliedsstaaten zu untergraben und Vorschriften zu erlassen, die für die betroffenen Länder schädlich sind.

Von CONNY AXEL MEIER für P.I.NEWS

Die ungehinderte Migration in die Mitgliedsländer steht dabei auf der To-Do-Liste ganz oben. Alle Hindernisse sollen beseitigt werden. Das beweist der am 28. Februar veröffentlichte, ausführliche Bericht der EU-Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2023.

Dort werden alle Maßnahmen der Regierungen kritisiert, die die ungehinderte Zuwanderung von Glücksuchenden aus aller Welt, darunter viele junge mohammedanische Männer auf Hidschra-Mission, auch nur minimal behindern. Sogenannte NGOs sollen in ihrer Arbeit der Menschenschlepperei und dem Menschenhandel nicht behindert werden. Im Gegenteil: Diese von Soros, Gates, anderen Milliardären und Ökosozialisten gesteuerten Vereine sollen staatlich gefördert werden. Natürlich kriegen hauptsächlich die migrationsablehnenden Länder wie Ungarn, die Slowakei und bis zum Putsch von oben auch Polen, Sonderlektionen.

Nun berichtet das Portal „Ungarn Heute“ über eine Konferenz der EU-Justizminister, die mehrheitlich verbieten will, dass die kriminellen „Seenotretter“ und Menschenschlepper bestraft werden dürfen. Der ungarische Justizminister Bence Tuzson erklärte am Dienstag in Brüssel, dass Ungarn „gegen jeden Vorschlag ist, der die strafrechtliche Verfolgung von Organisationen verbieten würde, die illegale Migration unter Berufung auf humanitäre Gründe zu unterstützen“.

Vor ungarischen Journalisten betonte Bence Tuzson bei einem Treffen der EU-Justizminister, dass Organisationen, die illegale Migration erleichtern, Menschenhandel betreiben. Er erinnerte daran, dass Ungarn 2018 das Gesetzespaket „Stop Soros“ verabschiedet hat, das unter anderem vorsieht, dass diejenigen, die Informationen zur Erleichterung des Grenzübertritts bereitstellen, nach ungarischem Recht strafbar sind und strafrechtlichen Sanktionen unterliegen. Ungarn wolle dies nicht ändern, sagte er.“

Das ist der krasse Unterschied! Wer in Deutschland behauptet, dass die sogenannten „Seenotretter“ im Mittelmeer kriminelle Schlepper und Menschenhändler sind, hat vielleicht schon morgen den Staatsanwalt an der Backe. Es braucht noch viel mehr vernünftige Politiker, die den ungarischen Standpunkt teilen. Das FDP-Mitglied Marco Buschmann gehört sicher nicht dazu. Der steckt im ökosozialistischen Sumpf fest. Dass die Asylgesetzgebung, die im Grundgesetz Art. 16 Absatz 1+2 verfasst ist, durchgehend missachtet wird, ist politisch gewollt. Dort steht nochmals zur Erinnerung:

  • Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
  • (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Das fortgesetzte verfassungswidrige Verhalten der Bundesregierungen, vermehrt seit 2015, soll auf Betreiben der rotgrünen Deutschland-Abschaffer, auf ganz Europa ausgedehnt werden. Dem ist Einhalt zu gebieten!

Halten wir also fest: Die kriminellen Schlepperbanden sollen straffrei ihre Verbrechen ausführen dürfen, solange sie sich selbst als „gemeinnützig“ bezeichnen. Diejenigen, die das als Verbrechen bezeichnen, sollen bestraft werden. Wer immer die galoppierende Islamisierung des Landes kritisiert und ablehnt, kommt vor Gericht. Ist Deutschland noch ein rudimentärer Rechtsstaat? Oder schon eine ökosozialistische Tyrannei? Vielleicht irgendwas dazwischen…

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