Monika Gruber (Bild: IMAGO / Weißfuß)

Monika Gruber siegt vor Gericht gegen links-woke Bloggerin

Monika Gruber fährt vor dem Oberlandesgericht Hamburg einen Sieg gegen die bis dato vollkommen unbekannte Möchte-gern-Meinungszensorin und Bloggerin Roma Maria Mukherjee und die selbsternannten Haltungsblockwarte in dieser Nation ein. Das Gericht gesteht im Rahmen der Meinungsfreiheit Gruber zu, dass die Kabarettistin in ihrem Buch “Willkommen im falschen Film” sich über die Bloggerin lustig machen darf, auch wenn das boshaft ist. 

Nachdem schon das Landgericht (LG) Hamburg (Beschl. v. 23.02.2024 – Az. 324 O 23/24) den Antrag der profilneurotischen oberwoken Bloggerin Roma Maria Mukherjee auf einstweilige Verfügung gegen die Kabarettistin Monika Gruber und den Piper-Verlag abgelehnt hatte, bestätigte dies nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Beschl. v. 13.03.2024, Az. 7 W 30/24). Die angegriffenen Äußerungen in dem Buch “Willkommen im falschen Film”: Allesamt zulässig.

Ausgangspunkt war ein Tweet von besagter Miss Mukherjee auf X , in dem sie behauptete, dass rechtsextreme Frauen aktuell aktiv auch die textile Hobbyszene (z.B. zum Thema Stricken) unterwanderten und dazu aufruft, sich aktiv mit den Angeboten in diesem Bereich auseinanderzusetzen.

Gruber schreibt in ihrem Buch auf diesen gequirlten, links-woken Hirnrotz, eine Freundin habe ihr kürzlich den Tweet einer “selbst ernannten Influencerin und Tugendwächterin geschickt“, und nennt an dieser Stelle deren vollen Namen: Roma Maria Mukherjee. Der Nachname ist übrigens indisch – weil Mukherjees Vater Inder ist. Dazu kommentiert Gruber: “Von solchen verstörenden Gedanken mal abgesehen, ist es mir ein Rätsel, was jemand mit einem solchen Namen in der ‘textilen Hobbyszene’ treibt? Ich hätte sie eher beim tantrischen Shakren-Turnen oder einem veganen Urschrei-Seminar verortet.” Außerdem spekuliert Gruber darüber, ob der Name ein Pseudonym sei: Vielleicht heiße Roma Maria Mukherjee “im wahren Leben doch eher bloß ‘Maria Müller’“, was aber “schwer nach ‘Bund deutscher Mädel’ klingt“, so die Kabarettistin süffisant.

Deftig und direkt? Aber ja!. Lustig? Allemal! Gedeckt von der Kunst- und Meinungsfreiheit: Jetzt per Gericht bestätigtet!

Zur Begründung gab das Gericht an, dass die Obermimose Mukherjee keinen Anspruch darauf, anonym zu bleiben, denn sie habe sich selbst im Netz mit einem Tweet an eine “unübersehbare Öffentlichkeit” gewandt. Es handele sich um zwar abwertend gemeinte, aber zulässige Meinungsäußerungen. Diese fielen damit unter den Schutz von Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und könnten den Antragsgegnern daher nicht untersagt werden, heißt es in dem Beschluss.

Mit der Entscheidung des OLG ist der Rechtsweg im einstweiligen Verfügungsverfahren abgeschlossen. Die zurechtgestutzte Mukherjee hat aber die Möglichkeit, Hauptsacheklage zu erheben. In diesem Fall könnte der Rechtsstreit dann auch zum Bundesgerichtshof gebracht werden, erläutert LTO dazu.

(SB)

 

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