Neuer Staatsfeind der Linken: Martin Sellner (Foto:Imago)

Viel Lärm um nichts? Einreiseverfügung gegen Sellner wohl rechtswidrig

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Am Dienstag verhängte die Stadt Potsdam ein dreijähriges bundesweites Einreiseverbot gegen den österreichischen „Identitären“ Martin Sellner. „Wir müssen zeigen, dass der Staat nicht ohnmächtig ist und seine legitimen Mittel nutzt. Wir machen deutlich, dass die Demokratie wehrhaft ist“, hatte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) getönt. Dieses theatralische Geschwätz könnte ihm nun jedoch im Halse steckenbleiben: Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, enthält der Bescheid die Begründung, Sellners Verlust des Rechts auf Freizügigkeit werde „gemäß § 6 Abs. 1 FreizügG/EU aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit festgestellt“.

Laut diesem Gesetz müsste Sellner jedoch wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten „rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt“ worden; „bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet“ worden; „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betroffen“ sein beziehungsweise „vom Betroffenen eine terroristische Gefahr“ ausgehen.

Nicht verurteilt, nicht vorbestraft

Nichts davon trifft jedoch auch nur ansatzweise auf Sellner zu. Er wurde niemals verurteilt, sämtliche Verfahren gegen ihn wurden eingestellt. Aber selbst eine strafrechtliche Verurteilung würde für sich gesehen noch nicht zum Verlust der Freizügigkeit im EU-Schengen-Raum führen. Im Bundeszentralregister verzeichnete Verurteilungen dürften nur dann berücksichtigt werden, wenn „die ihnen zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt“. Weiter heißt es, es müsse „eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt“.

Im Klartext: die Einreise hätte Sellner nur verwehrt werden dürfen, wenn er ein mehrfach verurteilter Schwerkrimineller wäre. Tatsächlich ist er jedoch nicht vorbestraft. Die Potsdamer Ausländerbehörde berief sich auf die Einstufung der Identitären Bewegung als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Diese hat jedoch keinerlei rechtliche Relevanz für den Entzug von Sellners persönlicher Freizügigkeit. Derzeit deutet also vieles darauf hin, dass die Potsdamer Behörde eine riesige Blamage einfahren und der deutsche Linkstaat sich wieder einmal vor aller Welt zum Narren machen wird. (TPL)

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