Pädoehe (Bild: shutterstock.com/Riccardo Mayer)

Grüne und Muslime freuen sich: Kinderehen könnten ab 1. Juli in Deutschland legal werden

Demnächst gehören sogenannte Kinderehen genauso zu Deutschland wie der Ramadan oder Lehrerinnen, die durch ihren islamischen Kopfputz den Hoheitsanspruch des Islams demonstrieren. Möglich gemacht wird die Pädo-Ehe demnächst durch ein Versäumnis der Bundesregierung,  die bislang nicht das Gesetz zum Verbot von Kinderehen überarbeitet hat. Bis spätestens 30. Juni muss es eine Novelle geben, sonst sind. Kinderehen in Deutschland legal.

Anlass für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Kinderehen zu verbieten,  ist eine Vorlage durch den Bundesgerichtshof (BGH). Gegenstand des vor dem BGH geführten Verfahrens war die Klage eines syrischen Mannes, der 2015 das getan hat, was in islamischen und afrikanischen Shitholes dieser Welt zur Normalität gehört: Er hat damals als 21-jähriger ein 14-jährigen Mädchen vor einem Scharia-Gericht in Syrien geheiratet. Anschließend sind die beiden der Einladung von Angela Merkel gefolgt und über tausende von Kilometern und sichere Länder hinweg, nach Deutschland “geflüchtet”. Dort wurde er aufgrund der Gesetzeslage von seiner Ehefrau getrennt. Diese wurde unter der Obhut des Jugendamtes gestellt.

Dass er von seiner Kindfrau getrennt wurde, dagegen klagte der Steinzeitmoslem – mutmaßlich von Islamfunktionären unterstützt – bis vor das BGH. Das 2017 erlassene Gesetz untersagte für Deutschland im Ausland geschlossene Ehen, wenn einer der Partner jünger als 16 Jahre alt ist.  Die Grünen mit ihrer Pädovergangenheit hatten damals gegen das Gesetz gekämpft. Der BGH hielt die in der maßgeblichen Bestimmung des Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB verfügte Nichtigkeit von Ehen, in denen einer der Partner bei Eheschließung noch keine 16 Jahre alt war, für zu pauschal. Da der Gesetzgeber keinerlei Schutz für die von der gesetzlichen Bestimmung betroffenen Minderjährigen vorsehe, sei die Vorschrift verfassungswidrig.

Bisher hat die islamaffine SPD-Grüne-FDP-Koalition noch keinen Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt. Selbst wenn sie es täte, dürfte der Gesetzgebungsweg gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Denn er muss in mehreren Lesungen im Bundestag debattiert und dann beschlossen werden. Demzufolge könnten verbotene Kinderehen wieder wirksam werden, wenn die Chaoten-Regierung die Frist verpasst. Von einem „erheblichen Einschnitt in das Kindeswohl“ war bereits die Rede. Das von Marco Buschmann (FDP) geführte Bundesjustizministerium versuchte, die Situation jetzt zu beruhigen. „Das Ministerium wird in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen“, flötete der Fakeliberale in der Bild-Zeitung.

(SB)

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